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DGAP-News: TAKKT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600 ISIN DE 000 744 600 7 Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der TAKKT AG werden zur 18. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 10. Mai 2017, 10:00 Uhr, eingeladen. Ort der Hauptversammlung ist das Forum am Schlosspark, Bürgersaal, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg (bei Stuttgart). I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.* Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen übersendet. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Die Unterlagen können ferner im Internet unter www.takkt.de eingesehen und heruntergeladen werden. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in Abschnitt II.9 dieser Einladung. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) am 21. März 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der gemeinsame Lagebericht für die TAKKT AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 73.069.067,49 wie folgt zu verwenden: (a) Zahlung einer Dividende von Euro 0,55 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 65.610.331,00 an die Aktionäre, insgesamt also Ausschüttung von Euro 36.085.682,05. (b) Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro 36.983.385,44 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Dividende ist am 15. Mai 2017 zahlbar. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum zu entlasten. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 102 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung derjenigen ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet (§ 102 Abs. 1 Satz 2 AktG, § 7 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft). Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft kann die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere Amtszeit beschließen, wobei das Amtszeitende aller Aufsichtsratsmitglieder auf denselben Zeitpunkt fallen muss. Mit Beendigung der Hauptversammlung 2017, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, endet die Amtszeit aller gegenwärtig von der Hauptversammlung bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats. Damit sind sechs Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: 6a) Dr. Florian Funck Essen Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg 6b) Stephan Gemkow Overath Vorsitzender des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg 6c) Dr. Johannes Haupt Karlsruhe Vorsitzender der Geschäftsführung/CEO der E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, Oberderdingen 6d) Thomas Kniehl Stuttgart Sachbearbeiter Schäden/Recherchen/Retouren der KAISER+KRAFT GmbH, Stuttgart 6e) Dr. Dorothee Ritz Pullach Geschäftsführerin Microsoft Österreich, Wien 6f) Christian Wendler Hameln Vorsitzender des Vorstands der Lenze SE, Aerzen Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung erfolgt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das ist das Geschäftsjahr 2021, da das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022. Die vorgenannten Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der Aufsichtsrat hat sich bei den jeweiligen Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Herr Dr. Florian Funck und Herr Dr. Johannes Haupt verfügen über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung und erfüllen damit die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. Sämtliche vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Stephan Gemkow, hat mitgeteilt, dass er im Falle einer Wiederwahl erneut für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung stehen wird. Von den zur Wahl Vorgeschlagenen sind die nachfolgend genannten Kandidaten wie folgt Mitglieder in den aufgeführten, anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG): Dr. Florian Funck * Vonovia SE, Bochum (Mitglied des Aufsichtsrats) * METRO AG, Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats) * METRO Wholesale & Food Specialist AG, Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats) Stephan Gemkow * Evonik Industries AG, Essen (Mitglied des Aufsichtsrats) * JetBlue Airways Corp., New York/USA (Mitglied des Board of Directors) * Flughafen Zürich AG, Kloten/Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats, voraussichtlich ab 20.04.2017) Dr. Johannes Haupt * ARPA S.A.S., Niedermodern/Frankreich (Mitglied des Verwaltungsrats) * BLANCO GmbH & Co. KG, Oberderdingen (Vorsitzender des Verwaltungsrats) * BLANCO Professional GmbH & Co. KG, Oberderdingen (Vorsitzender des Verwaltungsrats) * DEFENDI Italy Srl, Ancona/Italien (Vorsitzender des Verwaltungsrats) * Elektro-Kontakt d.d., Zagreb/Kroatien (Vorsitzender des Aufsichtsrats) * ETA d.o.o., Cerkno/Slowenien (Vorsitzender des Verwaltungsrats) * Lenze SE, Aerzen (Mitglied des Beirats) Christian Wendler * Weidmüller AG, Detmold (Mitglied des Aufsichtsrats) * Lenze Operations GmbH, Aerzen (Mitglied des Aufsichtsrats) * Lenze Bachofen AG, Uster/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats) Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklärt der Aufsichtsrat: Herr Stephan Gemkow ist Vorsitzender des Vorstands und Herr Dr. Florian Funck ist Mitglied des Vorstands der
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March 24, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)