Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Telefónica Deutschland Holding AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Telefónica Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-28 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Telefónica Deutschland Holding AG München WKN: A1J5RX
ISIN: DE000A1J5RX9 Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am 9. Mai 2017
um 10.00 Uhr (MESZ) in der Alten Kongresshalle,
Theresienhöhe 15, 80339 München, Deutschland,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Telefónica Deutschland Holding AG und des
gebilligten Konzernabschlusses nebst
zusammengefasstem Lagebericht, jeweils zum 31.
Dezember 2016, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr
2016*
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag
des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns können im Internet unter
www.telefonica.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Der im EUR 3.063.121.751,43
festgestellten
Jahresabschluss
der Telefónica
Deutschland
Holding AG zum 31.
Dezember 2016
ausgewiesene
Bilanzgewinn in
Höhe von
wird wie folgt
verwandt:
Ausschüttung einer EUR 743.638.748,25
Dividende in Höhe
von EUR 0,25 je
dividendenberechti
gter Aktie,
insgesamt
Gewinnvortrag EUR 2.319.483.003,18.
Die Dividende ist am dritten auf die
Hauptversammlung folgenden Geschäftstag,
d.h. am 12. Mai 2017, zur Auszahlung
fällig.'
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Den Mitgliedern des Vorstands im
Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für
diesen Zeitraum erteilt.'
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für
diesen Zeitraum erteilt.'
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie des Prüfers zur etwaigen
prüferischen Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahrs 2017 und sonstiger
unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
'a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz
in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle
München) wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für
die etwaige prüferische Durchsicht des
im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni
2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses
und Zwischenlageberichts sowie zum
Prüfer für die etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen im Sinne von § 37w
Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2017
bestellt.
b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz
in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle
München) wird zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im
Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG des
Geschäftsjahres 2018 bestellt, sofern
eine solche prüferische Durchsicht vor
der nächsten Hauptversammlung erfolgt.'
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß
Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission die
1. PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals
firmierend unter PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz
in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle
München) und die
2. Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals
firmierend unter Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz
in München
empfohlen und dabei eine Präferenz für die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Frankfurt am Main (Geschäftsstelle München)
mitgeteilt.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung besteht der
Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding
AG aus 16 Mitgliedern und setzt sich gemäß
§§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 7 Abs. 1 des
Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976
(MitbestG) aus acht von der Hauptversammlung
und acht von den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern sowie zu mindestens 30% aus Frauen
und zu mindestens 30% aus Männern zusammen. Da
der Gesamterfüllung dieser Quote gemäß §
96 Abs. 2 Satz 3 AktG weder von Seiten der
Anteilseigner-, noch von Seiten der
Arbeitnehmervertreter widersprochen wurde, ist
der Mindestgeschlechteranteil vom Aufsichtsrat
insgesamt zu erfüllen, so dass von den 16
Sitzen im Aufsichtsrat mindestens fünf mit
Frauen und mindestens fünf mit Männern besetzt
sein müssen.
Die Amtszeit aller acht derzeit amtierenden
Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat
endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai
2017, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die derzeit
amtierenden Vertreter der Anteilseigner im
Aufsichtsrat wiederzuwählen und hierzu folgende
Beschlüsse zu fassen:
'a) *Frau Eva Castillo Sanz*, wohnhaft
in Madrid, Spanien
Nicht-exekutives Mitglied des
Verwaltungsrats (_Member of the
Board of Directors_) der Telefónica,
S.A., Madrid, Spanien
b) *Herr Ángel Vilá Boix*, wohnhaft in
Madrid, Spanien
Strategie- und Finanzvorstand (_Chief
Strategy and Finance Officer_; CSFO)
der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien
c) *Frau Laura Abasolo García de
Baquedano*, wohnhaft in Bilbao,
Spanien
Geschäftsführende Direktorin für
Planung, Buchhaltung, Controlling und
Steuern (_Managing Director of
Planning, Accounting, Control and
Tax_) der Telefónica, S.A., Madrid,
Spanien
d) *Herr Peter Erskine*, wohnhaft in
Henley-on-Thames, Vereinigtes
Königreich
Nicht-exekutives Mitglied des
Verwaltungsrats (_Member of the Board
of Directors_) der Telefónica, S.A.,
Madrid, Spanien
e) *Frau Patricia Cobián González*,
wohnhaft in London, Vereinigtes
Königreich
Finanzvorstand (_Chief Financial
Officer_; CFO) der Telefónica UK
Limited, Slough, Vereinigtes
Königreich
f) *Herr Michael Hoffmann*, wohnhaft in
Köln, Deutschland
Diplom-Kaufmann, selbstständig
g) *Herr Enrique Medina Malo*, wohnhaft
in Madrid, Spanien
Chief Policy Officer der Telefónica,
S.A., Madrid, Spanien
h) *Frau Sally Anne Ashford*, wohnhaft
in Taplow, Buckinghamshire,
Vereinigtes Königreich
Human Resources Direktorin für das
Paketgeschäft der Royal Mail Group
Limited, London, Vereinigtes
Königreich, und Group Reward
Direktorin der Royal Mail plc,
London, Vereinigtes Königreich
werden jeweils als Vertreter der
Anteilseigner zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland
Holding AG gewählt.'
Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2017
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht
mitgerechnet.
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich
auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses
des Aufsichtsrats, berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und erfüllen den
gesetzlichen Mindestgeschlechteranteil. Von den
vorgeschlagenen Kandidaten verfügt nach
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
© 2017 Dow Jones News
