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DGAP-News: ProSiebenSat.1 Media SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
12.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2017-03-30 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
ProSiebenSat.1 Media SE Unterföhring Amtsgericht München, HRB 219439
ISIN: DE000PSM7770
*Sehr geehrte Aktionäre,*
hiermit laden wir Sie zur
ordentlichen Hauptversammlung
der ProSiebenSat.1 Media SE mit Sitz in Unterföhring, Landkreis
München,
am Freitag, den 12. Mai 2017, um 10:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr),
in die Räume der Eisbach-Studios, Grasbrunner Str. 20, 81677 München,
ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die
ProSiebenSat.1 Media SE und den Konzern
einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht
vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten
Unterlagen der Hauptversammlung nach der
gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1
AktG) lediglich zugänglich zu machen.
Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in
Höhe von EUR 1.863.456.628,50 wird wie folgt
verwendet:
Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 1,90 434.777.243,20
je dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellung in andere EUR
Gewinnrücklagen 800.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR
628.679.385,30
EUR
1.863.456.628,50
Der Anspruch auf die Dividende ist am Mittwoch,
den 17. Mai 2017, fällig.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
insgesamt 4.169.872 eigene Aktien hält, die als
solche gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird
bei unveränderter Höhe der Dividende je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Mitglieder des
Vorstands*
Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die
Hauptversammlung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
beschließen. Von dieser Möglichkeit soll
Gebrauch gemacht werden.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt
vorgeschlagene Beschlussfassung bezieht sich
auf das derzeit bei der ProSiebenSat.1 Media SE
geltende Vergütungssystem für die Mitglieder
des Vorstands. Dieses Vergütungssystem ist im
Vergütungsbericht dargestellt, der als Teil des
zusammengefassten Lageberichts im
Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016 ab
Seite 48 abgedruckt ist. Der Vergütungsbericht
mit den vorgenannten Angaben zur Vergütung des
Vorstands ist damit auch Bestandteil der unter
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die
ab Einberufung der Hauptversammlung zugänglich
sind und auch in der Hauptversammlung selbst
zur Einsicht ausliegen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im
Vergütungsbericht dargestellte System zur
Vergütung der Mitglieder des Vorstands der
ProSiebenSat.1 Media SE zu billigen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen im
Geschäftsjahr 2017 und im Geschäftsjahr 2018 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor,
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München,
a. zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht
unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen für
das Geschäftsjahr 2017; und
b. zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen für
das Geschäftsjahr 2018 im Zeitraum bis
zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2018
zu bestellen.
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Abschluss von Beherrschungs- und
Gewinnabführungsverträgen zwischen der
ProSiebenSat.1 Media SE und mehreren
Konzerngesellschaften*
Die ProSiebenSat.1 Media SE als herrschende
Gesellschaft hat mit den folgenden
Konzerngesellschaften jeweils einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen:
7.1 *ProSiebenSat.1 Zwanzigste
Verwaltungsgesellschaft* mbH mit Sitz in
Unterföhring, Landkreis München,
eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 231717;
7.2 *ProSiebenSat.1 Einundzwanzigste
Verwaltungsgesellschaft* mbH mit Sitz in
Unterföhring, Landkreis München,
eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 231745;
7.3 *ProSiebenSat.1 Sports GmbH* mit Sitz in
Unterföhring, Landkreis München,
eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 226328.
Die ProSiebenSat.1 Media SE hält jeweils
sämtliche Geschäftsanteile an den vorstehend
genannten Konzerngesellschaften und ist damit
deren jeweilige Alleingesellschafterin.
Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
wurden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE
und der jeweiligen Gesellschafterversammlung
der Konzerngesellschaften abgeschlossen. Die
Gesellschafterversammlungen der
Konzerngesellschaften haben dem jeweiligen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
bereits zugestimmt. Die Beherrschungs- und
Gewinnabführungsverträge werden erst mit
Eintragung in das Handelsregister der
jeweiligen Konzerngesellschaft wirksam.
Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
sind jeweils in einem gemeinsamen Bericht des
Vorstands der ProSiebenSat.1 Media SE und der
Geschäftsführung der jeweiligen
Konzerngesellschaft näher erläutert und
begründet.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
7.1 Dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der
ProSiebenSat.1 Media SE als herrschender
Gesellschaft und der *ProSiebenSat.1
Zwanzigste Verwaltungsgesellschaft mbH*
mit Sitz in Unterföhring, Landkreis
München, als abhängiger Gesellschaft vom
13. März 2017 wird zugestimmt.
7.2 Dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der
ProSiebenSat.1 Media SE als herrschender
Gesellschaft und der *ProSiebenSat.1
Einundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft
mbH* mit Sitz in Unterföhring, Landkreis
München, als abhängiger Gesellschaft vom
13. März 2017 wird zugestimmt.
7.3 Dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der
ProSiebenSat.1 Media SE als herrschender
Gesellschaft und der *ProSiebenSat.1
Sports GmbH* mit Sitz in Unterföhring,
Landkreis München, als abhängiger
Gesellschaft vom 13. März 2017 wird
zugestimmt.
Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
zwischen der ProSiebenSat.1 Media SE
(nachfolgend als Organträger bezeichnet) und
den vorstehend genannten Konzerngesellschaften
(nachfolgend als Organgesellschaft bezeichnet)
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March 30, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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