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DGAP-News: COMMERZBANK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
COMMERZBANK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 03.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-24 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
COMMERZBANK Aktiengesellschaft Frankfurt am Main
Wertpapier-Kenn-Nummer: CBK 100
ISIN: DE000CBK1001 Einladung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zur *ordentlichen
Hauptversammlung* der Commerzbank Aktiengesellschaft
ein, *die am Mittwoch, den 3. Mai 2017, ab 10.00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ)* in der
Messehalle 11/Portalhaus, Messe Frankfurt,
Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main,
stattfindet.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016,
Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts (einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §
315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016,
des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate
Governance- und des Vergütungsberichts zum
Geschäftsjahr 2016
Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175
Absatz 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass
der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme unter anderem des festgestellten
Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie
zur Beschlussfassung über die Verwendung eines
etwaigen Bilanzgewinns und bei einem
Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des
vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Die vorgenannten Unterlagen werden in der
Hauptversammlung näher erläutert.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn aus
dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von Euro
747.246.686,99 vollständig in andere
Gewinnrücklagen einzustellen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des
Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.
5. *Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die
prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2017 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich
auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses.
6. *Wahl des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eschborn/Frankfurt a.M., zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des
Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal
des Geschäftsjahres 2018 zu wählen. Der
Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung
des Prüfungsausschusses.
7. *Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die
prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2018*
Nach der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 über spezifische Anforderungen an
die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
('EU-Verordnung 537/2014') ist die Commerzbank
Aktiengesellschaft u.a. verpflichtet, den
Abschlussprüfer künftig regelmäßig -
spätestens alle 10 Jahre - zu wechseln.
Aufgrund dieser neuen rechtlichen Vorgaben
strebt die Commerzbank Aktiengesellschaft den
Prüferwechsel für das Geschäftsjahr 2018 an.
Die Wahl des neuen Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 soll bereits in der Hauptversammlung am 3.
Mai 2017 vorgenommen werden. Dadurch wird
sichergestellt, dass der Wirtschaftsprüfer die
voraussichtlich ab Mitte 2017 erforderlichen
vorbereitenden Tätigkeiten zur Überleitung
des Prüfungsmandats als von der
Hauptversammlung gewählter neuer
Abschlussprüfer aufnehmen kann. Außerdem
erfordert das Inkrafttreten einer bedeutenden
Änderung in den für den Konzernabschluss
maßgeblichen International Financial
Reporting Standards (IFRS 9) erhebliche
Anpassungen in der Finanzbuchhaltung. Der
Wechsel des Abschlussprüfers soll daher
vollzogen sein, bevor das erste Quartal des
Geschäftsjahres 2018 prüferisch durchgesehen
wird. Im Interesse der Gesellschaft kann
dadurch Doppelarbeit vermieden werden, die
entstünde, wenn sich sowohl der alte als auch
der neue Abschlussprüfer mit dem ersten Quartal
des Geschäftsjahres 2018 befassen müssten.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eschborn/Frankfurt a.M., zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Empfehlung und Präferenz des
Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines
gemäß Art. 16 EU-Verordnung 537/2014
durchgeführten Auswahlverfahrens hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen,
der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder
die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main oder die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eschborn/Frankfurt a.M. zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen. Dabei hat er angegeben, dass er
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eschborn/Frankfurt a.M. präferiert.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere
keine Klausel auferlegt wurde, die seine
Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt
hat.
8. *Neuwahl von einem Mitglied und einem
Ersatzmitglied des Aufsichtsrats*
Herr Dr. Roger Müller ist am 3. Juli 2013 für
den verstorbenen Herrn Prof. h.c. (CHN) Dr.
Ulrich Middelmann in den Aufsichtsrat
nachgerückt. Der Hauptversammlung soll
vorgeschlagen werden, Herrn Dr. Tobias
Guldimann als Nachfolger von Herrn Prof. h.c.
(CHN) Dr. Ulrich Middelmann in den Aufsichtsrat
zu wählen. Mit der Wahl eines Nachfolgers endet
die Amtszeit von Herrn Dr. Roger Müller, und er
erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied
zurück.
Außerdem soll der Hauptversammlung
vorgeschlagen werden, Herrn Dr. Roger Müller
auch für den vorgenannten zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten als
Ersatzmitglied zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96
Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG, § 7 Absatz 1 Satz
1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und §
11 Absatz 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern
der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge
berücksichtigen die im Corporate
Governance-Bericht veröffentlichten Ziele, die
der Aufsichtsrat nach Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 5. Mai 2015 für die Zusammensetzung
des Gremiums am 3. November 2016 festgelegt
hat.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu
beschließen:
a) Herr Dr. Tobias Guldimann,
Selbständiger Berater in der
Finanzbranche,
Winterthur, Schweiz,
wird als Nachfolger für Herrn Prof. h.c.
(CHN) Dr. Ulrich Middelmann gemäß §
11 Absatz 2 Satz 4 der Satzung für die
Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am
3. Mai 2017 bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2017 entscheidet,
als Vertreter der Aktionäre in den
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March 24, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)
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