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DGAP-HV: ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ProSiebenSat.1 Media SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2017-03-30 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ProSiebenSat.1 Media SE Unterföhring Amtsgericht München, HRB 219439 
ISIN: DE000PSM7770 
 
*Sehr geehrte Aktionäre,* 
 
hiermit laden wir Sie zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
der ProSiebenSat.1 Media SE mit Sitz in Unterföhring, Landkreis 
München, 
 
am Freitag, den 12. Mai 2017, um 10:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr), 
 
in die Räume der Eisbach-Studios, Grasbrunner Str. 20, 81677 München, 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   ProSiebenSat.1 Media SE und den Konzern 
   einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG) lediglich zugänglich zu machen. 
   Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in 
   Höhe von EUR 1.863.456.628,50 wird wie folgt 
   verwendet: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 
   Dividende von EUR 1,90     434.777.243,20 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in andere      EUR 
   Gewinnrücklagen            800.000.000,00 
   Vortrag auf neue Rechnung  EUR 
                              628.679.385,30 
                              EUR 
                              1.863.456.628,50 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am Mittwoch, 
   den 17. Mai 2017, fällig. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   insgesamt 4.169.872 eigene Aktien hält, die als 
   solche gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird 
   bei unveränderter Höhe der Dividende je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Mitglieder des 
   Vorstands* 
 
   Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die 
   Hauptversammlung über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
   beschließen. Von dieser Möglichkeit soll 
   Gebrauch gemacht werden. 
 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt 
   vorgeschlagene Beschlussfassung bezieht sich 
   auf das derzeit bei der ProSiebenSat.1 Media SE 
   geltende Vergütungssystem für die Mitglieder 
   des Vorstands. Dieses Vergütungssystem ist im 
   Vergütungsbericht dargestellt, der als Teil des 
   zusammengefassten Lageberichts im 
   Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016 ab 
   Seite 48 abgedruckt ist. Der Vergütungsbericht 
   mit den vorgenannten Angaben zur Vergütung des 
   Vorstands ist damit auch Bestandteil der unter 
   Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die 
   ab Einberufung der Hauptversammlung zugänglich 
   sind und auch in der Hauptversammlung selbst 
   zur Einsicht ausliegen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im 
   Vergütungsbericht dargestellte System zur 
   Vergütung der Mitglieder des Vorstands der 
   ProSiebenSat.1 Media SE zu billigen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2017 und im Geschäftsjahr 2018 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, 
 
   a. zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für 
      eine etwaige prüferische Durchsicht 
      unterjähriger 
      Finanzberichte/Finanzinformationen für 
      das Geschäftsjahr 2017; und 
   b. zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht unterjähriger 
      Finanzberichte/Finanzinformationen für 
      das Geschäftsjahr 2018 im Zeitraum bis 
      zur nächsten ordentlichen 
      Hauptversammlung im Jahr 2018 
 
   zu bestellen. 
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss von Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsverträgen zwischen der 
   ProSiebenSat.1 Media SE und mehreren 
   Konzerngesellschaften* 
 
   Die ProSiebenSat.1 Media SE als herrschende 
   Gesellschaft hat mit den folgenden 
   Konzerngesellschaften jeweils einen 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   abgeschlossen: 
 
   7.1 *ProSiebenSat.1 Zwanzigste 
       Verwaltungsgesellschaft* mbH mit Sitz in 
       Unterföhring, Landkreis München, 
       eingetragen im Handelsregister des 
       Amtsgerichts München unter HRB 231717; 
   7.2 *ProSiebenSat.1 Einundzwanzigste 
       Verwaltungsgesellschaft* mbH mit Sitz in 
       Unterföhring, Landkreis München, 
       eingetragen im Handelsregister des 
       Amtsgerichts München unter HRB 231745; 
   7.3 *ProSiebenSat.1 Sports GmbH* mit Sitz in 
       Unterföhring, Landkreis München, 
       eingetragen im Handelsregister des 
       Amtsgerichts München unter HRB 226328. 
 
   Die ProSiebenSat.1 Media SE hält jeweils 
   sämtliche Geschäftsanteile an den vorstehend 
   genannten Konzerngesellschaften und ist damit 
   deren jeweilige Alleingesellschafterin. 
 
   Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge 
   wurden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der 
   Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE 
   und der jeweiligen Gesellschafterversammlung 
   der Konzerngesellschaften abgeschlossen. Die 
   Gesellschafterversammlungen der 
   Konzerngesellschaften haben dem jeweiligen 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   bereits zugestimmt. Die Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsverträge werden erst mit 
   Eintragung in das Handelsregister der 
   jeweiligen Konzerngesellschaft wirksam. 
 
   Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge 
   sind jeweils in einem gemeinsamen Bericht des 
   Vorstands der ProSiebenSat.1 Media SE und der 
   Geschäftsführung der jeweiligen 
   Konzerngesellschaft näher erläutert und 
   begründet. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   7.1 Dem Beherrschungs- und 
       Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
       ProSiebenSat.1 Media SE als herrschender 
       Gesellschaft und der *ProSiebenSat.1 
       Zwanzigste Verwaltungsgesellschaft mbH* 
       mit Sitz in Unterföhring, Landkreis 
       München, als abhängiger Gesellschaft vom 
       13. März 2017 wird zugestimmt. 
   7.2 Dem Beherrschungs- und 
       Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
       ProSiebenSat.1 Media SE als herrschender 
       Gesellschaft und der *ProSiebenSat.1 
       Einundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft 
       mbH* mit Sitz in Unterföhring, Landkreis 
       München, als abhängiger Gesellschaft vom 
       13. März 2017 wird zugestimmt. 
   7.3 Dem Beherrschungs- und 
       Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
       ProSiebenSat.1 Media SE als herrschender 
       Gesellschaft und der *ProSiebenSat.1 
       Sports GmbH* mit Sitz in Unterföhring, 
       Landkreis München, als abhängiger 
       Gesellschaft vom 13. März 2017 wird 
       zugestimmt. 
 
   Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge 
   zwischen der ProSiebenSat.1 Media SE 
   (nachfolgend als Organträger bezeichnet) und 
   den vorstehend genannten Konzerngesellschaften 
   (nachfolgend als Organgesellschaft bezeichnet) 

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March 30, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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