Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
69 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Rheinmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Rheinmetall Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Rheinmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-30 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Rheinmetall Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: 
DE0007030009 \ WKN: 703000 Einladung zur 
Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Rheinmetall AG, Düsseldorf, die am Dienstag, dem 9. Mai 
2017, 10.00 Uhr, im MARITIM Hotel Berlin, 
Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, stattfindet. 
 
Tagesordnung 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts 
   der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht 
   zusammengefasst ist, einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
   gem. § 289 Absatz 4 und 5 und § 315 Absatz 4 HGB 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet 
   unter _www.rheinmetall.com/hauptversammlung_ zur 
   Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss 
   am 22. März 2017 entsprechend §§ 172, 173 
   Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Rheinmetall AG des 
   Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 65.000.000,00 EUR 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer     = 61.897.689,90 EUR 
     Dividende von 1,45 EUR 
     je 
     dividendenberechtigter 
     Stückaktie 
   - Einstellung in die     = 3.102.310,10 EUR 
     anderen 
     Gewinnrücklagen 
 
   Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. 
   Falls sich bis zur Hauptversammlung die Anzahl der 
   eigenen Aktien ändert, wird der Hauptversammlung 
   bei unveränderter Ausschüttung von 1,45 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend 
   angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Düsseldorf, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 
   1 und Abs. 2 und 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 
   Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes 1976 aus je acht 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der 
   Arbeitnehmer und zu mindestens 30 Prozent aus 
   Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern 
   zusammen. 
 
   Da der Gesamterfüllung des zuvor genannten 
   Mindestanteils nach § 96 Abs. 2 S. 3 AktG 
   widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von der 
   Seite der Anteilseigner und von der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den acht 
   Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen 
   daher mindestens zwei mit Frauen und mindestens 
   zwei mit Männern besetzt sein. 
 
   Dem Aufsichtsrat gehören aktuell insgesamt vier 
   weibliche Mitglieder an, davon zwei auf der Seite 
   der Anteilseigner und zwei auf der Seite der 
   Arbeitnehmer. 
 
   Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Ulrich Grillo 
   unmittelbar nach der Hauptversammlung am 9. Mai 
   2017 als Nachfolger von Herrn Klaus Greinert zum 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG 
   zu wählen. Herr Ulrich Grillo ist seit 2016 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG. 
 
   Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich 
   jeweils auf die Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. 
 
   a) Da die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von 
      Klaus Greinert, Professor Dr. Susanne 
      Hannemann, Professor Dr. Andreas Georgi und 
      Professor Dr. Frank Richter mit Beendigung 
      der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 endet, 
      ist eine Neuwahl von vier 
      Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
      erforderlich. 
 
      aa) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
           Frau Professor Dr. Susanne Hannemann 
           Bochum 
           Professorin für Allgemeine 
           Betriebswirtschaftslehre, 
           insbesondere Unternehmensbesteuerung 
           und Wirtschaftsprüfung 
           Hochschule Bochum 
 
          als Vertreterin der Anteilseigner 
          wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
          Die Amtszeit von Frau Professor Dr. 
          Hannemann beginnt nach Beendigung der 
          Hauptversammlung 2017 und läuft bis 
          zur Beendigung der ordentlichen 
          Hauptversammlung, die über die 
          Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
          beschließt. 
 
          Frau Professor Dr. Hannemann ist 
          darüber hinaus in keinen gesetzlich zu 
          bildenden Aufsichtsräten oder 
          vergleichbaren in- und ausländischen 
          Kontrollgremien von 
          Wirtschaftsunternehmen Mitglied. 
 
      bb) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
           Herrn Professor Dr. Andreas Georgi 
           Starnberg 
           Professor für Führungs- und 
           Steuerungsprobleme von 
           Unternehmungen 
           Ludwig-Maximilians-Universität 
           München 
           Executive Advisor 
 
          als Vertreter der Anteilseigner wieder 
          in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
          Die Amtszeit von Herrn Professor Dr. 
          Georgi beginnt nach Beendigung der 
          Hauptversammlung 2017 und läuft bis zur 
          Beendigung der ordentlichen 
          Hauptversammlung, die über die 
          Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
          beschließt. 
 
          Mitgliedschaften von Herrn Professor 
          Dr. Georgi in anderen gesetzlich zu 
          bildenden Aufsichtsräten: 
 
          - Asea Brown Boveri 
            Aktiengesellschaft 
          - Felix Schoeller Holding GmbH & 
            Co.KG 
          - Oldenburgische Landesbank AG. 
 
          Herr Professor Dr. Georgi ist darüber 
          hinaus in keinen vergleichbaren in- und 
          ausländischen Kontrollgremien von 
          Wirtschaftsunternehmen. 
 
      cc) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
           Herrn Dr. Franz Josef Jung 
           Eltville am Rhein 
           Rechtsanwalt und Notar 
 
          als Vertreter der Anteilseigner in 
          den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
          Die Amtszeit von Herrn Dr. Jung 
          beginnt nach Beendigung der 
          Hauptversammlung 2017 und läuft bis 
          zur Beendigung der ordentlichen 
          Hauptversammlung, die über die 
          Entlastung für das Geschäftsjahr 
          2021 beschließt. 
 
          Herr Dr. Jung ist darüber hinaus in 
          keinen gesetzlich zu bildenden 
          Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
          in- und ausländischen 
          Kontrollgremien von 
          Wirtschaftsunternehmen Mitglied. 
 
      dd) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
           Herrn Dr.-Ing. Klaus Draeger 
           München 
           Ehemaliges Mitglied des Vorstands 
           der BMW AG 
 
          als Vertreter der Anteilseigner in den 
          Aufsichtsrat zu wählen. 
 
          Die Amtszeit von Herrn Dr.-Ing. 
          Draeger beginnt nach Beendigung der 
          Hauptversammlung 2017 und läuft bis 
          zur Beendigung der ordentlichen 
          Hauptversammlung, die über die 
          Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
          beschließt. 
 
          Mitgliedschaften von Herrn Dr.-Ing. 
          Draeger in anderen gesetzlich zu 
          bildenden Aufsichtsräten: 
 
          - TÜV SÜD AG 
 
          Herr Dr.-Ing. Draeger ist darüber 
          hinaus in keinen vergleichbaren in- 
          und ausländischen Kontrollgremien von 
          Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Neben den vorstehenden Informationen zu den 
   Wahlvorschlägen finden Sie jeweils einen kurzen 
   Lebenslauf auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter _www.rheinmetall.com/hauptversammlung_. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen der vorstehend vorgeschlagenen Kandidatin 
   bzw. den vorstehend vorgeschlagenen Kandidaten und 
   der Rheinmetall AG, deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Rheinmetall AG oder einem wesentlich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 30, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.