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DGAP-News: Linde Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Linde Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-23 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Linde Aktiengesellschaft München ISIN DE0006483001 Einladung zur Hauptversammlung der Linde Aktiengesellschaft Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Linde Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 10. Mai 2017, um 10:00 Uhr, in das ICM - Internationales Congress Center München, Messegelände, 81823 München. *I. Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Linde Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats* Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Linde Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt damit. 2. *Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 686.860.862,70 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,70 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie. Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei 185.638.071 dividendenberechtigten Stückaktien 686.860.862,70 EUR. Die im Besitz der Gesellschaft befindlichen nicht dividendenberechtigten 95.109 eigenen Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über den Gewinnverwendungsvorschlag sind bei der Berechnung der Ausschüttungssumme nicht enthalten. Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung erhöhen, wird der Hauptversammlung ein angepasster Gewinnverwendungsvorschlag vorgeschlagen, der unverändert eine Dividende in Höhe von 3,70 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Betrag für die Ausschüttungssumme vorsieht. Der hierdurch nicht zur Ausschüttung kommende Differenzbetrag zwischen Ausschüttungssumme und Bilanzgewinn wird in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen. Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung verringern, wird der Hauptversammlung ein angepasster Gewinnverwendungsvorschlag vorgeschlagen, der unverändert eine Ausschüttung des gesamten Bilanzgewinns unter gleichmäßiger Verteilung auf alle dividendenberechtigten Stückaktien, d.h. unter Verringerung der auf jede dividendenberechtigte Stückaktie rechnerisch entfallenden Dividende, vorsieht. Ein etwaig verbleibender nicht mehr verteilfähiger Restbetrag wird in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt, am Montag, dem 15. Mai 2017, fällig. Eine frühere Fälligkeit kann nicht vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3 AktG). 3. *Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, (1) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2017, wenn und soweit derartige unterjährige Abschlüsse und Zwischenlageberichte einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen; (2) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Prüfer für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2018, wenn und soweit ein solcher unterjähriger (verkürzter) Abschluss und Zwischenlagebericht einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu bestellen. 6. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach Ziffer 7.1 der Satzung der Gesellschaft, §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Vier Sitze im Aufsichtsrat müssen jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG ist durch die Anteilseigner widersprochen worden, sodass der Mindestanteil für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen ist. Jeweils mindestens zwei auf die Anteilseigner entfallende Sitze im Aufsichtsrat sind daher von Frauen und Männern zu besetzen. Da der Anteilseignerseite derzeit bereits zwei Frauen und vier Männer angehören, ergeben sich aus dem Mindestanteilsgebot keine Anforderungen für die anstehende Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner. Herr Michael Diekmann hat sein Mandat als Anteilseignervertreter mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Wird ein Aufsichtsratsmitglied an Stelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß Ziffer 7.2 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Die ordentliche Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Herr Dr. Thomas Enders soll daher ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, bestellt werden. Der nachfolgende Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Thomas Enders, München, Chief Executive Officer der Airbus SE mit Wirkung ab Beendigung der heutigen Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das zur Wahl vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner ist Mitglied in den nachfolgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Airbus Defence and Space Deutschland GmbH (Chairman of the Supervisory Board) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Airbus SAS (Member of the Shareholder Board) Airbus Helicopters SAS (Chairman of the Supervisory Board) Airbus DS Holding B.V. (Chairman of the Supervisory Board) Sämtliche vorgenannten Gesellschaften sind Konzerngesellschaften der Airbus SE. WORLDVU Satellites Ltd. (OneWeb) (Member of the Board of Directors) Der Lebenslauf von Herrn Dr. Thomas Enders ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.linde.com/hauptversammlung abrufbar. Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Dr. Thomas Enders einerseits und den Gesellschaften des Linde-Konzerns, den Organen der Linde Aktiengesellschaft oder einem direkt oder
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March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)