Zürich - swissICT hat in einer eigenständigen Arbeitsgruppe eine umfassende Stellungnahme zum Vorentwurf des Datenschutzgesetzes erarbeitet. Besonders ausführlich hat swissICT die Sanktionsbestimmungen kommentiert. Eine aktive Präventionsarbeit von betroffenen Unternehmen soll sich mildernd auf das Strafmass auswirken.
Im vergangenen Herbst wurde die swissICT Rechtskommission unter der Leitung von Carmen De la Cruz und Roland Mathys reaktiviert. Jetzt hat sie mit der Stellungnahme zum Entwurf des Datenschutzgesetzes unter Federführung von David Vasella, Rechtsanwalt bei Walder Wyss, ihr bisher umfassendstes Projekt abgeschlossen. Sie wurde fristgerecht vergangenen Dienstag, 4. April, eingereicht.
swissICT ist der Ansicht, dass die Totalrevision des DSG vor allem eine Brücke schlagen sollte zwischen Sicherstellung Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen und Schaffung moderner Rahmenbedingungen für einen innovativen Wirtschaftsstandort Schweiz im Zeitalter der Digitalisierung.
Der Entwurf schiesst in wesentlichen Punkten über das Ziel hinaus und berücksichtigt die Interessen einer digitalen Wirtschaft noch ungenügend. Eine unnötige Verschärfung gegenüber den Vorgaben des Europarates und der EU (sog. "Swiss Finish") zu Lasten der Innovation und ohne effektiven Nutzen oder Schutz für die betroffenen Personen ist zu vermeiden. Sie hindert die wirtschaftliche Entwicklung.
Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme kurz zusammengefasst:
Das DSG soll ...Den vollständigen Artikel lesen ...