DJ DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Jena mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-28 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft Jena - ISIN
DE000A0EPUH1 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer
Gesellschaft hiermit zu der
*am Dienstag, den 9. Mai 2017,*
*um 10.00 Uhr (MESZ),*
in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28,
07745 Jena
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
I.
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts und
Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) und
des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu
fassen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelentlastung durchführen zu lassen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelentlastung durchführen zu lassen.
4. *Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der
Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die
sämtlich von der Hauptversammlung gewählt
werden.
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder
endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der
Einzelwahl
a) Herrn Christian Oecking, Dortmund, Senior
Advisor,
b) Herrn Ulrich Prädel, Holzwickede,
Executive Advisor, und
c) Herrn Prof. Dr. Louis Velthuis, Mainz,
Inhaber des Lehrstuhls für Controlling am
Fachbereich Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften an der Johannes
Gutenberg-Universität in Mainz,
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2021 Beschluss fasst, als
Aufsichtsratsmitglieder erneut zu wählen.
Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 1.
Halbsatz AktG, der Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung, werden u. a. in der Person
von Herrn Prof. Dr. Velthuis erfüllt. Die
Aufsichtsratsmitglieder sind im Übrigen in
ihrer Gesamtheit mit dem E-Commerce-Sektor, in
dem die Gesellschaft tätig ist, im Sinne von §
100 Abs. 5 2. Halbsatz AktG vertraut.
Der Aufsichtsrat hat sich für seine
Wahlvorschläge bei den jeweiligen Kandidaten
vergewissert, dass diese den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Abgesehen davon, dass alle drei Kandidaten
bereits Mitglieder des Aufsichtsrats der
Gesellschaft sind, bestehen nach Einschätzung
des Aufsichtsrats jeweils keine für die
Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden
Aktionärs maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen den zur
Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern
einerseits und der Gesellschaft, den Organen
der Gesellschaft oder einem direkt oder
indirekt mit mehr als 10 Prozent der
stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär andererseits.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat den
jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn
Christian Oecking, erneut als Kandidaten für
den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
*Vorstellung der Lebensläufe der Kandidaten
sowie Angaben zu Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:*
*Christian Oecking, Aufsichtsratsmitglied und
-vorsitzender der Gesellschaft seit 02.06.2016*
Christian Oecking ist als Senior Advisor tätig.
Er wurde 1962 in Dortmund geboren und hat an
der Universität Dortmund Maschinenbau studiert.
Bereits während des Studiums ist er 1985 in die
Softwareentwicklung und Unternehmensberatung
eingestiegen. 1993 erfolgte der Wechsel zu EDS
- Electronic Data Systems, bei der er im
Business Development und in der
Geschäftsleitung Fertigungsindustrie & Handel
das Solutions und Outsourcing Geschäft
verantwortete. 1998 wechselte er in den Siemens
Konzern und übernahm die Verantwortung für das
nationale, ab 2001 das globale Outsourcing
Geschäft. In 2009 übernahm Christian Oecking
zusätzlich den Vorsitz der Geschäftsführung von
Siemens IT Solutions and Services GmbH (SIS).
Nach einem erfolgreichen Turnaround der SIS
begleitete er den Übergang der SIS zu ATOS
in 2010. Während dieser Zeit hat Christian
Oecking im Bitkom den Arbeitskreis Outsourcing
und Cloud Solutions gegründet und viele Jahre
als Vorsitzender geleitet. In diesem Rahmen hat
er etliche Bücher zu Application Management,
Cloud Solutions und Outsourcing herausgegeben.
Seit 2000 hat Christian Oecking Verantwortung
im Rahmen von nationalen und internationalen
Beiräten oder Aufsichtsräten übernommen. Nach
seinem Ausstieg bei Siemens ist dies heute sein
beruflicher Schwerpunkt. Dabei sind Vertrieb,
Operational Excellence und
Unternehmenstransformation seine wesentlichen
Interessen. Christian Oecking ist verheiratet
und lebt in Dortmund.
