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DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2017 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 - ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 5. Mai 2017 um 10:00 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr) im Congress Center Rosengarten, Mozartsaal, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim TAGESORDNUNG TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2016 TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen I. *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2016* Die Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter *www.fuchs.com/gruppe*, dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2017, zugänglich und werden Aktionären auf Anfrage zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von *EUR 130.661.966,20* wie folgt zu verwenden: Ausschüttung *EUR* *61.160.000,00* einer Dividende von EUR 0,88 auf jede der 69.500.000 Stück dividendenber echtigten Stammaktien Ausschüttung *EUR* *61.855.000,00* einer Dividende von EUR 0,89 auf jede der 69.500.000 Stück dividendenber echtigten Vorzugsaktien ------------------------------ Zwischensumme *EUR* *123.015.000,00* Einstellung *EUR* *7.646.966,20* in andere Gewinnrücklag en ------------------------------ Bilanzgewinn *EUR* *130.661.966,20* ------------------------------ 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Der Anteilseignervertreter Herr Dr. Dr. h.c. Manfred Fuchs legt sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 5. Mai 2017 nieder. Es ist daher ein Anteilseignervertreter als Mitglied des Aufsichtsrats für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 und Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 10 Abs. 1 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE sowie § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) i.V.m. Abschnitt II Ziffer 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der FUCHS PETROLUB SE, aus sechs Mitgliedern zusammen, und zwar aus vier Anteilseignervertretern und zwei Arbeitnehmervertretern. Die Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt. Gemäß § 10 Abs. 6 der Satzung besteht das Amt eines anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählten Aufsichtsratsmitglieds für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, d.h. das Amt des unter diesem Tagesordnungspunkt gewählten Aufsichtsratsmitglieds besteht bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015. Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend und die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele berücksichtigend schlägt der Aufsichtsrat vor, an Stelle von Herrn Dr. Dr. h.c. Manfred Fuchs folgende Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: *Frau Dr. Susanne Fuchs, Mannheim* MBA (Master of Business Administration), Tierärztin, zuletzt Inhaberin eines Zytologie- und Hämatologielabors Frau Dr. Fuchs ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen. Mit Bezug auf die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Frau Dr. Fuchs, gemeinsam mit ihrem Bruder, dem Vorstandsvorsitzenden Stefan Fuchs, und weiteren Angehörigen der Familie Fuchs über unmittelbar und mittelbar gehaltene Stammaktien Hauptaktionärin der Gesellschaft ist. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Kandidatin für die Aufsichtsratswahl zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Ein Kurzlebenslauf von Frau Dr. Susanne Fuchs ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.fuchs.com/gruppe, dort unter INVESTOR RELATIONS/Hauptversammlung 2017, einsehbar. 6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2017 und für das erste Quartal 2018 zu wählen. II. *WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG* 1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung; freie Verfügbarkeit der Aktien* Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 139.000.000 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 139.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Hiervon sind 69.500.000 Stück Stammaktien und 69.500.000 Stück Vorzugsaktien. Jede der 69.500.000 Stück Stammaktien gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung bei den unter Tagesordnungspunkten 2 bis 6 angekündigten Beschlussfassungen eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes
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March 24, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)