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DGAP-HV: Linde Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Linde Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Linde Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 10.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Linde Aktiengesellschaft München ISIN DE0006483001 
Einladung zur Hauptversammlung 
der Linde Aktiengesellschaft 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Linde Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 10. Mai 2017, 
um 10:00 Uhr, in das ICM - Internationales Congress 
Center München, Messegelände, 81823 München. 
 
*I. Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Linde Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2016, des zusammengefassten Lageberichts für 
   die Linde Aktiengesellschaft und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 
   4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat 
   der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Linde 
   Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss 
   gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt. 
   Eine Feststellung durch die Hauptversammlung 
   entfällt damit. 
2. *Beschluss über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 
   2016 in Höhe von 686.860.862,70 EUR wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,70 
   EUR je dividendenberechtigte Stückaktie. 
 
   Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei 
   185.638.071 dividendenberechtigten Stückaktien 
   686.860.862,70 EUR. 
   Die im Besitz der Gesellschaft befindlichen 
   nicht dividendenberechtigten 95.109 eigenen 
   Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung von 
   Vorstand und Aufsichtsrat über den 
   Gewinnverwendungsvorschlag sind bei der 
   Berechnung der Ausschüttungssumme nicht 
   enthalten. 
 
   Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zur 
   Hauptversammlung erhöhen, wird der 
   Hauptversammlung ein angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag vorgeschlagen, der 
   unverändert eine Dividende in Höhe von 3,70 
   Euro je dividendenberechtigter Stückaktie sowie 
   einen entsprechend angepassten Betrag für die 
   Ausschüttungssumme vorsieht. Der hierdurch 
   nicht zur Ausschüttung kommende Differenzbetrag 
   zwischen Ausschüttungssumme und Bilanzgewinn 
   wird in diesem Fall auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zur 
   Hauptversammlung verringern, wird der 
   Hauptversammlung ein angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag vorgeschlagen, der 
   unverändert eine Ausschüttung des gesamten 
   Bilanzgewinns unter gleichmäßiger 
   Verteilung auf alle dividendenberechtigten 
   Stückaktien, d.h. unter Verringerung der auf 
   jede dividendenberechtigte Stückaktie 
   rechnerisch entfallenden Dividende, vorsieht. 
   Ein etwaig verbleibender nicht mehr 
   verteilfähiger Restbetrag wird in diesem Fall 
   auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab 
   dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt, am Montag, dem 
   15. Mai 2017, fällig. Eine frühere Fälligkeit 
   kann nicht vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 
   Satz 3 AktG). 
3. *Beschluss über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschluss über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschluss über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, 
 
   (1) die KPMG AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
       zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für 
       die prüferische Durchsicht von 
       unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen 
       und Zwischenlageberichten für das 
       Geschäftsjahr 2017, wenn und soweit 
       derartige unterjährige Abschlüsse und 
       Zwischenlageberichte einer prüferischen 
       Durchsicht unterzogen werden, zu 
       bestellen; 
   (2) die KPMG AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
       zum Prüfer für das erste Quartal des 
       Geschäftsjahrs 2018, wenn und soweit ein 
       solcher unterjähriger (verkürzter) 
       Abschluss und Zwischenlagebericht einer 
       prüferischen Durchsicht unterzogen wird, 
       zu bestellen. 
6. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach 
   Ziffer 7.1 der Satzung der Gesellschaft, §§ 96 
   Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 
   5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus 
   zwölf Mitgliedern, von denen sechs von der 
   Hauptversammlung und sechs von den 
   Arbeitnehmern zu wählen sind. 
 
   Vier Sitze im Aufsichtsrat müssen jeweils von 
   Frauen und Männern besetzt sein, um das 
   Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 
   AktG zu erfüllen. Der Gesamterfüllung nach § 96 
   Abs. 2 Satz 3 AktG ist durch die Anteilseigner 
   widersprochen worden, sodass der Mindestanteil 
   für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner 
   und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu 
   erfüllen ist. Jeweils mindestens zwei auf die 
   Anteilseigner entfallende Sitze im Aufsichtsrat 
   sind daher von Frauen und Männern zu besetzen. 
   Da der Anteilseignerseite derzeit bereits zwei 
   Frauen und vier Männer angehören, ergeben sich 
   aus dem Mindestanteilsgebot keine Anforderungen 
   für die anstehende Nachwahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner. 
 
   Herr Michael Diekmann hat sein Mandat als 
   Anteilseignervertreter mit Wirkung zum Ablauf 
   der ordentlichen Hauptversammlung 2017 
   niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus 
   dem Aufsichtsrat ausscheiden. Wird ein 
   Aufsichtsratsmitglied an Stelle eines 
   ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht 
   sein Amt gemäß Ziffer 7.2 der Satzung der 
   Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des 
   ausscheidenden Mitglieds. Die ordentliche 
   Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der 
   Gesellschaft endet mit Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Herr 
   Dr. Thomas Enders soll daher ab Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2017 für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 
   beschließt, bestellt werden. 
 
   Der nachfolgende Wahlvorschlag stützt sich auf 
   die Empfehlung des Nominierungsausschusses des 
   Aufsichtsrats und berücksichtigt die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Dr. Thomas Enders, München, 
    Chief Executive Officer der Airbus SE 
    mit Wirkung ab Beendigung der heutigen 
    Hauptversammlung für die Zeit bis zum 
    Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum 
    Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
    Das zur Wahl vorgeschlagene 
    Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner ist 
    Mitglied in den nachfolgenden gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren 
    in- und ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
    Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten: 
    Airbus Defence and Space Deutschland GmbH 
    (Chairman of the Supervisory Board) 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien: 
    Airbus SAS (Member of the Shareholder 
    Board) 
    Airbus Helicopters SAS (Chairman of the 
    Supervisory Board) 
    Airbus DS Holding B.V. (Chairman of the 
    Supervisory Board) 
    Sämtliche vorgenannten Gesellschaften sind 
    Konzerngesellschaften der Airbus SE. 
    WORLDVU Satellites Ltd. (OneWeb) (Member of 
    the Board of Directors) 
    Der Lebenslauf von Herrn Dr. Thomas Enders 
    ist auf der Internetseite der Gesellschaft 
    unter www.linde.com/hauptversammlung 
    abrufbar. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird auf Folgendes 
   hingewiesen: Nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats bestehen keine für die 
   Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden 
   Aktionärs maßgebenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zwischen Dr. Thomas 
   Enders einerseits und den Gesellschaften des 
   Linde-Konzerns, den Organen der Linde 
   Aktiengesellschaft oder einem direkt oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

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