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Dow Jones News
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DGAP-HV: INTERSHOP Communications -3-

DJ DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Jena mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-28 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Jena - ISIN 
DE000A0EPUH1 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft hiermit zu der 
*am Dienstag, den 9. Mai 2017,* 
*um 10.00 Uhr (MESZ),* 
in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28, 
07745 Jena 
stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
I. 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts und 
   Konzernlageberichts (einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) und 
   des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
4. *Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der 
   Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die 
   sämtlich von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder 
   endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der 
   Einzelwahl 
 
   a) Herrn Christian Oecking, Dortmund, Senior 
      Advisor, 
   b) Herrn Ulrich Prädel, Holzwickede, 
      Executive Advisor, und 
   c) Herrn Prof. Dr. Louis Velthuis, Mainz, 
      Inhaber des Lehrstuhls für Controlling am 
      Fachbereich Rechts- und 
      Wirtschaftswissenschaften an der Johannes 
      Gutenberg-Universität in Mainz, 
 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2021 Beschluss fasst, als 
   Aufsichtsratsmitglieder erneut zu wählen. 
 
   Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 1. 
   Halbsatz AktG, der Sachverstand auf den 
   Gebieten der Rechnungslegung oder 
   Abschlussprüfung, werden u. a. in der Person 
   von Herrn Prof. Dr. Velthuis erfüllt. Die 
   Aufsichtsratsmitglieder sind im Übrigen in 
   ihrer Gesamtheit mit dem E-Commerce-Sektor, in 
   dem die Gesellschaft tätig ist, im Sinne von § 
   100 Abs. 5 2. Halbsatz AktG vertraut. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich für seine 
   Wahlvorschläge bei den jeweiligen Kandidaten 
   vergewissert, dass diese den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Abgesehen davon, dass alle drei Kandidaten 
   bereits Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft sind, bestehen nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats jeweils keine für die 
   Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden 
   Aktionärs maßgebenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zwischen den zur 
   Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern 
   einerseits und der Gesellschaft, den Organen 
   der Gesellschaft oder einem direkt oder 
   indirekt mit mehr als 10 Prozent der 
   stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär andererseits. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird Folgendes 
   mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat den 
   jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn 
   Christian Oecking, erneut als Kandidaten für 
   den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
   *Vorstellung der Lebensläufe der Kandidaten 
   sowie Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen:* 
 
   *Christian Oecking, Aufsichtsratsmitglied und 
   -vorsitzender der Gesellschaft seit 02.06.2016* 
 
   Christian Oecking ist als Senior Advisor tätig. 
   Er wurde 1962 in Dortmund geboren und hat an 
   der Universität Dortmund Maschinenbau studiert. 
   Bereits während des Studiums ist er 1985 in die 
   Softwareentwicklung und Unternehmensberatung 
   eingestiegen. 1993 erfolgte der Wechsel zu EDS 
   - Electronic Data Systems, bei der er im 
   Business Development und in der 
   Geschäftsleitung Fertigungsindustrie & Handel 
   das Solutions und Outsourcing Geschäft 
   verantwortete. 1998 wechselte er in den Siemens 
   Konzern und übernahm die Verantwortung für das 
   nationale, ab 2001 das globale Outsourcing 
   Geschäft. In 2009 übernahm Christian Oecking 
   zusätzlich den Vorsitz der Geschäftsführung von 
   Siemens IT Solutions and Services GmbH (SIS). 
   Nach einem erfolgreichen Turnaround der SIS 
   begleitete er den Übergang der SIS zu ATOS 
   in 2010. Während dieser Zeit hat Christian 
   Oecking im Bitkom den Arbeitskreis Outsourcing 
   und Cloud Solutions gegründet und viele Jahre 
   als Vorsitzender geleitet. In diesem Rahmen hat 
   er etliche Bücher zu Application Management, 
   Cloud Solutions und Outsourcing herausgegeben. 
   Seit 2000 hat Christian Oecking Verantwortung 
   im Rahmen von nationalen und internationalen 
   Beiräten oder Aufsichtsräten übernommen. Nach 
   seinem Ausstieg bei Siemens ist dies heute sein 
   beruflicher Schwerpunkt. Dabei sind Vertrieb, 
   Operational Excellence und 
   Unternehmenstransformation seine wesentlichen 
   Interessen. Christian Oecking ist verheiratet 
   und lebt in Dortmund. 
 
