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DGAP-News: Softing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Softing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
03.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-03-24 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Softing AG Haar ISIN DE0005178008 Einladung zur
Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung ein, die
am Mittwoch, den 3. Mai 2017, um 10:00 Uhr (MESZ),
am Sitz der Softing AG, Richard-Reitzner-Allee 6, 85540
Haar bei München, stattfindet. Tagesordnung der
Hauptversammlung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben
gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. §
175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die
Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des
festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen
auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1
AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung
u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den
Bericht des Aufsichtsrats und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem
Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss,
den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in
der Hauptversammlung näher erläutert. Sie
liegen vom Tag der Einberufung an in den
Geschäftsräumen der Softing AG,
Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar bei
München, Deutschland, zur Einsicht der
Aktionäre aus, sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.softing.com/hauptversammlung
zugänglich und werden der Hauptversammlung
ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Abschrift
wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich
und kostenlos erteilt und zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von EUR 9.896.610,53
a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR
1.391.887,60 zur Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,20 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden
und
b) den verbleibenden Teilbetrag von EUR
8.504.722,93 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit
dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hautversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 08. Mai 2017,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC),
Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München,
Bernhard-Wicki-Str. 8, 80636 München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der Softing AG und der Softing IT
Networks GmbH*
Die Softing AG als Organträger hat mit ihrer
einhundertprozentigen Tochtergesellschaft
Softing IT Networks GmbH mit Sitz in München
als Organgesellschaft am 17. März 2017 einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
geschlossen. Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag wird erst mit
Eintragung im Handelsregister der Softing IT
Networks GmbH wirksam. Voraussetzung der
Eintragung und damit Voraussetzung für die
Wirksamkeit sind die Zustimmung der
Hauptversammlung der Softing AG und die
Zustimmung der Gesellschafterversammlung der
Softing IT Networks GmbH zu dem Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag. Die Zustimmung
der Gesellschafterversammlung der Softing IT
Networks GmbH wird voraussichtlich am 3. Mai
2017 erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der Softing AG und der Softing IT
Networks GmbH vom 17. März 2017 zuzustimmen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
hat folgenden Inhalt:
'*Organschaftsvertrag*
*mit Beherrschungsvereinbarung*
*und Gewinnabführungsverpflichtung*
zwischen
*Softing AG*
Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar
- nachfolgend '*Softing AG*' genannt -
und
*Softing IT Networks GmbH*
Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar
- nachfolgend '*Softing GmbH*' genannt -
*§ 1*
*Beherrschung*
1. Softing GmbH unterstellt die Leitung
ihrer Gesellschaft der Softing AG.
Softing AG ist demgemäß berechtigt,
der Geschäftsführung der Softing GmbH
hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft
Weisungen zu erteilen. Softing AG kann
der Geschäftsführung der Softing GmbH
nicht die Weisung erteilen, diesen
Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten
oder zu beendigen.
2. Die Geschäftsführung und die Vertretung
der Softing GmbH obliegen weiterhin der
Geschäftsführung der Softing GmbH.
*§ 2*
*Gewinnabführung*
1. Softing GmbH verpflichtet sich, ihren
ganzen Gewinn unter Beachtung des § 301
AktG in seiner jeweils gültigen Fassung
an Softing AG abzuführen. Abzuführen ist
- vorbehaltlich der Bildung oder
Auflösung von Rücklagen nach Absatz 2 -
der ohne die Gewinnabführung entstehende
Jahresüberschuss vermindert um einen
etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr
und den nach § 268 Abs. 8 HGB
ausschüttungsgesperrten Betrag.
2. Softing GmbH kann mit Zustimmung der
Softing AG Beträge aus dem
Jahresüberschuss in andere
Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB)
einstellen, sofern dies handelsrechtlich
zulässig und bei vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich
begründet ist. Während der Dauer dieses
Vertrages gebildete andere
Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) sind
auf Verlangen der Softing AG aufzulösen
und zum Ausgleich eines etwaigen
Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als
Gewinn abzuführen.
3. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung
besteht erstmals für das Geschäftsjahr,
in dem dieser Vertrag nach § 4 Abs. 2
wirksam wird.
4. Ein Anspruch auf Gewinnabführung entsteht
zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres
der Softing GmbH und wird zu diesem
Zeitpunkt fällig.
*§ 3*
*Verlustübernahme*
Für die Verlustübernahme gelten die
Vorschriften des § 302 AktG in ihrer jeweils
gültigen Fassung vollumfänglich entsprechend.
*§ 4*
*Wirksamwerden und Dauer*
1. Dieser Vertrag bedarf zu seiner
Wirksamkeit der Zustimmung der
Gesellschafterversammlung der Softing AG,
der Zustimmung der Hauptversammlung der
Softing AG sowie der Eintragung ins
Handelsregister.
2. Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in
das Handelsregister des Sitzes der
Softing GmbH wirksam. Hinsichtlich der
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Aspekte der Gewinnabführung bzw.
Verlustübernahme vereinbaren die
Vertragsparteien die Rückwirkung auf den
Beginn desjenigen Geschäftsjahrs, in dem
dieser Vertrag durch Eintragung im
Handelsregister der Softing GmbH wirksam
wird. Dieser Vertrag wird für die Dauer
von fünf Zeitjahren - seit dem Beginn des
zur Zeit seiner Eintragung in das
Handelsregister der Softing GmbH
laufenden Geschäftsjahrs - fest
abgeschlossen. Der Vertrag verlängert
sich jeweils um ein Jahr, falls er nicht
unter einer Einhaltung einer Frist von
drei Monaten vor Ablauf schriftlich
gekündigt wird. Das Recht, diesen Vertrag
aus wichtigem Grunde zu kündigen (§ 297
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 24, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)
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