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DGAP-HV: secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2017 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: secunet Security Networks Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 04.05.2017 in Essen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-28 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
secunet Security Networks AG Essen - 
Wertpapier-Kenn-Nummer 727 650 - 
ISIN-Nr. DE0007276503 Die Aktionäre der secunet 
Security Networks AG werden hiermit zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 4. Mai 
2017 um 10:00 Uhr (MESZ) im RUHRTURM (Raum 4 und 5) 
(Ruhrturm Business GmbH), 
Huttropstraße 60, 45138 Essen, eingeladen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der secunet Security Networks AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die secunet Security 
   Networks AG und den Konzern sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstandes zu den 
   Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 
   des Handelsgesetzbuches und des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 15. März 2017 gebilligt 
   und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
   Einer Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung bedarf es daher unter 
   Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten 
   Unterlagen sind seit Veröffentlichung der 
   Einladung zur Hauptversammlung 2017 auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der 
   Adresse www.secunet.com/hauptversammlung 
   zugänglich und werden in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft (Kurfürstenstraße 58, 
   45138 Essen) zur Einsichtnahme der Aktionäre 
   ausgelegt. In der Hauptversammlung liegen 
   diese Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme 
   aus. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von 12.632.594,02 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        3.752.311,16 Euro 
   Dividende von 0,58 Euro 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in andere     8.880.282,86 Euro 
   Gewinnrücklagen 
   Bilanzgewinn              12.632.594,02 Euro 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung der Einberufung der 
   Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Von 
   der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind 
   gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Sollte sich die Zahl 
   der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft 
   im Zeitpunkt des Vorschlags über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, 
   bis zur Beschlussfassung über die Verwendung 
   des Bilanzgewinns verändern, wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der 
   unverändert eine Dividende von 0,58 Euro 
   vorsieht. 
 
   Der Anspruch ist am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig (§ 58 Absatz 4 Satz 2 
   AktG). Eine frühere Fälligkeit kann nicht 
   vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3 
   AktG). 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017 und für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer der 
   secunet Security Networks AG und zum 
   Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer 
   für eine prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts der secunet Security 
   Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. 
   Juni 2017 zu wählen. 
6. *Wahl eines neuen Mitglieds des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Herr Axel Deininger hat sein 
   Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf 
   dieser Hauptversammlung niedergelegt. Damit 
   wird eine Position im Aufsichtsrat vakant. 
   Diese Vakanz soll durch die Wahl von Herrn 
   Ralf Wintergerst gefüllt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat der secunet Security 
   Networks AG setzt sich gemäß § 96 Absatz 
   1 AktG und § 9 Absatz 1 und 2 der Satzung aus 
   sechs Mitgliedern zusammen, die sämtlich von 
   der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
   Bestellung eines Nachfolgers für ein vor 
   Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenes 
   Mitglied erfolgt gemäß § 9 Absatz 3 Satz 
   3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des 
   vorzeitig ausscheidenden Mitglieds. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Ralf Wintergerst, Diplom-Betriebswirt, 
   Vorsitzender der Geschäftsführung der 
   Giesecke & Devrient GmbH, wohnhaft in 
   Vaterstetten, für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 der 
   Gesellschaft beschließt, zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats der secunet Security 
   Networks AG zu wählen. 
 
   Herr Wintergerst ist derzeit weder Mitglied 
   in einem anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrat noch in einem vergleichbaren 
   Kontrollgremium einer inländischen 
   Gesellschaft im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 
   AktG. Er bekleidet derzeit in folgenden 
   ausländischen Gesellschaften Ämter in 
   vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
   * Giesecke & Devrient Malaysia SDN BHD, 
     Malaysia 
   * Shenzhen G&D Currency Automation Systems 
     Co. Ltd., China 
   * Giesecke & Devrient Schweiz AG, Schweiz 
 
   Neben der Tätigkeit von Herrn Wintergerst als 
   Vorsitzender der Geschäftsführung der 
   Giesecke & Devrient GmbH, dem 
   Mehrheitsaktionär der secunet Security 
   Networks AG, und den vorgenannten Ämtern 
   in Tochtergesellschaften der Giesecke & 
   Devrient GmbH bestehen keine 
   maßgeblichen persönlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär nach Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex. Ein 
   Lebenslauf von Herrn Wintergerst ist dieser 
   Einladung beigefügt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
   5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vergewissert, dass Herr 
   Wintergerst den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen kann. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind gemäß § 19 Absätze 1 und 2 der 
Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen 
Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung übermitteln: 
 
secunet Security Networks AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10, 80637 München 
Fax: +49-89-21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz 
durch das depotführende Institut. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung, also den 13. April 2017, 0.00 
Uhr (MESZ) ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. 
 
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der 
Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 
Ablauf des 27. April 2017 (24.00 Uhr (MESZ)) unter der 
vorstehend genannten Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich von dem 
Veräußerer der Aktien bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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