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Dow Jones News
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(3)

DGAP-HV: DEUTZ Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: DEUTZ Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2017 in Köln-Deutz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DEUTZ Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DEUTZ Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.05.2017 in Köln-Deutz mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
DEUTZ Aktiengesellschaft Köln ISIN: DE 000 630500 6 
Wertpapier-Kenn-Nr.: 630 500 Einberufung der 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Sie findet statt: 
 
*am Donnerstag, den 4. Mai 2017, um 10.00 Uhr* 
(Einlass ab 9.00 Uhr) im Congress-Centrum Ost der 
Koelnmesse, Haupteingang Osthallen, Deutz-Mülheimer 
Straße 51, 
50679 Köln-Deutz. *I. TAGESORDNUNG* 
 
*1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des 
für die DEUTZ AG und den Konzern zusammengefassten 
Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, der 
erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach 
§§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016* 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 
171, 172 AktG am 9. März 2017 gebilligt und den 
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine 
Feststellung durch die Hauptversammlung. Der 
Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der 
zusammengefasste Lagebericht, die Berichte des 
Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind der 
Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es nach dem 
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 
 
*2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn der DEUTZ AG für das Geschäftsjahr 2016 in 
Höhe von 15.652.931,58 EUR wie folgt zu verwenden: 
8.460.324,81 EUR werden zur Ausschüttung einer 
Dividende in Höhe von 0,07 EUR je 
dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre 
verwendet; der restliche Bilanzgewinn in Höhe von 
7.192.606,77 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
*3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
zu erteilen. 
 
*5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Die Wahl 
schließt die prüferische Durchsicht eines 
verkürzten Abschlusses und eines Zwischenlageberichts 
zum 30. Juni 2016 durch den Abschlussprüfer gemäß 
§ 37w Abs. 5 Satz 1 WpHG ein. 
 
*II. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
308.978.241,98 EUR ist im Zeitpunkt der Einberufung 
dieser Hauptversammlung eingeteilt in 120.861.783 auf 
den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme. Es bestehen keine 
unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine 
eigenen Aktien. 
 
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. 
 
Der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss 
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, also auf den *13. April 2017, 00.00 
Uhr (der Nachweisstichtag),* beziehen. Als Nachweis 
reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis 
des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer 
Sprache durch das depotführende Institut aus. 
 
Die Anmeldung sowie der Nachweis über die Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts müssen bei der Gesellschaft unter der 
nachstehend genannten Adresse spätestens bis *27. April 
2017, 24.00 Uhr,* in Textform (§ 126b BGB) in deutscher 
oder englischer Sprache eingehen. 
 
DEUTZ AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Fax: +49 (0) 69 12 01 28 60 45 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte 
bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
erforderliche Anmeldung und die Übersendung des 
Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden 
in diesen Fällen durch das depotführende Institut 
vorgenommen. 
 
*3. Bedeutung des Nachweisstichtages* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum 
Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
dem Stichtag erworben haben, sind somit - unbeschadet 
der Möglichkeit von Bevollmächtigungen des Erwerbers 
durch den Veräußerer - weder teilnahme- noch 
stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und ist nicht 
ausschlaggebend für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*4. Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 
die von der DEUTZ AG benannten Stimmrechtsvertreter, 
ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße 
Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts gemäß Nr. 2 erforderlich. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit 
die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem 
gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 
10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder 
einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten 
Person erteilt wird. 
 
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an 
Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder 
Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie 
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die 
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich 
nachprüfbar festzuhalten; eine solche 
Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur 
mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
enthalten. In einem derartigen Fall werden die 
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu 
Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise 
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, 
der nicht ein Kreditinstitut bzw. eine diesem 
gemäß § 135 Abs. 8 oder gemäß § 135 Abs. 10 
in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG insoweit 
gleichgestellte Person oder Vereinigung (insbesondere 
eine Aktionärsvereinigung) ist, können zur Erteilung 
der Vollmacht das Formular benutzen, welches die 
Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit 
der Eintrittskarte übersandt. Eine Verpflichtung zur 
Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung 
gestellten Formulare besteht nicht. Aktionäre können 
daher eine Vollmacht auch anderweitig ausstellen, 
solange die erforderliche Form gewahrt bleibt. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber 
der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die 
Übermittlung des Nachweises über die Bestellung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend 
aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für 
die elektronische Übermittlung zur Verfügung (im 
Folgenden *»Übermittlungswege«*): 
 
DEUTZ AG 
Investor Relations 
Ottostraße 1 
51149 Köln (Porz-Eil) 
Telefon: +49 (0) 221 82 22 49 1 
Fax: +49 (0) 221 82 21 52 49 1 
E-Mail: Vollmacht.HV_2017@deutz.com 
 
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der 
Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den 
Bevollmächtigten erfolgen. 
 
Die DEUTZ AG bietet den Aktionären, die nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass 
sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch 
Mitarbeiter der Gesellschaft - die sogenannten 
Stimmrechtsvertreter - in der Hauptversammlung 
vertreten lassen können. Soweit die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall 
Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen 
bekanntgemachten Punkten der Tagesordnung erteilt 
werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Auch nach 
der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter bleibt jeder Aktionär zur 
persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung 
berechtigt. Die persönliche Anmeldung durch den 
Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang zur 
Versammlung gilt als Widerruf der Vollmacht und der 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter. 
 
Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von 
Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der 
Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet 
werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen 
bis zum *2. Mai 2017, 24.00 Uhr,* unter folgender 
Adresse per Post, per Fax oder per E-Mail eingehen: 
 
DEUTZ AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 (0) 89 30 90 37 46 75 
E-Mail: Vollmacht.HV_2017@deutz.com 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
der Eintrittskarte zugesandt. 
 
*5. Ergänzungsverlangen, Anträge, Wahlvorschläge, 
Auskunftsverlangen* 
 
*5.1 Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung auf Verlangen 
einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 EUR am Grundkapital erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der DEUTZ AG zu richten. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. Auf die in § 70 AktG enthaltenen Regeln 
zur Berechnung der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen. 
Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung 
des depotführenden Kreditinstitutes aus. 
 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der 
Gesellschaft bis zum *3. April 2017, 24.00 Uhr,* 
zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an 
folgende Adresse: 
 
DEUTZ AG 
Vorstand 
Ottostraße 1 
51149 Köln (Porz-Eil) 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
Internetseite der DEUTZ AG unter 
www.investor-relations-hauptversammlung-2017.deutz.com 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*5.2 Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß § 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und 
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur 
Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, 
ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer 
Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen 
Handlung bedarf. 
 
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne von § 126 
AktG und Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung - die allerdings für Wahlvorschläge nicht 
erforderlich ist - und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung auf der Internetseite der DEUTZ AG unter 
www.investor-relations-hauptversammlung-2017.deutz.com 
zugänglich machen, wenn der Aktionär sie mindestens 14 
Tage vor der Versammlung, also bis *19. April 2017, 
24.00 Uhr,* an die folgende Adresse richtet. 
 
DEUTZ AG 
Investor Relations 
Ottostraße 1 
51149 Köln (Porz-Eil) 
Fax: +49 (0) 221 82 21 52 49 1 
E-Mail: ir@deutz.com 
 
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und 
seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn 
einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 Satz 1 
AktG vorliegt, zum Beispiel weil der Gegenantrag zu 
einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsräten und/oder Abschlussprüfern gelten die 
vorstehenden Regelungen entsprechend. Der Vorstand muss 
den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, 
wenn er nicht die Angaben gemäß § 127 Satz 3 AktG 
in Verbindung mit § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 
Satz 5 AktG enthält. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im 
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. 
Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der 
Hauptversammlung übersandt werden, können nur in der 
Hauptversammlung selbst wirksam gestellt werden. 
Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines 
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft 
zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. 
 
*5.3 Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 
1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
besteht. 
 
*6. Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Folgende Informationen sind gemäß § 124a AktG auf 
der Internetseite der DEUTZ AG unter 
www.investor-relations-hauptversammlung-2017.deutz.com 
zugänglich: 
 
* diese Einberufung der Hauptversammlung, 
* die Erläuterung, warum zum Gegenstand des 
  Punkts 1 der Tagesordnung kein Beschluss 
  gefasst werden soll, 
* die der Hauptversammlung zugänglich zu 
  machenden Unterlagen, 
* die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
  im Zeitpunkt der Einberufung, 
* etwaige nach Einberufung der Hauptversammlung 
  bei der Gesellschaft eingegangene Verlangen 
  von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung 
  gemäß § 122 Abs. 2 AktG. 
 
Auf der vorgenannten Internetseite der Gesellschaft 
werden gegebenenfalls auch weitere Informationen wie 
zum Beispiel Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu dem 
unter Nr. 5.3 beschriebenen Auskunftsrecht der 
Aktionäre zugänglich gemacht. 
 
*7. Zugänglich zu machende Informationen* 
 
Der Jahresabschluss der DEUTZ AG, der gebilligte 
Konzernabschluss, der für die DEUTZ AG und den Konzern 
zusammengefasste Lagebericht, jeweils für das 
Geschäftsjahr 2016, die erläuternden Berichte des 
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 
Abs. 4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2016 liegen vom Tage der Einberufung der 
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der DEUTZ 
AG, Ottostraße 1, 51149 Köln (Porz-Eil), zur 
Einsichtnahme durch die Aktionäre während der üblichen 
Geschäftszeiten aus und werden auf der Internetseite 
der DEUTZ AG unter 
www.investor-relations-hauptversammlung-2017.deutz.com 
zugänglich gemacht. Auf ein entsprechendes Verlangen 
wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt und 
übersandt. 
 
Köln, im März 2017 
 
*DEUTZ AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*DEUTZ AG* 
51057 Köln 
www.deutz.com 
 
2017-03-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: DEUTZ Aktiengesellschaft 
             Ottostraße 1 
             51149 Köln-Porz 
             Deutschland 
E-Mail:      hv@deutz.com 
Internet:    http://www.deutz.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
557611 2017-03-23 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

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