Herr Oecking ist Mitglied in folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in
folgenden vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Sepicon AG, Düsseldorf (stv. Vorsitzender)
* Hexaware Technologies, Indien (Mitglied
des Aufsichtsrats)
*Ulrich Prädel, stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender seit 16.12.2016;
Mitglied seit 01.12.2016*
Ulrich Prädel hat nach dem Abschluss seines
Informatikstudiums an der Universität Dortmund
mehr als 30 Jahre Führungserfahrung in der
IT-Industrie gesammelt. Eine wesentliche
Station seiner beruflichen Laufbahn war dabei
die Tätigkeit für Electronic Data Systems
(EDS), bei der er mehr als 10 Jahre sowohl
Software-Development-Aktivitäten verantwortete
als auch Outsourcing-Einheiten führte, zuletzt
als Vice President Communications Industry
EMEA. 2001 wechselte Ulrich Prädel zu
Capgemini, wo er bis 2016 verschiedene
internationale Führungspositionen bekleidete,
unter anderem als Group Sales Director und
Mitglied des globalen Capgemini Management
Boards. Seit September 2016 ist Ulrich Prädel
als Executive Advisor tätig. Er unterstützt
IT-Unternehmen weltweit als Mitglied in
Aufsichtsräten, Beiräten und als Berater. Sein
Schwerpunkt liegt dabei auf Vertrieb,
Transformation und Restrukturierung.
Herr Prädel ist verheiratet und wohnt in
Holzwickede bei Dortmund. Er ist Mitglied in
folgendem Aufsichtsrat:
* Matrix42 AG, Frankfurt am Main
*Prof. Dr. Louis Velthuis;
Aufsichtsratsmitglied seit 02.06.2016*
Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis ist Inhaber des
Lehrstuhls für Controlling am Fachbereich
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der
Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz.
Geboren und aufgewachsen ist Louis Velthuis in
Südafrika. Nach seinem Abitur in Deutschland
machte er eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei
der Deutschen Bank. Anschließend studierte
er BWL, promovierte und habilitierte an der
Goethe-Universität in Frankfurt. Neben seinem
Ruf nach Mainz bekam er weitere Rufe von den
Universitäten Passau und Tübingen. Louis
Velthuis ist außerdem als Gutachter,
Berater und Dozent tätig. Seine Interessen in
der Forschung sowie seine langjährige
Projekterfahrung in der Praxis betreffen
vornehmlich die Gestaltung des internen und
externen Rechnungswesens, die Konstruktion und
Etablierung von Anreizsystemen, die
Performancemessung sowie die Entwicklung von
Konzepten der wertorientierten
Unternehmensführung.
Louis Velthuis wohnt in Mainz, ist verheiratet
und hat drei Kinder. Prof. Dr. Velthuis hält
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March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: INTERSHOP Communications -2-
keine weiteren Aufsichtsratsmandate.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am
Main, Zweigniederlassung Erfurt, zum
Abschlussprüfer zu wählen, und zwar
a) für das Geschäftsjahr 2017; sowie
b) für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w
Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten
Hauptversammlung für den Fall zu wählen,
dass sich der Vorstand für eine
prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts entscheidet.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der
Aufsichtsrat, der als dreiköpfiger Aufsichtsrat
über keinen Prüfungsausschuss verfügt,
gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am
Main, Zweigniederlassung Erfurt, und die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
empfohlen und dabei eine Präferenz für die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, den bisherigen
Abschlussprüfer.
Diese Empfehlung war frei von ungebührlicher
Einflussnahme Dritter; auch wurden dem
Aufsichtsrat keine Klauseln auferlegt, die die
Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten
Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der
Abschlussprüfung bei der Gesellschaft auf
bestimmte Kategorien oder Listen von
Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
beschränken.
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme
und Stimmrechtsausübung*
1. *Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage
eines Nachweises ihrer Berechtigung bis zum
Ablauf des Dienstag, den *2. Mai 2017, 24:00
Uhr (MESZ)* bei
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
in Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der
Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
Beginn des Dienstag, den 18. April 2017 (d. h.
0.00 Uhr MESZ) ('*Nachweisstichtag*'), des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, beziehen. Ein
in Textform erstellter Berechtigungsnachweis
durch das depotführende Kreditinstitut oder
Finanzdienstleistungsinstitut ist ausreichend.
Der Nachweis hat in deutscher oder englischer
Sprache zu erfolgen.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Verfügbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie
sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des
Berechtigungsnachweises bei der vorgenannten
Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Diese
sollen den Aktionären als Ausweis für die
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts
dienen. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine
Eintrittskarte für die Teilnahme an der
Hauptversammlung bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern.
2. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären*
Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG können
an folgende Adresse übersandt werden:
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Investor Relations
Leutragraben 1
07743 Jena
Telefax: +49 3641 50 1309
E-Mail: hauptversammlung@intershop.de
Bis spätestens zum Ablauf des Montag, den 24.