   Herr Oecking ist Mitglied in folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in 
   folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Sepicon AG, Düsseldorf (stv. Vorsitzender) 
   * Hexaware Technologies, Indien (Mitglied 
     des Aufsichtsrats) 
 
   *Ulrich Prädel, stellvertretender 
   Aufsichtsratsvorsitzender seit 16.12.2016; 
   Mitglied seit 01.12.2016* 
 
   Ulrich Prädel hat nach dem Abschluss seines 
   Informatikstudiums an der Universität Dortmund 
   mehr als 30 Jahre Führungserfahrung in der 
   IT-Industrie gesammelt. Eine wesentliche 
   Station seiner beruflichen Laufbahn war dabei 
   die Tätigkeit für Electronic Data Systems 
   (EDS), bei der er mehr als 10 Jahre sowohl 
   Software-Development-Aktivitäten verantwortete 
   als auch Outsourcing-Einheiten führte, zuletzt 
   als Vice President Communications Industry 
   EMEA. 2001 wechselte Ulrich Prädel zu 
   Capgemini, wo er bis 2016 verschiedene 
   internationale Führungspositionen bekleidete, 
   unter anderem als Group Sales Director und 
   Mitglied des globalen Capgemini Management 
   Boards. Seit September 2016 ist Ulrich Prädel 
   als Executive Advisor tätig. Er unterstützt 
   IT-Unternehmen weltweit als Mitglied in 
   Aufsichtsräten, Beiräten und als Berater. Sein 
   Schwerpunkt liegt dabei auf Vertrieb, 
   Transformation und Restrukturierung. 
 
   Herr Prädel ist verheiratet und wohnt in 
   Holzwickede bei Dortmund. Er ist Mitglied in 
   folgendem Aufsichtsrat: 
 
   * Matrix42 AG, Frankfurt am Main 
 
   *Prof. Dr. Louis Velthuis; 
   Aufsichtsratsmitglied seit 02.06.2016* 
 
   Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis ist Inhaber des 
   Lehrstuhls für Controlling am Fachbereich 
   Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der 
   Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. 
   Geboren und aufgewachsen ist Louis Velthuis in 
   Südafrika. Nach seinem Abitur in Deutschland 
   machte er eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei 
   der Deutschen Bank. Anschließend studierte 
   er BWL, promovierte und habilitierte an der 
   Goethe-Universität in Frankfurt. Neben seinem 
   Ruf nach Mainz bekam er weitere Rufe von den 
   Universitäten Passau und Tübingen. Louis 
   Velthuis ist außerdem als Gutachter, 
   Berater und Dozent tätig. Seine Interessen in 
   der Forschung sowie seine langjährige 
   Projekterfahrung in der Praxis betreffen 
   vornehmlich die Gestaltung des internen und 
   externen Rechnungswesens, die Konstruktion und 
   Etablierung von Anreizsystemen, die 
   Performancemessung sowie die Entwicklung von 
   Konzepten der wertorientierten 
   Unternehmensführung. 
 
   Louis Velthuis wohnt in Mainz, ist verheiratet 
   und hat drei Kinder. Prof. Dr. Velthuis hält 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: INTERSHOP Communications -2-

keine weiteren Aufsichtsratsmandate. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Erfurt, zum 
   Abschlussprüfer zu wählen, und zwar 
 
   a) für das Geschäftsjahr 2017; sowie 
   b) für die prüferische Durchsicht des 
      verkürzten Abschlusses und 
      Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w 
      Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten 
      Hauptversammlung für den Fall zu wählen, 
      dass sich der Vorstand für eine 
      prüferische Durchsicht des im 
      Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
      verkürzten Abschlusses und 
      Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
   Aufsichtsrat, der als dreiköpfiger Aufsichtsrat 
   über keinen Prüfungsausschuss verfügt, 
   gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung 
   (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments 
   und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Erfurt, und die KPMG 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   empfohlen und dabei eine Präferenz für die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, den bisherigen 
   Abschlussprüfer. 
 
