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DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.05.2017 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-28 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
CTS Eventim AG & Co. KGaA München AG München HRB 212700
WKN: 547030
ISIN: DE 0005470306
*Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
ein, die stattfindet*
am Dienstag, den 9. Mai 2017, ab 10:00 Uhr im Dorint
Park Hotel Bremen, Im Bürgerpark, 28209 Bremen.
*Tagesordnung:*
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses,
jeweils zum 31. Dezember 2016, und des
zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem
erläuternden Bericht der persönlich haftenden
Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1
AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und
§ 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem
Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016; Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses der CTS
Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr
2016.
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß
§ 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung
des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung; im Übrigen sind die
vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung
zugänglich zu machen, ohne dass es eines
weiteren Beschlusses dazu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten
Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR
180.635.027,88 ausweist, festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von EUR 180.635.027,88 - bestehend aus dem
Jahresüberschuss 2016 in Höhe von EUR
81.535.351,48 und dem Gewinnvortrag aus 2015
in Höhe von EUR 99.099.676,40 (nach Abzug der
Ausschüttung für 2015 im Geschäftsjahr 2016)
- wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer
Basisdividende in Höhe
von EUR 0,50
je Stückaktie ISIN DE EUR 47.995.650,00
0005470306 auf 95.991.300
dividendenberechtigte
Stückaktien
zuzüglich einer
Sonderausschüttung von
EUR 0,48
je Stückaktie ISIN DE EUR 46.075.824,00
0005470306 auf 95.991.300
dividendenberechtigte
Stückaktien
Gewinnvortrag EUR 86.563.553,88
Bilanzgewinn EUR 180.635.027,88
Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von
insgesamt EUR 0,98 je dividendenberechtigter
Aktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016
umfasst neben der Basisdividende von EUR
0,50, welche die grundsätzliche
Dividendenpolitik wiederspiegelt, eine
Sonderausschüttung von weiteren EUR 0,48.
Diese Sonderausschüttung reflektiert nicht
nur das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2016,
sondern auch die über mehrere Jahre
nachhaltig positive Entwicklung der CTS
Eventim AG & Co. KGaA.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Einberufung 8.700 eigene Aktien
hält, die nicht dividendenberechtigt sind.
Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien nach dem
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung
ändern, wird der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag bei unveränderter
Dividendenhöhe unterbreitet werden, d.?h.,
der dann zum Tag der Hauptversammlung auf die
nicht dividendenberechtigten Stückaktien
rechnerisch entfallende Teilbetrag wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2016.*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM
Management AG (Hamburg) als persönlich
haftender Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017.*
Der Aufsichtsrat schlägt nach Durchführung
einer öffentlichen Ausschreibung und eines
Auswahlverfahrens vor, für das Geschäftsjahr
2017 die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück,
zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und
zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren
Konzern zu wählen.
6. *Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung
(Zahl der Aufsichtsratsmitglieder).*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1
Aktiengesetz sowie § 11 Abs. 1 der Satzung
aus drei von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen. Aufsichtsrat
und persönlich haftende Gesellschafterin
schlagen vor, den Aufsichtsrat von drei auf
vier Mitglieder zu erweitern, und hierzu die
folgende Satzungsänderung zu
beschließen:
§ 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
aus vier Mitgliedern.'
7. *Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
derzeit nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1
Aktiengesetz sowie § 11 Abs. 1 der Satzung
aus drei von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen.
Unter Tagesordnungspunkt 6 wird eine
Erweiterung des Aufsichtsrates von drei auf
vier Mitglieder vorgeschlagen.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor dem
Hintergrund dieser Erweiterung der
Hauptversammlung vor, wie folgt zu
beschließen:
Herr Justinus Jacobus Bernardus Maria Spee,
CEO der Stage Entertainment B.V., wohnhaft
in Badhoevedorp, Niederlande, wird bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats der CTS Eventim
AG & Co. KGaA gewählt.
Die Beschlussfassung steht unter dem
Vorbehalt einer mehrheitlichen
Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6
sowie einer Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung ins Handelsregister.
Im Hinblick auf § 125 Abs. (1) Satz 3 AktG
wird darauf hingewiesen, dass Herr Spee keine
weiteren Aufsichtsratsmandate im Sinne von §
100 Abs. (2) Nr. 1 AktG wahrnimmt:
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 05. Mai 2015 wird darauf
hingewiesen, dass persönliche oder
geschäftliche Beziehungen des zur Wahl
vorgeschlagenen Herrn Spee zum Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär nur insoweit bestehen, dass Herr
Spee der Geschäftsführung der Stage
Entertainment B.V. mit Sitz in Amsterdam
angehört, mit der die Gesellschaft
Geschäftsbeziehungen im Ticketvertrieb in
Deutschland, Spanien, Frankreich, Russland
und den Niederlanden unterhält.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass
er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen kann.
8. *Beschlussfassung über die Anpassung der
Aufsichtsratsbezüge*
Die feste jährliche Vergütung der Mitglieder
des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist seit
dem Jahr 2007 nahezu unverändert und beträgt
derzeit EUR 25.000 für die ordentlichen
Mitglieder und EUR 50.000 für den
Vorsitzenden. Im Hinblick auf die infolge
vielfacher gesetzlicher Neuregelungen und
nicht zuletzt auch aufgrund des starken
Wachstums der Gesellschaft erweiterten
Pflichten des Aufsichtsrats, und auch mit
Blick auf die MDAX Notierung der
Gesellschaft, schlagen persönlich haftende
Gesellschafterin und Aufsichtsrat vor, die
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu
erhöhen, und wie folgt zu beschließen:
Die feste jährliche Vergütung im Sinne von §
15 der Satzung beträgt ab dem Geschäftsjahr
2017 für die Mitglieder des Aufsichtsrats der
CTS Eventim AG & Co. KGaA jeweils EUR
50.000,- und für den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats EUR 100.000,-.
Im Übrigen bleiben die sonstigen
Regelungen des § 15 der Satzung unberührt.
*Auslegung von Unterlagen:*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an
liegen
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March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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