April 2017, 24.00 Uhr MESZ bei dieser Adresse
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden den anderen Aktionären im Internet
unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversam
mlung zugänglich gemacht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß
§§ 127, 126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge
und deren Begründung sowie die Wahlvorschläge
in den dort aufgelisteten Fällen nicht
zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich
dadurch der Vorstand strafbar machen würde
oder wenn aufgrund des Antrags ein gesetzes-
oder satzungswidriger Beschluss der
Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren
muss eine Begründung nicht zugänglich gemacht
werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen
insbesondere nicht zugänglich gemacht werden,
wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort der zu
wählenden Person bzw. der zu wählenden
Personen enthält oder wenn keine Angaben der
zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien erfolgt sind.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor,
Gegenanträge und ihre Begründungen
zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu
demselben Gegenstand der Beschlussfassung
Gegenanträge stellen.
3. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf
Verlangen einer Minderheit gemäß § 122
Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 am
Grundkapital erreichen, das entspricht
mindestens 500.000 Stückaktien, können
schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das schriftliche
Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf
des 8. April 2017, 24.00 Uhr MESZ (Samstag)
zugegangen sein. Wir bitten, ein derartiges
Verlangen an folgende Postadresse zu richten:
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Leutragraben 1
07743 Jena
Eine etwaige bekanntmachungspflichtige
Ergänzung der Tagesordnung wird unverzüglich
nach Zugang des Verlangens bei der
Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie wird auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversam
mlung zugänglich gemacht.
4. *Vollmachten/Stimmrechtsvertreter*
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre
sonstigen Rechte nach entsprechender
Vollmachtserteilung auch durch einen
Bevollmächtigten, beispielsweise ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3
S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Der
Nachweis über die Bestellung eines
Bevollmächtigten kann der Gesellschaft
elektronisch übermittelt werden unter der
E-Mail-Adresse: hauptversammlung@intershop.de.
Besonderheiten können für die Erteilung von
Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135
AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen
und deren Widerruf sowie deren entsprechenden
Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten.
Wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt werden soll, enthält die
Satzung hierzu keine besonderen Regelungen.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen
Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen
oder Personen möglicherweise eine besondere
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen
Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder
Institution bevollmächtigen wollen,
rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über
eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Erteilung von Weisungen an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie
der Widerruf oder die Änderung dieser
Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Nach Maßgabe von § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG
stellen wir unseren Aktionären im Internet
unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversam
mlung Formulare zur Erteilung einer Vollmacht
für die Hauptversammlung zur Verfügung; die
Formulare können auch unter der oben für
Gegenanträge genannten Adresse bei der
Gesellschaft angefordert werden.
Als besonderen Service benennen wir unseren
Aktionären auch in diesem Jahr einen
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, der
ihre Stimmen auf der Hauptversammlung
entsprechend ihren Weisungen vertritt. Die
Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit
der Eintrittskarte übersandt werden.
Vollmachten sowie Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen
bis zum 7. Mai 2017 bei der Gesellschaft
eingegangen sein und sind zu übersenden an:
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Stimmrechtsvertreter
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: hauptversammlung@intershop.de
Auch während der Hauptversammlung besteht die
Möglichkeit, dem Stimmrechtsvertreter vor Ort
Vollmacht und Weisungen zu erteilen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
fristgerecht nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
5. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131
Absatz 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
Nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft
ist der Vorsitzende der Versammlung jedoch
ermächtigt, das Frage- und Rederecht des
Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der
Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs
einen zeitlich angemessenen Rahmen für den
ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den
einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den
einzelnen Redner zu setzen. Außerdem ist
der Vorstand berechtigt, in bestimmten, im
Aktiengesetz abschließend geregelten
Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu
verweigern, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft
oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.
6. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 31.683.484 und ist in
31.683.484 auf den Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in
der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die
Gesamtzahl der Stimmrechte 31.683.484 beträgt.
7. *Ausgelegte Unterlagen*
Es liegen folgende Unterlagen von der
Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft in Jena und
in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
durch die Aktionäre aus:
- der festgestellte Jahresabschluss, der
gebilligte Konzernabschluss sowie der
zusammengefasste Lagebericht und
Konzernlagebericht (einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB) für das Geschäftsjahr 2016 und der
Bericht des Aufsichtsrats
Diese Unterlagen sind auch im Internet auf der
Internetseite der INTERSHOP Communications
Aktiengesellschaft unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversam
mlung von der Einberufung der Hauptversammlung
an zugänglich. Unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversam
mlung sind außerdem die gemäß § 124a
AktG zu veröffentlichenden Informationen sowie
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,
131 Abs. 1 AktG zugänglich. Nach der
Hauptversammlung werden die
Abstimmungsergebnisse dort bekannt gegeben.
Jena, im März 2017
*INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2017-03-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Intershop Tower
07740 Jena
Deutschland
E-Mail: ir@intershop.de
Internet: http://www.intershop.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
559031 2017-03-28
(END) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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