   Diese Empfehlung war frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter; auch wurden dem 
   Aufsichtsrat keine Klauseln auferlegt, die die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im 
   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten 
   Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der 
   Abschlussprüfung bei der Gesellschaft auf 
   bestimmte Kategorien oder Listen von 
   Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften 
   beschränken. 
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme 
    und Stimmrechtsausübung* 
1. *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage 
   eines Nachweises ihrer Berechtigung bis zum 
   Ablauf des Dienstag, den *2. Mai 2017, 24:00 
   Uhr (MESZ)* bei 
 
    INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   in Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der 
   Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 
   Beginn des Dienstag, den 18. April 2017 (d. h. 
   0.00 Uhr MESZ) ('*Nachweisstichtag*'), des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, beziehen. Ein 
   in Textform erstellter Berechtigungsnachweis 
   durch das depotführende Kreditinstitut oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut ist ausreichend. 
   Der Nachweis hat in deutscher oder englischer 
   Sprache zu erfolgen. 
 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für 
   die Verfügbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
   Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
   Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
   die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
   Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
   für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
   und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie 
   sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des 
   Berechtigungsnachweises bei der vorgenannten 
   Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten 
   für die Hauptversammlung übersandt. Diese 
   sollen den Aktionären als Ausweis für die 
   Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts 
   dienen. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine 
   Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bei ihrem depotführenden 
   Institut anzufordern. 
2. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären* 
 
   Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG können 
   an folgende Adresse übersandt werden: 
 
    INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
    Investor Relations 
    Leutragraben 1 
    07743 Jena 
    Telefax: +49 3641 50 1309 
    E-Mail: hauptversammlung@intershop.de 
 
   Bis spätestens zum Ablauf des Montag, den 24. 
   April 2017, 24.00 Uhr MESZ bei dieser Adresse 
   mit Nachweis der Aktionärseigenschaft 
   eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   werden den anderen Aktionären im Internet 
   unter 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversam 
   mlung zugänglich gemacht. Eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
   unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß 
   §§ 127, 126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge 
   und deren Begründung sowie die Wahlvorschläge 
   in den dort aufgelisteten Fällen nicht 
   zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich 
   dadurch der Vorstand strafbar machen würde 
   oder wenn aufgrund des Antrags ein gesetzes- 
   oder satzungswidriger Beschluss der 
   Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren 
   muss eine Begründung nicht zugänglich gemacht 
   werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000 
   Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen 
   insbesondere nicht zugänglich gemacht werden, 
   wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den 
   ausgeübten Beruf und den Wohnort der zu 
   wählenden Person bzw. der zu wählenden 
   Personen enthält oder wenn keine Angaben der 
   zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien erfolgt sind. 
 
   Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, 
   Gegenanträge und ihre Begründungen 
   zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu 
   demselben Gegenstand der Beschlussfassung 
   Gegenanträge stellen. 
3. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
   Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 
   Absatz 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000 am 
   Grundkapital erreichen, das entspricht 
   mindestens 500.000 Stückaktien, können 
   schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das schriftliche 
   Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf 
   des 8. April 2017, 24.00 Uhr MESZ (Samstag) 
   zugegangen sein. Wir bitten, ein derartiges 
   Verlangen an folgende Postadresse zu richten: 
 
    INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
    Der Vorstand 
    Leutragraben 1 
    07743 Jena 
 
   Eine etwaige bekanntmachungspflichtige 
   Ergänzung der Tagesordnung wird unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens bei der 
   Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
   und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
   kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie wird auch 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversam 
   mlung zugänglich gemacht. 
4. *Vollmachten/Stimmrechtsvertreter* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre 
   sonstigen Rechte nach entsprechender 
   Vollmachtserteilung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, beispielsweise ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 
   S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Der 
   Nachweis über die Bestellung eines 
   Bevollmächtigten kann der Gesellschaft 
   elektronisch übermittelt werden unter der 
   E-Mail-Adresse: hauptversammlung@intershop.de. 
 
