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DGAP-News: ProSiebenSat.1 Media SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-30 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ProSiebenSat.1 Media SE Unterföhring Amtsgericht München, HRB 219439 ISIN: DE000PSM7770 *Sehr geehrte Aktionäre,* hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, am Freitag, den 12. Mai 2017, um 10:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr), in die Räume der Eisbach-Studios, Grasbrunner Str. 20, 81677 München, ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die ProSiebenSat.1 Media SE und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 1.863.456.628,50 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 1,90 434.777.243,20 je dividendenberechtigter Stückaktie Einstellung in andere EUR Gewinnrücklagen 800.000.000,00 Vortrag auf neue Rechnung EUR 628.679.385,30 EUR 1.863.456.628,50 Der Anspruch auf die Dividende ist am Mittwoch, den 17. Mai 2017, fällig. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger insgesamt 4.169.872 eigene Aktien hält, die als solche gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands* Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. Die unter diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagene Beschlussfassung bezieht sich auf das derzeit bei der ProSiebenSat.1 Media SE geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands. Dieses Vergütungssystem ist im Vergütungsbericht dargestellt, der als Teil des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016 ab Seite 48 abgedruckt ist. Der Vergütungsbericht mit den vorgenannten Angaben zur Vergütung des Vorstands ist damit auch Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die ab Einberufung der Hauptversammlung zugänglich sind und auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im Vergütungsbericht dargestellte System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der ProSiebenSat.1 Media SE zu billigen. 6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2017 und im Geschäftsjahr 2018 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, a. zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017; und b. zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2018 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018 zu bestellen. 7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der ProSiebenSat.1 Media SE und mehreren Konzerngesellschaften* Die ProSiebenSat.1 Media SE als herrschende Gesellschaft hat mit den folgenden Konzerngesellschaften jeweils einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen: 7.1 *ProSiebenSat.1 Zwanzigste Verwaltungsgesellschaft* mbH mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 231717; 7.2 *ProSiebenSat.1 Einundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft* mbH mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 231745; 7.3 *ProSiebenSat.1 Sports GmbH* mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 226328. Die ProSiebenSat.1 Media SE hält jeweils sämtliche Geschäftsanteile an den vorstehend genannten Konzerngesellschaften und ist damit deren jeweilige Alleingesellschafterin. Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge wurden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE und der jeweiligen Gesellschafterversammlung der Konzerngesellschaften abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlungen der Konzerngesellschaften haben dem jeweiligen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits zugestimmt. Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge werden erst mit Eintragung in das Handelsregister der jeweiligen Konzerngesellschaft wirksam. Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sind jeweils in einem gemeinsamen Bericht des Vorstands der ProSiebenSat.1 Media SE und der Geschäftsführung der jeweiligen Konzerngesellschaft näher erläutert und begründet. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 7.1 Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ProSiebenSat.1 Media SE als herrschender Gesellschaft und der *ProSiebenSat.1 Zwanzigste Verwaltungsgesellschaft mbH* mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, als abhängiger Gesellschaft vom 13. März 2017 wird zugestimmt. 7.2 Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ProSiebenSat.1 Media SE als herrschender Gesellschaft und der *ProSiebenSat.1 Einundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft mbH* mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, als abhängiger Gesellschaft vom 13. März 2017 wird zugestimmt. 7.3 Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ProSiebenSat.1 Media SE als herrschender Gesellschaft und der *ProSiebenSat.1 Sports GmbH* mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, als abhängiger Gesellschaft vom 13. März 2017 wird zugestimmt. Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der ProSiebenSat.1 Media SE (nachfolgend als Organträger bezeichnet) und den vorstehend genannten Konzerngesellschaften (nachfolgend als Organgesellschaft bezeichnet)
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March 30, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)