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DGAP-News: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2017 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-23 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bielefeld ISIN-Code: DE0005878003 Wertpapierkennnummer (WKN): 587800 115. ordentliche Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 5. Mai 2017, 10.00 Uhr, im Saal 1 der Stadthalle Bielefeld in Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1, stattfindenden 115. ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit den Lageberichten für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 7. März 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Bericht des Vorstandes mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung rechtzeitig zugänglich gemacht worden. Einer Beschlussfassung nach dem Aktiengesetz bedarf es nicht. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 5. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Edgar Ernst hat mit Wirkung zum Ablauf der 115. ordentlichen Hauptversammlung die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandates als Anteilseignervertreter erklärt, so dass nach § 9 Abs. 2 der Satzung eine Nachfolgerin gewählt werden soll. Deren Amtszeit läuft mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, aus. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 der Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, 15 f. MitbestG aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 AktG, § 25 Abs. 2 EGAktG ist bei Wahlen zum Aufsichtsrat seit dem 1. Januar 2016 ein Anteil von mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern zu beachten (Mindestanteilsgebot). Das Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat grundsätzlich insgesamt zu erfüllen. Die Seite der Anteilseignervertreter und die Seite der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG allerdings widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner- und der Seite der Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite der Anteilseigner- als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen. Bis zur Bestellung einer Nachfolgerin für Herrn Prof. Dr. Ernst gehört der Anteilseignerseite nur eine Frau an. Es ist daher erforderlich, dass die Hauptversammlung eine weitere Frau als Nachfolgerin für Herrn Prof. Dr. Ernst in den Aufsichtsrat wählt. Der Aufsichtsrat schlägt - auf Vorschlag des Nominierungsausschusses - vor, Frau Prof. Dr. Annette G. Köhler, Professorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung & Controlling an der Universität Duisburg-Essen, wohnhaft in Düsseldorf, als Nachfolgerin für Herrn Prof. Dr. Edgar Ernst als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu wählen. Frau Prof. Dr. Annette G. Köhler ist derzeit Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Mitglied des Aufsichtsrates der HVB UniCredit Bank AG, München * Mitglied des Aufsichtsrates der Value-Holdings Capital Partners AG, Gersthofen. Der Wahlvorschlag entspricht den Zielvorgaben des Aufsichtsrats für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 5. Mai 2015) wird Folgendes erklärt: Der Aufsichtsrat hat sich bei der vorgeschlagenen Kandidatin vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates steht Frau Prof. Dr. Köhler nicht in einer nach dieser Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, den Organen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT oder einem wesentlich an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beteiligten Aktionär. *Der Lebenslauf von Frau Prof. Dr. Köhler ist nachfolgend wiedergegeben:* *Prof. Dr. Annette G. Köhler, M.A. (50)* *Frau Prof. Dr. Annette Köhler ist Professorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung & Controlling an der Universität Duisburg-Essen.* Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Augsburg und der Volkswirtschaftslehre an der Wayne State University (USA) folgte berufsbegleitend das Promotionsstudium an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Nach Positionen als wissenschaftliche Referentin am ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München, und Unternehmensberaterin bei der Mummert + Partner Unternehmensberatung, Hamburg, war sie als wissenschaftliche Assistentin an der Bergischen Universität Wuppertal am Lehrstuhl für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung tätig. Dem folgte eine weitere wissenschaftliche Assistententätigkeit sowie die Habilitation 2003 an der Universität Ulm, Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung. 2004 übernahm Frau Prof. Dr. Köhler eine Professur für Betriebswirtschaftslehre an der Handelshochschule Leipzig (HHL), Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling; seit 2005 ist sie Universitätsprofessorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling an der Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Betriebswirtschaftslehre - Mercator School of Management. Sie war von 2008 bis 2010 Dekanin der Fakultät und leitet seitdem den Promotionsausschuss der Fakultät. Ihre Lehrtätigkeit umfasst nationale (HGB) und internationale (IFRS) Rechnungslegung auf Einzel- und Konzernabschlussebene, Controlling und Wirtschaftsprüfung; ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf Fragen der internationalen Corporate Governance sowie der Wirtschaftsprüfung. Frau Prof. Dr. Köhler ist Mitglied in zwei Aufsichtsräten und seit 2012 Mitglied des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), New York. Sie ist ferner Mitglied in verschiedenen Fachgremien und Generalsekretärin des European Auditing Research Network (EARNet) - dem führenden Forschungsnetzwerk für Prüfungsforschung in Europa. 6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstandes* Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 (VorstAG) ermöglicht es, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt (§ 120 Abs. 4 AktG). Die 108. ordentliche Hauptversammlung 2010 hat das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands gebilligt. Inzwischen ist das System zur Vergütung des Vorstands an aktuelle Entwicklungen angepasst worden. Das
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March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)