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DGAP-HV: TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: TAKKT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 
in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2017-03-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600 
ISIN DE 000 744 600 7 Einladung zur 18. ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Die Aktionäre der TAKKT AG werden zur 18. ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 
10. Mai 2017, 10:00 Uhr, eingeladen. Ort der 
Hauptversammlung ist das Forum am Schlosspark, 
Bürgersaal, Stuttgarter Straße 33, 71638 
Ludwigsburg (bei Stuttgart). 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, 
   des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG 
   und den Konzern mit dem erläuternden Bericht 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem 
   Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf 
   Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift 
   der Unterlagen übersendet. Sie werden auch in 
   der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Die Unterlagen können ferner im Internet 
   unter www.takkt.de eingesehen und 
   heruntergeladen werden. Wir verweisen 
   insoweit auf die Angaben in Abschnitt II.9 
   dieser Einladung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
   Aktiengesetz (AktG) am 21. März 2017 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Somit entfällt eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der 
   Konzernabschluss und der gemeinsame 
   Lagebericht für die TAKKT AG und den Konzern 
   mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu 
   den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 
   4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats 
   sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach 
   dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung 
   bedarf, zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 
   73.069.067,49 wie folgt zu verwenden: 
 
   (a) Zahlung einer Dividende von Euro 0,55 je 
       Stückaktie auf das dividendenberechtigte 
       Grundkapital von Euro 65.610.331,00 an 
       die Aktionäre, insgesamt also 
       Ausschüttung von Euro 36.085.682,05. 
   (b) Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro 
       36.983.385,44 wird auf neue Rechnung 
       vorgetragen. 
 
   Die Dividende ist am 15. Mai 2017 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2016 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2016 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, 
   Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 
   zu wählen. 
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 
   1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Gemäß § 102 Abs. 1 AktG sowie gemäß 
   § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft 
   werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur 
   Beendigung derjenigen ordentlichen 
   Hauptversammlung bestellt, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit des jeweiligen 
   Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet (§ 102 Abs. 1 Satz 2 
   AktG, § 7 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der 
   Gesellschaft). Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 
   der Satzung der Gesellschaft kann die 
   Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere 
   Amtszeit beschließen, wobei das 
   Amtszeitende aller Aufsichtsratsmitglieder 
   auf denselben Zeitpunkt fallen muss. 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung 2017, die 
   über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
   beschließt, endet die Amtszeit aller 
   gegenwärtig von der Hauptversammlung 
   bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats. 
 
   Damit sind sechs Aufsichtsratsmitglieder von 
   der Hauptversammlung zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der 
   Einzelwahl folgende Personen in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   6a) Dr. Florian Funck 
   Essen 
   Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & 
   Cie. GmbH, Duisburg 
 
   6b) Stephan Gemkow 
   Overath 
   Vorsitzender des Vorstands der Franz Haniel & 
   Cie. GmbH, Duisburg 
 
   6c) Dr. Johannes Haupt 
   Karlsruhe 
   Vorsitzender der Geschäftsführung/CEO der 
   E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, 
   Oberderdingen 
 
   6d) Thomas Kniehl 
   Stuttgart 
   Sachbearbeiter Schäden/Recherchen/Retouren 
   der KAISER+KRAFT GmbH, Stuttgart 
 
   6e) Dr. Dorothee Ritz 
   Pullach 
   Geschäftsführerin Microsoft Österreich, 
   Wien 
 
   6f) Christian Wendler 
   Hameln 
   Vorsitzender des Vorstands der Lenze SE, 
   Aerzen 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Wahl 
   der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 
   Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Satzung der 
   Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung 
   derjenigen Hauptversammlung erfolgt, die über 
   die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr 
   nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. 
   Das ist das Geschäftsjahr 2021, da das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt 
   demnach bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung im Jahr 2022. 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den jeweiligen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den 
   zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Herr Dr. Florian Funck und Herr Dr. Johannes 
   Haupt verfügen über Sachverstand auf den 
   Gebieten Rechnungslegung oder 
   Abschlussprüfung und erfüllen damit die 
   Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. 
   Sämtliche vorgeschlagenen Kandidaten sind mit 
   dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig 
   ist, vertraut. 
 
   Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr 
   Stephan Gemkow, hat mitgeteilt, dass er im 
   Falle einer Wiederwahl erneut für das Amt des 
   Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung 
   stehen wird. 
 
   Von den zur Wahl Vorgeschlagenen sind die 
   nachfolgend genannten Kandidaten wie folgt 
   Mitglieder in den aufgeführten, anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 
   125 Abs. 1 Satz 5 AktG): 
 
   Dr. Florian Funck 
 
   * Vonovia SE, Bochum (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * METRO AG, Düsseldorf (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * METRO Wholesale & Food Specialist AG, 
     Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
   Stephan Gemkow 
 
   * Evonik Industries AG, Essen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * JetBlue Airways Corp., New York/USA 
     (Mitglied des Board of Directors) 
   * Flughafen Zürich AG, Kloten/Schweiz 
     (Mitglied des Verwaltungsrats, 
     voraussichtlich ab 20.04.2017) 
 
   Dr. Johannes Haupt 
 
   * ARPA S.A.S., Niedermodern/Frankreich 
     (Mitglied des Verwaltungsrats) 
   * BLANCO GmbH & Co. KG, Oberderdingen 
     (Vorsitzender des Verwaltungsrats) 
   * BLANCO Professional GmbH & Co. KG, 
     Oberderdingen (Vorsitzender des 
     Verwaltungsrats) 
   * DEFENDI Italy Srl, Ancona/Italien 
     (Vorsitzender des Verwaltungsrats) 
   * Elektro-Kontakt d.d., Zagreb/Kroatien 
     (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
   * ETA d.o.o., Cerkno/Slowenien (Vorsitzender 
     des Verwaltungsrats) 
   * Lenze SE, Aerzen (Mitglied des Beirats) 
 
   Christian Wendler 
 
   * Weidmüller AG, Detmold (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * Lenze Operations GmbH, Aerzen (Mitglied 
     des Aufsichtsrats) 
   * Lenze Bachofen AG, Uster/Schweiz 
     (Präsident des Verwaltungsrats) 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex erklärt der 
   Aufsichtsrat: Herr Stephan Gemkow ist 
   Vorsitzender des Vorstands und Herr Dr. 
   Florian Funck ist Mitglied des Vorstands der 

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March 24, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

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