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DGAP-HV: Telefónica Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Telefónica Deutschland Holding AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Telefónica Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-28 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Telefónica Deutschland Holding AG München WKN: A1J5RX 
ISIN: DE000A1J5RX9 Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am 9. Mai 2017 
um 10.00 Uhr (MESZ) in der Alten Kongresshalle, 
Theresienhöhe 15, 80339 München, Deutschland, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Telefónica Deutschland Holding AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses nebst 
   zusammengefasstem Lagebericht, jeweils zum 31. 
   Dezember 2016, des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag 
   des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns können im Internet unter 
   www.telefonica.de im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Der im            EUR 3.063.121.751,43 
    festgestellten 
    Jahresabschluss 
    der Telefónica 
    Deutschland 
    Holding AG zum 31. 
    Dezember 2016 
    ausgewiesene 
    Bilanzgewinn in 
    Höhe von 
    wird wie folgt 
    verwandt: 
    Ausschüttung einer EUR 743.638.748,25 
    Dividende in Höhe 
    von EUR 0,25 je 
    dividendenberechti 
    gter Aktie, 
    insgesamt 
    Gewinnvortrag      EUR 2.319.483.003,18. 
    Die Dividende ist am dritten auf die 
    Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, 
    d.h. am 12. Mai 2017, zur Auszahlung 
    fällig.' 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Vorstands im 
    Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für 
    diesen Zeitraum erteilt.' 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
    Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für 
    diesen Zeitraum erteilt.' 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Prüfers zur etwaigen 
   prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahrs 2017 und sonstiger 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, folgende Beschlüsse zu 
   fassen: 
 
   'a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz 
       in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle 
       München) wird zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für 
       die etwaige prüferische Durchsicht des 
       im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 
       2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses 
       und Zwischenlageberichts sowie zum 
       Prüfer für die etwaige prüferische 
       Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
       Finanzinformationen im Sinne von § 37w 
       Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2017 
       bestellt. 
   b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz 
      in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle 
      München) wird zum Prüfer für die etwaige 
      prüferische Durchsicht zusätzlicher 
      unterjähriger Finanzinformationen im 
      Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG des 
      Geschäftsjahres 2018 bestellt, sofern 
      eine solche prüferische Durchsicht vor 
      der nächsten Hauptversammlung erfolgt.' 
 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß 
   Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission die 
 
   1. PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals 
      firmierend unter PricewaterhouseCoopers 
      Aktiengesellschaft 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz 
      in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle 
      München) und die 
   2. Deloitte GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals 
      firmierend unter Deloitte & Touche GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz 
      in München 
 
   empfohlen und dabei eine Präferenz für die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Frankfurt am Main (Geschäftsstelle München) 
   mitgeteilt. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung besteht der 
   Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding 
   AG aus 16 Mitgliedern und setzt sich gemäß 
   §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit § 7 Abs. 1 des 
   Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 
   (MitbestG) aus acht von der Hauptversammlung 
   und acht von den Arbeitnehmern zu wählenden 
   Mitgliedern sowie zu mindestens 30% aus Frauen 
   und zu mindestens 30% aus Männern zusammen. Da 
   der Gesamterfüllung dieser Quote gemäß § 
   96 Abs. 2 Satz 3 AktG weder von Seiten der 
   Anteilseigner-, noch von Seiten der 
   Arbeitnehmervertreter widersprochen wurde, ist 
   der Mindestgeschlechteranteil vom Aufsichtsrat 
   insgesamt zu erfüllen, so dass von den 16 
   Sitzen im Aufsichtsrat mindestens fünf mit 
   Frauen und mindestens fünf mit Männern besetzt 
   sein müssen. 
 
   Die Amtszeit aller acht derzeit amtierenden 
   Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat 
   endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 
   2017, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die derzeit 
   amtierenden Vertreter der Anteilseigner im 
   Aufsichtsrat wiederzuwählen und hierzu folgende 
   Beschlüsse zu fassen: 
 
    'a) *Frau Eva Castillo Sanz*, wohnhaft 
        in Madrid, Spanien 
        Nicht-exekutives Mitglied des 
        Verwaltungsrats (_Member of the 
        Board of Directors_) der Telefónica, 
        S.A., Madrid, Spanien 
    b) *Herr Ángel Vilá Boix*, wohnhaft in 
       Madrid, Spanien 
       Strategie- und Finanzvorstand (_Chief 
       Strategy and Finance Officer_; CSFO) 
       der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien 
    c) *Frau Laura Abasolo García de 
       Baquedano*, wohnhaft in Bilbao, 
       Spanien 
       Geschäftsführende Direktorin für 
       Planung, Buchhaltung, Controlling und 
       Steuern (_Managing Director of 
       Planning, Accounting, Control and 
       Tax_) der Telefónica, S.A., Madrid, 
       Spanien 
    d) *Herr Peter Erskine*, wohnhaft in 
       Henley-on-Thames, Vereinigtes 
       Königreich 
       Nicht-exekutives Mitglied des 
       Verwaltungsrats (_Member of the Board 
       of Directors_) der Telefónica, S.A., 
       Madrid, Spanien 
    e) *Frau Patricia Cobián González*, 
       wohnhaft in London, Vereinigtes 
       Königreich 
       Finanzvorstand (_Chief Financial 
       Officer_; CFO) der Telefónica UK 
       Limited, Slough, Vereinigtes 
       Königreich 
    f) *Herr Michael Hoffmann*, wohnhaft in 
       Köln, Deutschland 
       Diplom-Kaufmann, selbstständig 
    g) *Herr Enrique Medina Malo*, wohnhaft 
       in Madrid, Spanien 
       Chief Policy Officer der Telefónica, 
       S.A., Madrid, Spanien 
    h) *Frau Sally Anne Ashford*, wohnhaft 
       in Taplow, Buckinghamshire, 
       Vereinigtes Königreich 
       Human Resources Direktorin für das 
       Paketgeschäft der Royal Mail Group 
       Limited, London, Vereinigtes 
       Königreich, und Group Reward 
       Direktorin der Royal Mail plc, 
       London, Vereinigtes Königreich 
    werden jeweils als Vertreter der 
    Anteilseigner zu Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland 
    Holding AG gewählt.' 
 
   Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich 
   auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   des Aufsichtsrats, berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und erfüllen den 
   gesetzlichen Mindestgeschlechteranteil. Von den 
   vorgeschlagenen Kandidaten verfügt nach 

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March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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