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DGAP-News: Softing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Softing AG Haar ISIN DE0005178008 Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 3. Mai 2017, um 10:00 Uhr (MESZ), am Sitz der Softing AG, Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar bei München, stattfindet. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Softing AG, Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar bei München, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.softing.com/hauptversammlung zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 9.896.610,53 a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1.391.887,60 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Teilbetrag von EUR 8.504.722,93 auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 08. Mai 2017, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München, Bernhard-Wicki-Str. 8, 80636 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Softing AG und der Softing IT Networks GmbH* Die Softing AG als Organträger hat mit ihrer einhundertprozentigen Tochtergesellschaft Softing IT Networks GmbH mit Sitz in München als Organgesellschaft am 17. März 2017 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird erst mit Eintragung im Handelsregister der Softing IT Networks GmbH wirksam. Voraussetzung der Eintragung und damit Voraussetzung für die Wirksamkeit sind die Zustimmung der Hauptversammlung der Softing AG und die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Softing IT Networks GmbH zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Softing IT Networks GmbH wird voraussichtlich am 3. Mai 2017 erfolgen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Softing AG und der Softing IT Networks GmbH vom 17. März 2017 zuzustimmen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Inhalt: '*Organschaftsvertrag* *mit Beherrschungsvereinbarung* *und Gewinnabführungsverpflichtung* zwischen *Softing AG* Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar - nachfolgend '*Softing AG*' genannt - und *Softing IT Networks GmbH* Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar - nachfolgend '*Softing GmbH*' genannt - *§ 1* *Beherrschung* 1. Softing GmbH unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Softing AG. Softing AG ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der Softing GmbH hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Softing AG kann der Geschäftsführung der Softing GmbH nicht die Weisung erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beendigen. 2. Die Geschäftsführung und die Vertretung der Softing GmbH obliegen weiterhin der Geschäftsführung der Softing GmbH. *§ 2* *Gewinnabführung* 1. Softing GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn unter Beachtung des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an Softing AG abzuführen. Abzuführen ist - vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Absatz 2 - der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag. 2. Softing GmbH kann mit Zustimmung der Softing AG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) sind auf Verlangen der Softing AG aufzulösen und zum Ausgleich eines etwaigen Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. 3. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung besteht erstmals für das Geschäftsjahr, in dem dieser Vertrag nach § 4 Abs. 2 wirksam wird. 4. Ein Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres der Softing GmbH und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. *§ 3* *Verlustübernahme* Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung vollumfänglich entsprechend. *§ 4* *Wirksamwerden und Dauer* 1. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Softing AG, der Zustimmung der Hauptversammlung der Softing AG sowie der Eintragung ins Handelsregister. 2. Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Softing GmbH wirksam. Hinsichtlich der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme vereinbaren die Vertragsparteien die Rückwirkung auf den Beginn desjenigen Geschäftsjahrs, in dem dieser Vertrag durch Eintragung im Handelsregister der Softing GmbH wirksam wird. Dieser Vertrag wird für die Dauer von fünf Zeitjahren - seit dem Beginn des zur Zeit seiner Eintragung in das Handelsregister der Softing GmbH laufenden Geschäftsjahrs - fest abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls er nicht unter einer Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen (§ 297
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March 24, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)