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DGAP-News: Telefónica Deutschland Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Telefónica Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-28 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Telefónica Deutschland Holding AG München WKN: A1J5RX ISIN: DE000A1J5RX9 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am 9. Mai 2017 um 10.00 Uhr (MESZ) in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Telefónica Deutschland Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2016, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016* Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns können im Internet unter www.telefonica.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Der im EUR 3.063.121.751,43 festgestellten Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von wird wie folgt verwandt: Ausschüttung einer EUR 743.638.748,25 Dividende in Höhe von EUR 0,25 je dividendenberechti gter Aktie, insgesamt Gewinnvortrag EUR 2.319.483.003,18. Die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d.h. am 12. Mai 2017, zur Auszahlung fällig.' 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2017 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 'a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle München) wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2017 bestellt. b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle München) wird zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2018 bestellt, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt.' Für die genannten Prüfungsleistungen hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission die 1. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals firmierend unter PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle München) und die 2. Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals firmierend unter Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz in München empfohlen und dabei eine Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle München) mitgeteilt. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG aus 16 Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus acht von der Hauptversammlung und acht von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern sowie zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammen. Da der Gesamterfüllung dieser Quote gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG weder von Seiten der Anteilseigner-, noch von Seiten der Arbeitnehmervertreter widersprochen wurde, ist der Mindestgeschlechteranteil vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, so dass von den 16 Sitzen im Aufsichtsrat mindestens fünf mit Frauen und mindestens fünf mit Männern besetzt sein müssen. Die Amtszeit aller acht derzeit amtierenden Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2017, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die derzeit amtierenden Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat wiederzuwählen und hierzu folgende Beschlüsse zu fassen: 'a) *Frau Eva Castillo Sanz*, wohnhaft in Madrid, Spanien Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats (_Member of the Board of Directors_) der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien b) *Herr Ángel Vilá Boix*, wohnhaft in Madrid, Spanien Strategie- und Finanzvorstand (_Chief Strategy and Finance Officer_; CSFO) der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien c) *Frau Laura Abasolo García de Baquedano*, wohnhaft in Bilbao, Spanien Geschäftsführende Direktorin für Planung, Buchhaltung, Controlling und Steuern (_Managing Director of Planning, Accounting, Control and Tax_) der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien d) *Herr Peter Erskine*, wohnhaft in Henley-on-Thames, Vereinigtes Königreich Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats (_Member of the Board of Directors_) der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien e) *Frau Patricia Cobián González*, wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich Finanzvorstand (_Chief Financial Officer_; CFO) der Telefónica UK Limited, Slough, Vereinigtes Königreich f) *Herr Michael Hoffmann*, wohnhaft in Köln, Deutschland Diplom-Kaufmann, selbstständig g) *Herr Enrique Medina Malo*, wohnhaft in Madrid, Spanien Chief Policy Officer der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien h) *Frau Sally Anne Ashford*, wohnhaft in Taplow, Buckinghamshire, Vereinigtes Königreich Human Resources Direktorin für das Paketgeschäft der Royal Mail Group Limited, London, Vereinigtes Königreich, und Group Reward Direktorin der Royal Mail plc, London, Vereinigtes Königreich werden jeweils als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland Holding AG gewählt.' Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und erfüllen den gesetzlichen Mindestgeschlechteranteil. Von den vorgeschlagenen Kandidaten verfügt nach
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March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)