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DGAP-HV: CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2017 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-28 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
CTS Eventim AG & Co. KGaA München AG München HRB 212700 
WKN: 547030 
ISIN: DE 0005470306 
 
*Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
ein, die stattfindet* 
 
am Dienstag, den 9. Mai 2017, ab 10:00 Uhr im Dorint 
Park Hotel Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bremen. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, 
   jeweils zum 31. Dezember 2016, und des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem 
   erläuternden Bericht der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und 
   § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem 
   Bericht des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016; Beschlussfassung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses der CTS 
   Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 
   2016. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß 
   § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung 
   des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung; im Übrigen sind die 
   vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen, ohne dass es eines 
   weiteren Beschlusses dazu bedarf. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA 
   für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten 
   Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 
   180.635.027,88 ausweist, festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns.* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von EUR 180.635.027,88 - bestehend aus dem 
   Jahresüberschuss 2016 in Höhe von EUR 
   81.535.351,48 und dem Gewinnvortrag aus 2015 
   in Höhe von EUR 99.099.676,40 (nach Abzug der 
   Ausschüttung für 2015 im Geschäftsjahr 2016) 
   - wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer 
   Basisdividende in Höhe 
   von EUR 0,50 
   je Stückaktie ISIN DE     EUR 47.995.650,00 
   0005470306 auf 95.991.300 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien 
   zuzüglich einer 
   Sonderausschüttung von 
   EUR 0,48 
   je Stückaktie ISIN DE     EUR 46.075.824,00 
   0005470306 auf 95.991.300 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien 
   Gewinnvortrag             EUR 86.563.553,88 
   Bilanzgewinn              EUR 180.635.027,88 
 
   Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 
   insgesamt EUR 0,98 je dividendenberechtigter 
   Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 
   umfasst neben der Basisdividende von EUR 
   0,50, welche die grundsätzliche 
   Dividendenpolitik wiederspiegelt, eine 
   Sonderausschüttung von weiteren EUR 0,48. 
   Diese Sonderausschüttung reflektiert nicht 
   nur das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2016, 
   sondern auch die über mehrere Jahre 
   nachhaltig positive Entwicklung der CTS 
   Eventim AG & Co. KGaA. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft zum 
   Zeitpunkt der Einberufung 8.700 eigene Aktien 
   hält, die nicht dividendenberechtigt sind. 
   Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien nach dem 
   Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung 
   ändern, wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag bei unveränderter 
   Dividendenhöhe unterbreitet werden, d.?h., 
   der dann zum Tag der Hauptversammlung auf die 
   nicht dividendenberechtigten Stückaktien 
   rechnerisch entfallende Teilbetrag wird auf 
   neue Rechnung vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM 
   Management AG (Hamburg) als persönlich 
   haftender Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt nach Durchführung 
   einer öffentlichen Ausschreibung und eines 
   Auswahlverfahrens vor, für das Geschäftsjahr 
   2017 die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, 
   zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und 
   zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren 
   Konzern zu wählen. 
6. *Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung 
   (Zahl der Aufsichtsratsmitglieder).* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 
   Aktiengesetz sowie § 11 Abs. 1 der Satzung 
   aus drei von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern zusammen. Aufsichtsrat 
   und persönlich haftende Gesellschafterin 
   schlagen vor, den Aufsichtsrat von drei auf 
   vier Mitglieder zu erweitern, und hierzu die 
   folgende Satzungsänderung zu 
   beschließen: 
 
   § 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   aus vier Mitgliedern.' 
7. *Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 
   Aktiengesetz sowie § 11 Abs. 1 der Satzung 
   aus drei von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Unter Tagesordnungspunkt 6 wird eine 
   Erweiterung des Aufsichtsrates von drei auf 
   vier Mitglieder vorgeschlagen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor dem 
   Hintergrund dieser Erweiterung der 
   Hauptversammlung vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
    Herr Justinus Jacobus Bernardus Maria Spee, 
    CEO der Stage Entertainment B.V., wohnhaft 
    in Badhoevedorp, Niederlande, wird bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über 
    die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum 
    Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim 
    AG & Co. KGaA gewählt. 
 
   Die Beschlussfassung steht unter dem 
   Vorbehalt einer mehrheitlichen 
   Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 
   sowie einer Eintragung der entsprechenden 
   Satzungsänderung ins Handelsregister. 
 
   Im Hinblick auf § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG 
   wird darauf hingewiesen, dass Herr Spee keine 
   weiteren Aufsichtsratsmandate im Sinne von § 
   100 Abs. (2) Nr. 1 AktG wahrnimmt: 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 05. Mai 2015 wird darauf 
   hingewiesen, dass persönliche oder 
   geschäftliche Beziehungen des zur Wahl 
   vorgeschlagenen Herrn Spee zum Unternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär nur insoweit bestehen, dass Herr 
   Spee der Geschäftsführung der Stage 
   Entertainment B.V. mit Sitz in Amsterdam 
   angehört, mit der die Gesellschaft 
   Geschäftsbeziehungen im Ticketvertrieb in 
   Deutschland, Spanien, Frankreich, Russland 
   und den Niederlanden unterhält. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen kann. 
8. *Beschlussfassung über die Anpassung der 
   Aufsichtsratsbezüge* 
 
   Die feste jährliche Vergütung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist seit 
   dem Jahr 2007 nahezu unverändert und beträgt 
   derzeit EUR 25.000 für die ordentlichen 
   Mitglieder und EUR 50.000 für den 
   Vorsitzenden. Im Hinblick auf die infolge 
   vielfacher gesetzlicher Neuregelungen und 
   nicht zuletzt auch aufgrund des starken 
   Wachstums der Gesellschaft erweiterten 
   Pflichten des Aufsichtsrats, und auch mit 
   Blick auf die MDAX Notierung der 
   Gesellschaft, schlagen persönlich haftende 
   Gesellschafterin und Aufsichtsrat vor, die 
   Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu 
   erhöhen, und wie folgt zu beschließen: 
 
   Die feste jährliche Vergütung im Sinne von § 
   15 der Satzung beträgt ab dem Geschäftsjahr 
   2017 für die Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   CTS Eventim AG & Co. KGaA jeweils EUR 
   50.000,- und für den Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats EUR 100.000,-. 
 
   Im Übrigen bleiben die sonstigen 
   Regelungen des § 15 der Satzung unberührt. 
 
*Auslegung von Unterlagen:* 
 
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an 
liegen 
 

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