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DGAP-News: COMMERZBANK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung COMMERZBANK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. COMMERZBANK Aktiengesellschaft Frankfurt am Main Wertpapier-Kenn-Nummer: CBK 100 ISIN: DE000CBK1001 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit zur *ordentlichen Hauptversammlung* der Commerzbank Aktiengesellschaft ein, *die am Mittwoch, den 3. Mai 2017, ab 10.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ)* in der Messehalle 11/Portalhaus, Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindet. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2016 Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Absatz 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme unter anderem des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von Euro 747.246.686,99 vollständig in andere Gewinnrücklagen einzustellen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten. 5. *Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 6. *Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt a.M., zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 7. *Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018* Nach der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ('EU-Verordnung 537/2014') ist die Commerzbank Aktiengesellschaft u.a. verpflichtet, den Abschlussprüfer künftig regelmäßig - spätestens alle 10 Jahre - zu wechseln. Aufgrund dieser neuen rechtlichen Vorgaben strebt die Commerzbank Aktiengesellschaft den Prüferwechsel für das Geschäftsjahr 2018 an. Die Wahl des neuen Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 soll bereits in der Hauptversammlung am 3. Mai 2017 vorgenommen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Wirtschaftsprüfer die voraussichtlich ab Mitte 2017 erforderlichen vorbereitenden Tätigkeiten zur Überleitung des Prüfungsmandats als von der Hauptversammlung gewählter neuer Abschlussprüfer aufnehmen kann. Außerdem erfordert das Inkrafttreten einer bedeutenden Änderung in den für den Konzernabschluss maßgeblichen International Financial Reporting Standards (IFRS 9) erhebliche Anpassungen in der Finanzbuchhaltung. Der Wechsel des Abschlussprüfers soll daher vollzogen sein, bevor das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018 prüferisch durchgesehen wird. Im Interesse der Gesellschaft kann dadurch Doppelarbeit vermieden werden, die entstünde, wenn sich sowohl der alte als auch der neue Abschlussprüfer mit dem ersten Quartal des Geschäftsjahres 2018 befassen müssten. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt a.M., zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 EU-Verordnung 537/2014 durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main oder die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt a.M. zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dabei hat er angegeben, dass er die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt a.M. präferiert. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, die seine Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt hat. 8. *Neuwahl von einem Mitglied und einem Ersatzmitglied des Aufsichtsrats* Herr Dr. Roger Müller ist am 3. Juli 2013 für den verstorbenen Herrn Prof. h.c. (CHN) Dr. Ulrich Middelmann in den Aufsichtsrat nachgerückt. Der Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, Herrn Dr. Tobias Guldimann als Nachfolger von Herrn Prof. h.c. (CHN) Dr. Ulrich Middelmann in den Aufsichtsrat zu wählen. Mit der Wahl eines Nachfolgers endet die Amtszeit von Herrn Dr. Roger Müller, und er erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied zurück. Außerdem soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, Herrn Dr. Roger Müller auch für den vorgenannten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten als Ersatzmitglied zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 11 Absatz 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen die im Corporate Governance-Bericht veröffentlichten Ziele, die der Aufsichtsrat nach Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 für die Zusammensetzung des Gremiums am 3. November 2016 festgelegt hat. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: a) Herr Dr. Tobias Guldimann, Selbständiger Berater in der Finanzbranche, Winterthur, Schweiz, wird als Nachfolger für Herrn Prof. h.c. (CHN) Dr. Ulrich Middelmann gemäß § 11 Absatz 2 Satz 4 der Satzung für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 3. Mai 2017 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, als Vertreter der Aktionäre in den
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March 24, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)