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DGAP-News: FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
FUCHS PETROLUB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
05.05.2017 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-03-24 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 -
ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 5. Mai 2017
um 10:00 Uhr
(Einlass ab 08:30 Uhr) im Congress Center Rosengarten,
Mozartsaal,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim TAGESORDNUNG
TOP 1 Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE
und des gebilligten Konzernabschlusses,
des Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch, jeweils für das
Geschäftsjahr 2016
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016
TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für
eine etwaige prüferische Durchsicht von
unterjährigen Finanzinformationen
I. *TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR
BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER
FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Berichts über die
Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
Handelsgesetzbuch, jeweils für das
Geschäftsjahr 2016*
Die Unterlagen sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter
*www.fuchs.com/gruppe*, dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2017, zugänglich
und werden Aktionären auf Anfrage zugesandt.
Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und den Konzernabschluss bereits gebilligt
hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
in der Bilanz zum 31. Dezember 2016
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von *EUR
130.661.966,20* wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung *EUR* *61.160.000,00*
einer
Dividende von
EUR 0,88 auf
jede der
69.500.000
Stück
dividendenber
echtigten
Stammaktien
Ausschüttung *EUR* *61.855.000,00*
einer
Dividende von
EUR 0,89 auf
jede der
69.500.000
Stück
dividendenber
echtigten
Vorzugsaktien
------------------------------
Zwischensumme *EUR* *123.015.000,00*
Einstellung *EUR* *7.646.966,20*
in andere
Gewinnrücklag
en
------------------------------
Bilanzgewinn *EUR* *130.661.966,20*
------------------------------
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Der Anteilseignervertreter Herr Dr. Dr. h.c.
Manfred Fuchs legt sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 5. Mai 2017 nieder. Es
ist daher ein Anteilseignervertreter als
Mitglied des Aufsichtsrats für den Rest der
Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds neu zu
wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art.
40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 und
Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 10 Abs.
1 der Satzung der FUCHS PETROLUB SE sowie §
21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) i.V.m.
Abschnitt II Ziffer 2 der Vereinbarung über
die Beteiligung der Arbeitnehmer in der FUCHS
PETROLUB SE, aus sechs Mitgliedern zusammen,
und zwar aus vier Anteilseignervertretern und
zwei Arbeitnehmervertretern. Die
Anteilseignervertreter werden von der
Hauptversammlung ohne Bindung an
Wahlvorschläge gewählt. Gemäß § 10 Abs.
6 der Satzung besteht das Amt eines anstelle
eines ausscheidenden Mitglieds gewählten
Aufsichtsratsmitglieds für den Rest der
Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, d.h.
das Amt des unter diesem Tagesordnungspunkt
gewählten Aufsichtsratsmitglieds besteht bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 beschließt, längstens
jedoch für sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der
Beendigung der Hauptversammlung vom 6. Mai
2015.
Der Empfehlung des Nominierungsausschusses
folgend und die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele
berücksichtigend schlägt der Aufsichtsrat
vor, an Stelle von Herrn Dr. Dr. h.c. Manfred
Fuchs folgende Vertreterin der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen:
*Frau Dr. Susanne Fuchs, Mannheim*
MBA (Master of Business Administration),
Tierärztin, zuletzt Inhaberin eines
Zytologie- und Hämatologielabors
Frau Dr. Fuchs ist weder Mitglied in einem
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat
noch Mitglied in einem vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremium von
Wirtschaftsunternehmen.
Mit Bezug auf die Regelungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass
Frau Dr. Fuchs, gemeinsam mit ihrem Bruder,
dem Vorstandsvorsitzenden Stefan Fuchs, und
weiteren Angehörigen der Familie Fuchs über
unmittelbar und mittelbar gehaltene
Stammaktien Hauptaktionärin der Gesellschaft
ist. Darüber hinaus bestehen nach
Einschätzung des Aufsichtsrats keine
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen der Kandidatin für
die Aufsichtsratswahl zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär.
Ein Kurzlebenslauf von Frau Dr. Susanne Fuchs
ist auf der Internetseite der Gesellschaft
www.fuchs.com/gruppe, dort unter INVESTOR
RELATIONS/Hauptversammlung 2017, einsehbar.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht von unterjährigen
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht von Zwischenberichten
für das Geschäftsjahr 2017 und für das erste
Quartal 2018 zu wählen.
II. *WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung; freie
Verfügbarkeit der Aktien*
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
EUR 139.000.000 ist im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt
in 139.000.000 Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Stückaktie. Hiervon sind 69.500.000
Stück Stammaktien und 69.500.000 Stück
Vorzugsaktien. Jede der 69.500.000 Stück
Stammaktien gewährt in der ordentlichen
Hauptversammlung bei den unter
Tagesordnungspunkten 2 bis 6 angekündigten
Beschlussfassungen eine Stimme. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der ordentlichen
Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm-
und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des
Stimmrechts nur diejenigen Stammaktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines
besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 24, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)
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