   Besonderheiten können für die Erteilung von 
   Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 
   AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen 
   und deren Widerruf sowie deren entsprechenden 
   Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten. 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
   135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 
   AktG gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigt werden soll, enthält die 
   Satzung hierzu keine besonderen Regelungen. 
   Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen 
   Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen 
   oder Personen möglicherweise eine besondere 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen 
   Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
   nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder 
   Institution bevollmächtigen wollen, 
   rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über 
   eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
   Die Erteilung von Weisungen an 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie 
   der Widerruf oder die Änderung dieser 
   Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
   Nach Maßgabe von § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG 
   stellen wir unseren Aktionären im Internet 
   unter 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversam 
   mlung Formulare zur Erteilung einer Vollmacht 
   für die Hauptversammlung zur Verfügung; die 
   Formulare können auch unter der oben für 
   Gegenanträge genannten Adresse bei der 
   Gesellschaft angefordert werden. 
 
   Als besonderen Service benennen wir unseren 
   Aktionären auch in diesem Jahr einen 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, der 
   ihre Stimmen auf der Hauptversammlung 
   entsprechend ihren Weisungen vertritt. Die 
   Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit 
   der Eintrittskarte übersandt werden. 
 
   Vollmachten sowie Weisungen an den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen 
   bis zum 7. Mai 2017 bei der Gesellschaft 
   eingegangen sein und sind zu übersenden an: 
 
   INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
   Stimmrechtsvertreter 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: hauptversammlung@intershop.de 
 
   Auch während der Hauptversammlung besteht die 
   Möglichkeit, dem Stimmrechtsvertreter vor Ort 
   Vollmacht und Weisungen zu erteilen. 
 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
   fristgerecht nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. 
5. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 
   Absatz 1 AktG* 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft 
   einschließlich der rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
   Unternehmen zu geben, soweit sie zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
   der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft 
   ist der Vorsitzende der Versammlung jedoch 
   ermächtigt, das Frage- und Rederecht des 
   Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. 
   Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der 
   Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs 
   einen zeitlich angemessenen Rahmen für den 
   ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den 
   einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den 
   einzelnen Redner zu setzen. Außerdem ist 
   der Vorstand berechtigt, in bestimmten, im 
   Aktiengesetz abschließend geregelten 
   Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu 
   verweigern, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
   Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft 
   oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
6. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft EUR 31.683.484 und ist in 
   31.683.484 auf den Inhaber lautende 
   Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in 
   der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte 31.683.484 beträgt. 
7. *Ausgelegte Unterlagen* 
 
   Es liegen folgende Unterlagen von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft in Jena und 
   in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   durch die Aktionäre aus: 
 
   - der festgestellte Jahresabschluss, der 
     gebilligte Konzernabschluss sowie der 
     zusammengefasste Lagebericht und 
     Konzernlagebericht (einschließlich 
     des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
     den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
     HGB) für das Geschäftsjahr 2016 und der 
     Bericht des Aufsichtsrats 
 
   Diese Unterlagen sind auch im Internet auf der 
   Internetseite der INTERSHOP Communications 
   Aktiengesellschaft unter 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversam 
   mlung von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an zugänglich. Unter 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversam 
   mlung sind außerdem die gemäß § 124a 
   AktG zu veröffentlichenden Informationen sowie 
   weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
   Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 
   131 Abs. 1 AktG zugänglich. Nach der 
   Hauptversammlung werden die 
   Abstimmungsergebnisse dort bekannt gegeben. 
 
Jena, im März 2017 
 
*INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-03-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
             Intershop Tower 
             07740 Jena 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@intershop.de 
Internet:    http://www.intershop.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
559031 2017-03-28 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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