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DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-28 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. CTS Eventim AG & Co. KGaA München AG München HRB 212700 WKN: 547030 ISIN: DE 0005470306 *Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet* am Dienstag, den 9. Mai 2017, ab 10:00 Uhr im Dorint Park Hotel Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bremen. *Tagesordnung:* 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2016, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016. Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses dazu bedarf. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 180.635.027,88 ausweist, festzustellen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 180.635.027,88 - bestehend aus dem Jahresüberschuss 2016 in Höhe von EUR 81.535.351,48 und dem Gewinnvortrag aus 2015 in Höhe von EUR 99.099.676,40 (nach Abzug der Ausschüttung für 2015 im Geschäftsjahr 2016) - wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Basisdividende in Höhe von EUR 0,50 je Stückaktie ISIN DE EUR 47.995.650,00 0005470306 auf 95.991.300 dividendenberechtigte Stückaktien zuzüglich einer Sonderausschüttung von EUR 0,48 je Stückaktie ISIN DE EUR 46.075.824,00 0005470306 auf 95.991.300 dividendenberechtigte Stückaktien Gewinnvortrag EUR 86.563.553,88 Bilanzgewinn EUR 180.635.027,88 Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von insgesamt EUR 0,98 je dividendenberechtigter Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 umfasst neben der Basisdividende von EUR 0,50, welche die grundsätzliche Dividendenpolitik wiederspiegelt, eine Sonderausschüttung von weiteren EUR 0,48. Diese Sonderausschüttung reflektiert nicht nur das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2016, sondern auch die über mehrere Jahre nachhaltig positive Entwicklung der CTS Eventim AG & Co. KGaA. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung 8.700 eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag bei unveränderter Dividendenhöhe unterbreitet werden, d.?h., der dann zum Tag der Hauptversammlung auf die nicht dividendenberechtigten Stückaktien rechnerisch entfallende Teilbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016.* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM Management AG (Hamburg) als persönlich haftender Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.* Der Aufsichtsrat schlägt nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung und eines Auswahlverfahrens vor, für das Geschäftsjahr 2017 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu wählen. 6. *Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung (Zahl der Aufsichtsratsmitglieder).* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Aufsichtsrat und persönlich haftende Gesellschafterin schlagen vor, den Aufsichtsrat von drei auf vier Mitglieder zu erweitern, und hierzu die folgende Satzungsänderung zu beschließen: § 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus vier Mitgliedern.' 7. *Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Unter Tagesordnungspunkt 6 wird eine Erweiterung des Aufsichtsrates von drei auf vier Mitglieder vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor dem Hintergrund dieser Erweiterung der Hauptversammlung vor, wie folgt zu beschließen: Herr Justinus Jacobus Bernardus Maria Spee, CEO der Stage Entertainment B.V., wohnhaft in Badhoevedorp, Niederlande, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA gewählt. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt einer mehrheitlichen Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 sowie einer Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung ins Handelsregister. Im Hinblick auf § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG wird darauf hingewiesen, dass Herr Spee keine weiteren Aufsichtsratsmandate im Sinne von § 100 Abs. (2) Nr. 1 AktG wahrnimmt: Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 05. Mai 2015 wird darauf hingewiesen, dass persönliche oder geschäftliche Beziehungen des zur Wahl vorgeschlagenen Herrn Spee zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär nur insoweit bestehen, dass Herr Spee der Geschäftsführung der Stage Entertainment B.V. mit Sitz in Amsterdam angehört, mit der die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen im Ticketvertrieb in Deutschland, Spanien, Frankreich, Russland und den Niederlanden unterhält. Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. 8. *Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsbezüge* Die feste jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist seit dem Jahr 2007 nahezu unverändert und beträgt derzeit EUR 25.000 für die ordentlichen Mitglieder und EUR 50.000 für den Vorsitzenden. Im Hinblick auf die infolge vielfacher gesetzlicher Neuregelungen und nicht zuletzt auch aufgrund des starken Wachstums der Gesellschaft erweiterten Pflichten des Aufsichtsrats, und auch mit Blick auf die MDAX Notierung der Gesellschaft, schlagen persönlich haftende Gesellschafterin und Aufsichtsrat vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu erhöhen, und wie folgt zu beschließen: Die feste jährliche Vergütung im Sinne von § 15 der Satzung beträgt ab dem Geschäftsjahr 2017 für die Mitglieder des Aufsichtsrats der CTS Eventim AG & Co. KGaA jeweils EUR 50.000,- und für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats EUR 100.000,-. Im Übrigen bleiben die sonstigen Regelungen des § 15 der Satzung unberührt. *Auslegung von Unterlagen:* Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen
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March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)