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DGAP-News: TAKKT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017
in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2017-03-24 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600
ISIN DE 000 744 600 7 Einladung zur 18. ordentlichen
Hauptversammlung
Die Aktionäre der TAKKT AG werden zur 18. ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den
10. Mai 2017, 10:00 Uhr, eingeladen. Ort der
Hauptversammlung ist das Forum am Schlosspark,
Bürgersaal, Stuttgarter Straße 33, 71638
Ludwigsburg (bei Stuttgart).
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses,
des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG
und den Konzern mit dem erläuternden Bericht
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch
(HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016.*
Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem
Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, zur
Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift
der Unterlagen übersendet. Sie werden auch in
der Hauptversammlung ausliegen.
Die Unterlagen können ferner im Internet
unter www.takkt.de eingesehen und
heruntergeladen werden. Wir verweisen
insoweit auf die Angaben in Abschnitt II.9
dieser Einladung.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173
Aktiengesetz (AktG) am 21. März 2017
gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Somit entfällt eine
Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der
Konzernabschluss und der gemeinsame
Lagebericht für die TAKKT AG und den Konzern
mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz
4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats
sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach
dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung
bedarf, zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro
73.069.067,49 wie folgt zu verwenden:
(a) Zahlung einer Dividende von Euro 0,55 je
Stückaktie auf das dividendenberechtigte
Grundkapital von Euro 65.610.331,00 an
die Aktionäre, insgesamt also
Ausschüttung von Euro 36.085.682,05.
(b) Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro
36.983.385,44 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die Dividende ist am 15. Mai 2017 zahlbar.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr
2016 für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2016 für diesen Zeitraum zu entlasten.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017.*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft,
Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017
zu wählen.
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs.
1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus sechs von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Gemäß § 102 Abs. 1 AktG sowie gemäß
§ 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft
werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur
Beendigung derjenigen ordentlichen
Hauptversammlung bestellt, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit des jeweiligen
Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet (§ 102 Abs. 1 Satz 2
AktG, § 7 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der
Gesellschaft). Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3
der Satzung der Gesellschaft kann die
Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere
Amtszeit beschließen, wobei das
Amtszeitende aller Aufsichtsratsmitglieder
auf denselben Zeitpunkt fallen muss.
Mit Beendigung der Hauptversammlung 2017, die
über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
beschließt, endet die Amtszeit aller
gegenwärtig von der Hauptversammlung
bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats.
Damit sind sechs Aufsichtsratsmitglieder von
der Hauptversammlung zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der
Einzelwahl folgende Personen in den
Aufsichtsrat zu wählen:
6a) Dr. Florian Funck
Essen
Mitglied des Vorstands der Franz Haniel &
Cie. GmbH, Duisburg
6b) Stephan Gemkow
Overath
Vorsitzender des Vorstands der Franz Haniel &
Cie. GmbH, Duisburg
6c) Dr. Johannes Haupt
Karlsruhe
Vorsitzender der Geschäftsführung/CEO der
E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH,
Oberderdingen
6d) Thomas Kniehl
Stuttgart
Sachbearbeiter Schäden/Recherchen/Retouren
der KAISER+KRAFT GmbH, Stuttgart
6e) Dr. Dorothee Ritz
Pullach
Geschäftsführerin Microsoft Österreich,
Wien
6f) Christian Wendler
Hameln
Vorsitzender des Vorstands der Lenze SE,
Aerzen
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Wahl
der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7
Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Satzung der
Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung
derjenigen Hauptversammlung erfolgt, die über
die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Das ist das Geschäftsjahr 2021, da das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt
demnach bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2022.
Die vorgenannten Wahlvorschläge
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den jeweiligen
Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den
zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Herr Dr. Florian Funck und Herr Dr. Johannes
Haupt verfügen über Sachverstand auf den
Gebieten Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung und erfüllen damit die
Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG.
Sämtliche vorgeschlagenen Kandidaten sind mit
dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig
ist, vertraut.
Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr
Stephan Gemkow, hat mitgeteilt, dass er im
Falle einer Wiederwahl erneut für das Amt des
Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung
stehen wird.
Von den zur Wahl Vorgeschlagenen sind die
nachfolgend genannten Kandidaten wie folgt
Mitglieder in den aufgeführten, anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§
125 Abs. 1 Satz 5 AktG):
Dr. Florian Funck
* Vonovia SE, Bochum (Mitglied des
Aufsichtsrats)
* METRO AG, Düsseldorf (Mitglied des
Aufsichtsrats)
* METRO Wholesale & Food Specialist AG,
Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats)
Stephan Gemkow
* Evonik Industries AG, Essen (Mitglied des
Aufsichtsrats)
* JetBlue Airways Corp., New York/USA
(Mitglied des Board of Directors)
* Flughafen Zürich AG, Kloten/Schweiz
(Mitglied des Verwaltungsrats,
voraussichtlich ab 20.04.2017)
Dr. Johannes Haupt
* ARPA S.A.S., Niedermodern/Frankreich
(Mitglied des Verwaltungsrats)
* BLANCO GmbH & Co. KG, Oberderdingen
(Vorsitzender des Verwaltungsrats)
* BLANCO Professional GmbH & Co. KG,
Oberderdingen (Vorsitzender des
Verwaltungsrats)
* DEFENDI Italy Srl, Ancona/Italien
(Vorsitzender des Verwaltungsrats)
* Elektro-Kontakt d.d., Zagreb/Kroatien
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
* ETA d.o.o., Cerkno/Slowenien (Vorsitzender
des Verwaltungsrats)
* Lenze SE, Aerzen (Mitglied des Beirats)
Christian Wendler
* Weidmüller AG, Detmold (Mitglied des
Aufsichtsrats)
* Lenze Operations GmbH, Aerzen (Mitglied
des Aufsichtsrats)
* Lenze Bachofen AG, Uster/Schweiz
(Präsident des Verwaltungsrats)
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex erklärt der
Aufsichtsrat: Herr Stephan Gemkow ist
Vorsitzender des Vorstands und Herr Dr.
Florian Funck ist Mitglied des Vorstands der
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March 24, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)
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