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DGAP-News: Linde Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Linde Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 10.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-23 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Linde Aktiengesellschaft München ISIN DE0006483001
Einladung zur Hauptversammlung
der Linde Aktiengesellschaft
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Linde Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 10. Mai 2017,
um 10:00 Uhr, in das ICM - Internationales Congress
Center München, Messegelände, 81823 München.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Linde Aktiengesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2016, des zusammengefassten Lageberichts für
die Linde Aktiengesellschaft und den Konzern
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs.
4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts
des Aufsichtsrats*
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat
der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Linde
Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss
gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt.
Eine Feststellung durch die Hauptversammlung
entfällt damit.
2. *Beschluss über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr
2016 in Höhe von 686.860.862,70 EUR wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,70
EUR je dividendenberechtigte Stückaktie.
Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei
185.638.071 dividendenberechtigten Stückaktien
686.860.862,70 EUR.
Die im Besitz der Gesellschaft befindlichen
nicht dividendenberechtigten 95.109 eigenen
Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung von
Vorstand und Aufsichtsrat über den
Gewinnverwendungsvorschlag sind bei der
Berechnung der Ausschüttungssumme nicht
enthalten.
Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zur
Hauptversammlung erhöhen, wird der
Hauptversammlung ein angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag vorgeschlagen, der
unverändert eine Dividende in Höhe von 3,70
Euro je dividendenberechtigter Stückaktie sowie
einen entsprechend angepassten Betrag für die
Ausschüttungssumme vorsieht. Der hierdurch
nicht zur Ausschüttung kommende Differenzbetrag
zwischen Ausschüttungssumme und Bilanzgewinn
wird in diesem Fall auf neue Rechnung
vorgetragen.
Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zur
Hauptversammlung verringern, wird der
Hauptversammlung ein angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag vorgeschlagen, der
unverändert eine Ausschüttung des gesamten
Bilanzgewinns unter gleichmäßiger
Verteilung auf alle dividendenberechtigten
Stückaktien, d.h. unter Verringerung der auf
jede dividendenberechtigte Stückaktie
rechnerisch entfallenden Dividende, vorsieht.
Ein etwaig verbleibender nicht mehr
verteilfähiger Restbetrag wird in diesem Fall
auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab
dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt, am Montag, dem
15. Mai 2017, fällig. Eine frühere Fälligkeit
kann nicht vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4
Satz 3 AktG).
3. *Beschluss über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschluss über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschluss über die Bestellung des
Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor,
(1) die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht von
unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen
und Zwischenlageberichten für das
Geschäftsjahr 2017, wenn und soweit
derartige unterjährige Abschlüsse und
Zwischenlageberichte einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden, zu
bestellen;
(2) die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
zum Prüfer für das erste Quartal des
Geschäftsjahrs 2018, wenn und soweit ein
solcher unterjähriger (verkürzter)
Abschluss und Zwischenlagebericht einer
prüferischen Durchsicht unterzogen wird,
zu bestellen.
6. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach
Ziffer 7.1 der Satzung der Gesellschaft, §§ 96
Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1,
5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus
zwölf Mitgliedern, von denen sechs von der
Hauptversammlung und sechs von den
Arbeitnehmern zu wählen sind.
Vier Sitze im Aufsichtsrat müssen jeweils von
Frauen und Männern besetzt sein, um das
Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1
AktG zu erfüllen. Der Gesamterfüllung nach § 96
Abs. 2 Satz 3 AktG ist durch die Anteilseigner
widersprochen worden, sodass der Mindestanteil
für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner
und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu
erfüllen ist. Jeweils mindestens zwei auf die
Anteilseigner entfallende Sitze im Aufsichtsrat
sind daher von Frauen und Männern zu besetzen.
Da der Anteilseignerseite derzeit bereits zwei
Frauen und vier Männer angehören, ergeben sich
aus dem Mindestanteilsgebot keine Anforderungen
für die anstehende Nachwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner.
Herr Michael Diekmann hat sein Mandat als
Anteilseignervertreter mit Wirkung zum Ablauf
der ordentlichen Hauptversammlung 2017
niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus
dem Aufsichtsrat ausscheiden. Wird ein
Aufsichtsratsmitglied an Stelle eines
ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht
sein Amt gemäß Ziffer 7.2 der Satzung der
Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des
ausscheidenden Mitglieds. Die ordentliche
Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der
Gesellschaft endet mit Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Herr
Dr. Thomas Enders soll daher ab Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung 2017 für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
beschließt, bestellt werden.
Der nachfolgende Wahlvorschlag stützt sich auf
die Empfehlung des Nominierungsausschusses des
Aufsichtsrats und berücksichtigt die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Dr. Thomas Enders, München,
Chief Executive Officer der Airbus SE
mit Wirkung ab Beendigung der heutigen
Hauptversammlung für die Zeit bis zum
Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Das zur Wahl vorgeschlagene
Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner ist
Mitglied in den nachfolgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
Airbus Defence and Space Deutschland GmbH
(Chairman of the Supervisory Board)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
Airbus SAS (Member of the Shareholder
Board)
Airbus Helicopters SAS (Chairman of the
Supervisory Board)
Airbus DS Holding B.V. (Chairman of the
Supervisory Board)
Sämtliche vorgenannten Gesellschaften sind
Konzerngesellschaften der Airbus SE.
WORLDVU Satellites Ltd. (OneWeb) (Member of
the Board of Directors)
Der Lebenslauf von Herrn Dr. Thomas Enders
ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.linde.com/hauptversammlung
abrufbar.
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats bestehen keine für die
Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden
Aktionärs maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Dr. Thomas
Enders einerseits und den Gesellschaften des
Linde-Konzerns, den Organen der Linde
Aktiengesellschaft oder einem direkt oder
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March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)
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