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DGAP-News: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 11.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-28 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Hof ISIN: DE0005785802 //
WKN: 578580
ISIN: DE000A2DA679 // WKN: A2DA67
ISIN: US3580291066 // CUSIP: 358029106 Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 11.
Mai 2017, um 10:00 Uhr im Congress Center Messe Frankfurt,
Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der
Lageberichte für die Fresenius Medical Care
AG & Co. KGaA und den Konzern, des
erläuternden Berichts der persönlich
haftenden Gesellschafterin zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts
des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care
AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016;
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care
AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden
Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG)
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung
des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im
Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der
Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer
weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Jahresabschluss der Fresenius Medical Care AG
& Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten
Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 4.494.135.225,09
ausweist, festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn
in Höhe von EUR 4.494.135.225,09 für das Geschäftsjahr 2016 wie
folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 293.972.966,40
EUR 0,96 für jede der
306.221.840
dividendenberechtigten
Aktien
Gewinnvortrag auf neue EUR 4.200.162.258,69
Rechnung
Bilanzgewinn EUR 4.494.135.225,09
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die derzeit
unmittelbar von der Gesellschaft gehaltenen 999.951 eigenen
Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt
sind.
Aufgrund einer Änderung des § 58 Abs. 4 AktG sind
Dividendenzahlungen nunmehr am dritten auf den maßgeblichen
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die
Dividende ist demnach am 16. Mai 2017 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2016*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines
Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschusses, vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
*II. Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung*
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_
Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
ist das Grundkapital der Gesellschaft in 306.289.951 Stückaktien
eingeteilt und besteht ausschließlich aus Inhaberaktien,
von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung 306.289.951 Stimmrechte. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung 999.951 eigene Aktien, aus denen ihr keine
Stimmrechte und sonstigen Rechte zustehen.
_Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts_
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des *4. Mai 2017
(24:00 Uhr MESZ)* unter der nachstehenden Adresse
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer
Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben. Zum
Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts müssen die
Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des *4. Mai 2017 (24:00 Uhr
MESZ)* einen Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch ihr
depotführendes Institut in Textform in deutscher oder englischer
Sprache an die vorstehende Adresse übermittelt haben, der sich
auf den Beginn des *20. April 2017 (00:00 Uhr MESZ)*
('Nachweisstichtag') bezieht.
_Bedeutung des Nachweisstichtages_
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als
Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme sowie der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall einer vollständigen oder partiellen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag hat dies keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf das
Stimmrecht. Entsprechendes gilt auch für den Erwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat
hingegen keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung, da
diese allein an die Aktionärseigenschaft am Tag der
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung durch die ordentliche
Hauptversammlung anknüpft.
_Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten_
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen Personen zurückweisen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform;
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und ihnen nach § 135
Abs. 8 AktG sowie § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen können - soweit sie bevollmächtigt
werden - abweichende Regelungen vorsehen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann
entweder am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur
Hauptversammlung vorgelegt oder der Gesellschaft vorab an die
folgende Adresse übermittelt werden:
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
- Investor Relations -
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v. d. H.
Deutschland
Telefax: +49 (0)6172 609-2301
E-Mail: hauptversammlung@fmc-ag.com
Für den Fall, dass die Vollmacht bzw. der Nachweis der
Bevollmächtigung vorab unter der vorstehend genannten
Postanschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse an die
Gesellschaft übermittelt wird, bitten wir aus organisatorischen
Gründen um eine Übermittlung bis zum *9. Mai 2017 (24:00
Uhr MESZ)*.
_Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter_
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der
Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens, die aufgrund
von Bevollmächtigungen durch Aktionäre gemäß den von diesen
erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
abstimmen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmachten in
Textform sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
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March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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