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DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-23 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080
ISIN DE0007010803
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am
Mittwoch, den 03. Mai 2017, um 10:00 Uhr,
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle),
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg,
stattfindenden 20. ordentlichen Hauptversammlung der
RATIONAL Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht
der RATIONAL Aktiengesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses mit
Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember
2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats*
Die genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.rational-online.de (im Bereich
'Unternehmen' > 'Investor Relations' >
'Hauptversammlung') zugänglich. Sie liegen
außerdem in den Geschäftsräumen der
RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am
Lech zur Einsicht der Aktionäre aus.
Der Aufsichtsrat der RATIONAL
Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173
AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt
daher kein Beschluss zu fassen.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2 Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für
das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen
Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft
von Euro 282.056.023,33 wie folgt zu verwenden:
a) Zahlung einer Dividende von Euro 10,00 je
dividendenberechtigter Aktie (Euro 8,00
zuzüglich einer Sonderdividende in Höhe
von Euro 2,00 je dividendenberechtigter
Aktie):
Euro 113.700.000,00
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf
neue Rechnung:
Euro 168.356.023,33
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in
der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 08.
Mai 2017 ausgezahlt werden.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
3 Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers für das
5 Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung
seines Prüfungsausschusses - schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
TOP *Zustimmung der Hauptversammlung zu einem
6 Gewinnabführungsvertrag mit der RATIONAL F & E
GmbH*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages
zwischen der RATIONAL Aktiengesellschaft und
der RATIONAL F & E GmbH, mit Sitz in Landsberg
a. Lech, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Augsburg unter HRB 30466, einer
100-prozentigen Tochtergesellschaft der
RATIONAL Aktiengesellschaft, zuzustimmen.
Der Gewinnabführungsvertrag wird der
Hauptversammlung im Entwurf vorgelegt und hat
im Wesentlichen folgenden Inhalt:
* Die RATIONAL F & E GmbH verpflichtet sich,
ihren ganzen Gewinn an die RATIONAL
Aktiengesellschaft abzuführen. Abzuführen
ist - vorbehaltlich der Bildung und
Auflösung von Rücklagen gemäß diesem
Vertrag - der ohne die Gewinnabführung
entstehende Jahresüberschuss, vermindert
um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr
und den nach § 268 Abs. 8 HGB
ausschüttungsgesperrten Betrag. Die
Gewinnabführung darf den gemäß § 301
AktG in der jeweils geltenden Fassung
zulässigen Höchstbetrag der
Gewinnabführung nicht überschreiten.
* Die RATIONAL F & E GmbH kann mit
Zustimmung der RATIONAL Aktiengesellschaft
Beträge aus dem Jahresüberschuss in die
anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB)
einstellen, sofern dies handelsrechtlich
zulässig und bei vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich
begründet ist.
* Während der Dauer des Vertrages gebildete
andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB)
sind auf Verlangen der RATIONAL
Aktiengesellschaft aufzulösen und zum
Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu
verwenden oder als Gewinn abzuführen.
* Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht
mit Ablauf eines Geschäftsjahres der
RATIONAL F & E GmbH und wird fällig am
Tage der Feststellung des
Jahresabschlusses der RATIONAL F & E GmbH.
Die RATIONAL Aktiengesellschaft kann eine
Vorabführung von Gewinnen verlangen, wenn
und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
* Zum Verlustausgleich der RATIONAL
Aktiengesellschaft gelten die Vorschriften
des § 302 Abs. 1 AktG in seiner jeweils
gültigen Fassung in vollem Umfang
entsprechend.
* Der Anspruch auf Verlustausgleich entsteht
mit Ablauf eines Geschäftsjahres der
RATIONAL F & E GmbH und wird zu diesem
Zeitpunkt auch fällig.
* Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit
der Zustimmung der Hauptversammlung der
RATIONAL Aktiengesellschaft und der
Gesellschafterversammlung der RATIONAL F &
E GmbH. Der Vertrag wird mit der
Eintragung in das Handelsregister des
Sitzes der RATIONAL F & E GmbH wirksam.
* Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Er kann von beiden
Vertragsteilen schriftlich unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs
Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres
der RATIONAL F & E GmbH gekündigt werden,
erstmals jedoch zum Ablauf des
Geschäftsjahres, das mindestens fünf
Zeitjahre nach Beginn des Geschäftsjahres
endet, für welches die Verpflichtung zur
Gewinnabführung bzw. zum Verlustausgleich
erstmals besteht.
* Das Recht zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Als
wichtiger Grund gilt insbesondere
- die Veräußerung oder
Übertragung von sämtlichen
Anteilen oder jedenfalls von Anteilen
an der Organgesellschaft in der Höhe
eines Gesamtnennbetrags mit der Folge,
dass die Voraussetzungen der
finanziellen Eingliederung der
Organgesellschaft in die Organträgerin
nach den jeweils geltenden
steuerrechtlichen Vorgaben nicht mehr
vorliegen,
- die Einbringung der Organbeteiligung
durch die Organträgerin,
- die Umwandlung, Verschmelzung,
Spaltung oder Liquidation der
Organträgerin oder der
Organgesellschaft.
Der Text des Gewinnabführungsvertrags sowie die
Jahresabschlüsse und Lageberichte der RATIONAL
Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2014,
2015 und 2016 und der Jahresabschluss und
Lagebericht der im Jahr 2016 gegründeten
RATIONAL F & E GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr
2016 sowie der nach § 293a AktG erstattete
gemeinsame Bericht des Vorstands der RATIONAL
Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der
RATIONAL F & E GmbH sind auf der Internetseite
der RATIONAL Aktiengesellschaft unter
www.rational-online.de (im Bereich
'Unternehmen' > 'Investor Relations' >
'Hauptversammlung') zugänglich. Sie liegen
außerdem in den Geschäftsräumen der
RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg a.
Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Diese
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
der RATIONAL Aktiengesellschaft zur
Einsichtnahme ausliegen.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
I. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der
RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso
vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft
hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine
Aktien unterschiedlicher Gattung.
II. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren
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March 23, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)
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