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DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080 
ISIN DE0007010803 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am 
 
Mittwoch, den 03. Mai 2017, um 10:00 Uhr, 
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle), 
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg, 
 
stattfindenden 20. ordentlichen Hauptversammlung der 
RATIONAL Aktiengesellschaft ein. 
 
TAGESORDNUNG 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft und des 
    gebilligten Konzernabschlusses mit 
    Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 
    2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
    Die genannten Unterlagen sind auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
    www.rational-online.de (im Bereich 
    'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
    'Hauptversammlung') zugänglich. Sie liegen 
    außerdem in den Geschäftsräumen der 
    RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am 
    Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. 
 
    Der Aufsichtsrat der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und 
    den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
    AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
    Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
    daher kein Beschluss zu fassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für 
    das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft 
    von Euro 282.056.023,33 wie folgt zu verwenden: 
 
    a) Zahlung einer Dividende von Euro 10,00 je 
       dividendenberechtigter Aktie (Euro 8,00 
       zuzüglich einer Sonderdividende in Höhe 
       von Euro 2,00 je dividendenberechtigter 
       Aktie): 
 
       Euro 113.700.000,00 
    b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf 
       neue Rechnung: 
 
       Euro 168.356.023,33 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in 
    der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 08. 
    Mai 2017 ausgezahlt werden. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
    Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
    zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
4   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers für das 
5   Geschäftsjahr 2017* 
 
    Der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung 
    seines Prüfungsausschusses - schlägt vor, die 
    PricewaterhouseCoopers AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
TOP *Zustimmung der Hauptversammlung zu einem 
6   Gewinnabführungsvertrag mit der RATIONAL F & E 
    GmbH* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages 
    zwischen der RATIONAL Aktiengesellschaft und 
    der RATIONAL F & E GmbH, mit Sitz in Landsberg 
    a. Lech, eingetragen im Handelsregister des 
    Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30466, einer 
    100-prozentigen Tochtergesellschaft der 
    RATIONAL Aktiengesellschaft, zuzustimmen. 
 
    Der Gewinnabführungsvertrag wird der 
    Hauptversammlung im Entwurf vorgelegt und hat 
    im Wesentlichen folgenden Inhalt: 
 
    * Die RATIONAL F & E GmbH verpflichtet sich, 
      ihren ganzen Gewinn an die RATIONAL 
      Aktiengesellschaft abzuführen. Abzuführen 
      ist - vorbehaltlich der Bildung und 
      Auflösung von Rücklagen gemäß diesem 
      Vertrag - der ohne die Gewinnabführung 
      entstehende Jahresüberschuss, vermindert 
      um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr 
      und den nach § 268 Abs. 8 HGB 
      ausschüttungsgesperrten Betrag. Die 
      Gewinnabführung darf den gemäß § 301 
      AktG in der jeweils geltenden Fassung 
      zulässigen Höchstbetrag der 
      Gewinnabführung nicht überschreiten. 
    * Die RATIONAL F & E GmbH kann mit 
      Zustimmung der RATIONAL Aktiengesellschaft 
      Beträge aus dem Jahresüberschuss in die 
      anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) 
      einstellen, sofern dies handelsrechtlich 
      zulässig und bei vernünftiger 
      kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
      begründet ist. 
    * Während der Dauer des Vertrages gebildete 
      andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) 
      sind auf Verlangen der RATIONAL 
      Aktiengesellschaft aufzulösen und zum 
      Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu 
      verwenden oder als Gewinn abzuführen. 
    * Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht 
      mit Ablauf eines Geschäftsjahres der 
      RATIONAL F & E GmbH und wird fällig am 
      Tage der Feststellung des 
      Jahresabschlusses der RATIONAL F & E GmbH. 
      Die RATIONAL Aktiengesellschaft kann eine 
      Vorabführung von Gewinnen verlangen, wenn 
      und soweit dies gesetzlich zulässig ist. 
    * Zum Verlustausgleich der RATIONAL 
      Aktiengesellschaft gelten die Vorschriften 
      des § 302 Abs. 1 AktG in seiner jeweils 
      gültigen Fassung in vollem Umfang 
      entsprechend. 
    * Der Anspruch auf Verlustausgleich entsteht 
      mit Ablauf eines Geschäftsjahres der 
      RATIONAL F & E GmbH und wird zu diesem 
      Zeitpunkt auch fällig. 
    * Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit 
      der Zustimmung der Hauptversammlung der 
      RATIONAL Aktiengesellschaft und der 
      Gesellschafterversammlung der RATIONAL F & 
      E GmbH. Der Vertrag wird mit der 
      Eintragung in das Handelsregister des 
      Sitzes der RATIONAL F & E GmbH wirksam. 
    * Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit 
      abgeschlossen. Er kann von beiden 
      Vertragsteilen schriftlich unter 
      Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs 
      Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres 
      der RATIONAL F & E GmbH gekündigt werden, 
      erstmals jedoch zum Ablauf des 
      Geschäftsjahres, das mindestens fünf 
      Zeitjahre nach Beginn des Geschäftsjahres 
      endet, für welches die Verpflichtung zur 
      Gewinnabführung bzw. zum Verlustausgleich 
      erstmals besteht. 
    * Das Recht zur fristlosen Kündigung aus 
      wichtigem Grund bleibt unberührt. Als 
      wichtiger Grund gilt insbesondere 
 
      - die Veräußerung oder 
        Übertragung von sämtlichen 
        Anteilen oder jedenfalls von Anteilen 
        an der Organgesellschaft in der Höhe 
        eines Gesamtnennbetrags mit der Folge, 
        dass die Voraussetzungen der 
        finanziellen Eingliederung der 
        Organgesellschaft in die Organträgerin 
        nach den jeweils geltenden 
        steuerrechtlichen Vorgaben nicht mehr 
        vorliegen, 
      - die Einbringung der Organbeteiligung 
        durch die Organträgerin, 
      - die Umwandlung, Verschmelzung, 
        Spaltung oder Liquidation der 
        Organträgerin oder der 
        Organgesellschaft. 
 
    Der Text des Gewinnabführungsvertrags sowie die 
    Jahresabschlüsse und Lageberichte der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2014, 
    2015 und 2016 und der Jahresabschluss und 
    Lagebericht der im Jahr 2016 gegründeten 
    RATIONAL F & E GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 
    2016 sowie der nach § 293a AktG erstattete 
    gemeinsame Bericht des Vorstands der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der 
    RATIONAL F & E GmbH sind auf der Internetseite 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft unter 
    www.rational-online.de (im Bereich 
    'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
    'Hauptversammlung') zugänglich. Sie liegen 
    außerdem in den Geschäftsräumen der 
    RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg a. 
    Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Diese 
    Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
    der RATIONAL Aktiengesellschaft zur 
    Einsichtnahme ausliegen. 
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 
I.   *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
     Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
     RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf 
     den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso 
     vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft 
     hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine 
     Aktien unterschiedlicher Gattung. 
II.  *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des 
     Stimmrechts* 
 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
     Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
     Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
     Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren 

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March 23, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

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