Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: secunet Security Networks Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2017 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-28 / 15:01 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. secunet Security Networks AG Essen - Wertpapier-Kenn-Nummer 727 650 - ISIN-Nr. DE0007276503 Die Aktionäre der secunet Security Networks AG werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 4. Mai 2017 um 10:00 Uhr (MESZ) im RUHRTURM (Raum 4 und 5) (Ruhrturm Business GmbH), Huttropstraße 60, 45138 Essen, eingeladen. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der secunet Security Networks AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security Networks AG und den Konzern sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 15. März 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher unter Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten Unterlagen sind seit Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.secunet.com/hauptversammlung zugänglich und werden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen) zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. In der Hauptversammlung liegen diese Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme aus. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 12.632.594,02 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer 3.752.311,16 Euro Dividende von 0,58 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie Einstellung in andere 8.880.282,86 Euro Gewinnrücklagen Bilanzgewinn 12.632.594,02 Euro Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt des Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, bis zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von 0,58 Euro vorsieht. Der Anspruch ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Absatz 4 Satz 2 AktG). Eine frühere Fälligkeit kann nicht vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3 AktG). 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2017 zu wählen. 6. *Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats* Herr Axel Deininger hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt. Damit wird eine Position im Aufsichtsrat vakant. Diese Vakanz soll durch die Wahl von Herrn Ralf Wintergerst gefüllt werden. Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 AktG und § 9 Absatz 1 und 2 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Bestellung eines Nachfolgers für ein vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenes Mitglied erfolgt gemäß § 9 Absatz 3 Satz 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des vorzeitig ausscheidenden Mitglieds. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Ralf Wintergerst, Diplom-Betriebswirt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Giesecke & Devrient GmbH, wohnhaft in Vaterstetten, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 der Gesellschaft beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der secunet Security Networks AG zu wählen. Herr Wintergerst ist derzeit weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch in einem vergleichbaren Kontrollgremium einer inländischen Gesellschaft im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. Er bekleidet derzeit in folgenden ausländischen Gesellschaften Ämter in vergleichbaren Kontrollgremien: * Giesecke & Devrient Malaysia SDN BHD, Malaysia * Shenzhen G&D Currency Automation Systems Co. Ltd., China * Giesecke & Devrient Schweiz AG, Schweiz Neben der Tätigkeit von Herrn Wintergerst als Vorsitzender der Geschäftsführung der Giesecke & Devrient GmbH, dem Mehrheitsaktionär der secunet Security Networks AG, und den vorgenannten Ämtern in Tochtergesellschaften der Giesecke & Devrient GmbH bestehen keine maßgeblichen persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär nach Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Ein Lebenslauf von Herrn Wintergerst ist dieser Einladung beigefügt. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass Herr Wintergerst den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Absätze 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung übermitteln: secunet Security Networks AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10, 80637 München Fax: +49-89-21027-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 13. April 2017, 0.00 Uhr (MESZ) ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 27. April 2017 (24.00 Uhr (MESZ)) unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich von dem Veräußerer der Aktien bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)