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DGAP-HV: FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2017 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
05.05.2017 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-03-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 - 
ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 5. Mai 2017 
um 10:00 Uhr 
(Einlass ab 08:30 Uhr) im Congress Center Rosengarten, 
Mozartsaal, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim TAGESORDNUNG 
 
TOP 1 Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE 
      und des gebilligten Konzernabschlusses, 
      des Berichts über die Lage der 
      Gesellschaft und des Konzerns, des 
      Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
      erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
      Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
      Handelsgesetzbuch, jeweils für das 
      Geschäftsjahr 2016 
 
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns 
 
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Vorstands für das 
      Geschäftsjahr 2016 
 
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2016 
 
TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des 
      Abschlussprüfers und 
      Konzernabschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für 
      eine etwaige prüferische Durchsicht von 
      unterjährigen Finanzinformationen 
 
I. *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR 
   BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER 
   FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Berichts über die 
   Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   Handelsgesetzbuch, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die Unterlagen sind über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
   *www.fuchs.com/gruppe*, dort unter INVESTOR 
   RELATIONS/Hauptversammlung 2017, zugänglich 
   und werden Aktionären auf Anfrage zugesandt. 
   Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und den Konzernabschluss bereits gebilligt 
   hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   in der Bilanz zum 31. Dezember 2016 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von *EUR 
   130.661.966,20* wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung  *EUR*         *61.160.000,00* 
   einer 
   Dividende von 
   EUR 0,88 auf 
   jede der 
   69.500.000 
   Stück 
   dividendenber 
   echtigten 
   Stammaktien 
   Ausschüttung  *EUR*         *61.855.000,00* 
   einer 
   Dividende von 
   EUR 0,89 auf 
   jede der 
   69.500.000 
   Stück 
   dividendenber 
   echtigten 
   Vorzugsaktien 
                 ------------------------------ 
   Zwischensumme *EUR*         *123.015.000,00* 
   Einstellung   *EUR*         *7.646.966,20* 
   in andere 
   Gewinnrücklag 
   en 
                 ------------------------------ 
   Bilanzgewinn  *EUR*         *130.661.966,20* 
                 ------------------------------ 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Der Anteilseignervertreter Herr Dr. Dr. h.c. 
   Manfred Fuchs legt sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der 
   Hauptversammlung am 5. Mai 2017 nieder. Es 
   ist daher ein Anteilseignervertreter als 
   Mitglied des Aufsichtsrats für den Rest der 
   Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds neu zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 
   40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 und 
   Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 10 Abs. 
   1 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE sowie § 
   21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) i.V.m. 
   Abschnitt II Ziffer 2 der Vereinbarung über 
   die Beteiligung der Arbeitnehmer in der FUCHS 
   PETROLUB SE, aus sechs Mitgliedern zusammen, 
   und zwar aus vier Anteilseignervertretern und 
   zwei Arbeitnehmervertretern. Die 
   Anteilseignervertreter werden von der 
   Hauptversammlung ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge gewählt. Gemäß § 10 Abs. 
   6 der Satzung besteht das Amt eines anstelle 
   eines ausscheidenden Mitglieds gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieds für den Rest der 
   Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, d.h. 
   das Amt des unter diesem Tagesordnungspunkt 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieds besteht bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 beschließt, längstens 
   jedoch für sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der 
   Beendigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 
   2015. 
 
   Der Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   folgend und die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele 
   berücksichtigend schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, an Stelle von Herrn Dr. Dr. h.c. Manfred 
   Fuchs folgende Vertreterin der Anteilseigner 
   in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   *Frau Dr. Susanne Fuchs, Mannheim* 
   MBA (Master of Business Administration), 
   Tierärztin, zuletzt Inhaberin eines 
   Zytologie- und Hämatologielabors 
 
   Frau Dr. Fuchs ist weder Mitglied in einem 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat 
   noch Mitglied in einem vergleichbaren in- 
   oder ausländischen Kontrollgremium von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Mit Bezug auf die Regelungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass 
   Frau Dr. Fuchs, gemeinsam mit ihrem Bruder, 
   dem Vorstandsvorsitzenden Stefan Fuchs, und 
   weiteren Angehörigen der Familie Fuchs über 
   unmittelbar und mittelbar gehaltene 
   Stammaktien Hauptaktionärin der Gesellschaft 
   ist. Darüber hinaus bestehen nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
   offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen der Kandidatin für 
   die Aufsichtsratswahl zum Unternehmen, den 
   Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär. 
 
   Ein Kurzlebenslauf von Frau Dr. Susanne Fuchs 
   ist auf der Internetseite der Gesellschaft 
   www.fuchs.com/gruppe, dort unter INVESTOR 
   RELATIONS/Hauptversammlung 2017, einsehbar. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von unterjährigen 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von Zwischenberichten 
   für das Geschäftsjahr 2017 und für das erste 
   Quartal 2018 zu wählen. 
 
II. *WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR 
    HAUPTVERSAMMLUNG* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung; freie 
   Verfügbarkeit der Aktien* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
   EUR 139.000.000 ist im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt 
   in 139.000.000 Stückaktien mit einem 
   rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 
   1,00 je Stückaktie. Hiervon sind 69.500.000 
   Stück Stammaktien und 69.500.000 Stück 
   Vorzugsaktien. Jede der 69.500.000 Stück 
   Stammaktien gewährt in der ordentlichen 
   Hauptversammlung bei den unter 
   Tagesordnungspunkten 2 bis 6 angekündigten 
   Beschlussfassungen eine Stimme. Die 
   Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre 
   können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der ordentlichen 
   Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm- 
   und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nur diejenigen Stammaktionäre 
   berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 24, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

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