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DGAP-HV: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-28 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Hof ISIN: DE0005785802 // 
WKN: 578580 
ISIN: DE000A2DA679 // WKN: A2DA67 
ISIN: US3580291066 // CUSIP: 358029106 Einberufung der 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 11. 
Mai 2017, um 10:00 Uhr im Congress Center Messe Frankfurt, 
Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte für die Fresenius Medical Care 
   AG & Co. KGaA und den Konzern, des 
   erläuternden Berichts der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin zu den Angaben 
   nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
   Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care 
   AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016; 
   Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care 
   AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016 
 
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden 
Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den 
Konzernabschluss entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) 
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung 
des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im 
Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der 
Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer 
weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
schlagen vor, den Jahresabschluss der Fresenius Medical Care AG 
& Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten 
Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 4.494.135.225,09 
ausweist, festzustellen. 
 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn 
in Höhe von EUR 4.494.135.225,09 für das Geschäftsjahr 2016 wie 
folgt zu verwenden: 
 
Zahlung einer Dividende von EUR 293.972.966,40 
EUR 0,96 für jede der 
306.221.840 
dividendenberechtigten 
Aktien 
Gewinnvortrag auf neue      EUR 4.200.162.258,69 
Rechnung 
Bilanzgewinn                EUR 4.494.135.225,09 
 
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die derzeit 
unmittelbar von der Gesellschaft gehaltenen 999.951 eigenen 
Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt 
sind. 
 
Aufgrund einer Änderung des § 58 Abs. 4 AktG sind 
Dividendenzahlungen nunmehr am dritten auf den maßgeblichen 
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die 
Dividende ist demnach am 16. Mai 2017 fällig. 
 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin der 
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines 
Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschusses, vor, die KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und 
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*II. Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung* 
 
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_ 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 
ist das Grundkapital der Gesellschaft in 306.289.951 Stückaktien 
eingeteilt und besteht ausschließlich aus Inhaberaktien, 
von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung der 
ordentlichen Hauptversammlung 306.289.951 Stimmrechte. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 999.951 eigene Aktien, aus denen ihr keine 
Stimmrechte und sonstigen Rechte zustehen. 
 
_Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts_ 
 
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des *4. Mai 2017 
(24:00 Uhr MESZ)* unter der nachstehenden Adresse 
 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben. Zum 
Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts müssen die 
Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des *4. Mai 2017 (24:00 Uhr 
MESZ)* einen Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch ihr 
depotführendes Institut in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache an die vorstehende Adresse übermittelt haben, der sich 
auf den Beginn des *20. April 2017 (00:00 Uhr MESZ)* 
('Nachweisstichtag') bezieht. 
 
_Bedeutung des Nachweisstichtages_ 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als 
Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. 
Die Berechtigung zur Teilnahme sowie der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
Fall einer vollständigen oder partiellen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag hat dies keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf das 
Stimmrecht. Entsprechendes gilt auch für den Erwerb von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat 
hingegen keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung, da 
diese allein an die Aktionärseigenschaft am Tag der 
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung durch die ordentliche 
Hauptversammlung anknüpft. 
 
_Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten_ 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch 
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen Personen zurückweisen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und ihnen nach § 135 
Abs. 8 AktG sowie § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Personen können - soweit sie bevollmächtigt 
werden - abweichende Regelungen vorsehen. 
 
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann 
entweder am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur 
Hauptversammlung vorgelegt oder der Gesellschaft vorab an die 
folgende Adresse übermittelt werden: 
 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA 
- Investor Relations - 
Else-Kröner-Straße 1 
61352 Bad Homburg v. d. H. 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)6172 609-2301 
E-Mail: hauptversammlung@fmc-ag.com 
 
Für den Fall, dass die Vollmacht bzw. der Nachweis der 
Bevollmächtigung vorab unter der vorstehend genannten 
Postanschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse an die 
Gesellschaft übermittelt wird, bitten wir aus organisatorischen 
Gründen um eine Übermittlung bis zum *9. Mai 2017 (24:00 
Uhr MESZ)*. 
 
_Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter_ 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der 
Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens, die aufgrund 
von Bevollmächtigungen durch Aktionäre gemäß den von diesen 
erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten 
abstimmen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmachten in 
Textform sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 

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March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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