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DGAP-News: Rheinmetall Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Rheinmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-30 / 15:01 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Rheinmetall Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: DE0007030009 \ WKN: 703000 Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG, Düsseldorf, die am Dienstag, dem 9. Mai 2017, 10.00 Uhr, im MARITIM Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, stattfindet. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4 und 5 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016* Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet unter _www.rheinmetall.com/hauptversammlung_ zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 22. März 2017 entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Rheinmetall AG des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 65.000.000,00 EUR wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer = 61.897.689,90 EUR Dividende von 1,45 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie - Einstellung in die = 3.102.310,10 EUR anderen Gewinnrücklagen Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Falls sich bis zur Hauptversammlung die Anzahl der eigenen Aktien ändert, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,45 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre* Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und Abs. 2 und 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes 1976 aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Da der Gesamterfüllung des zuvor genannten Mindestanteils nach § 96 Abs. 2 S. 3 AktG widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und von der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den acht Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei mit Frauen und mindestens zwei mit Männern besetzt sein. Dem Aufsichtsrat gehören aktuell insgesamt vier weibliche Mitglieder an, davon zwei auf der Seite der Anteilseigner und zwei auf der Seite der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Ulrich Grillo unmittelbar nach der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 als Nachfolger von Herrn Klaus Greinert zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG zu wählen. Herr Ulrich Grillo ist seit 2016 Mitglied des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG. Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich jeweils auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. a) Da die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von Klaus Greinert, Professor Dr. Susanne Hannemann, Professor Dr. Andreas Georgi und Professor Dr. Frank Richter mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 endet, ist eine Neuwahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre erforderlich. aa) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Professor Dr. Susanne Hannemann Bochum Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmensbesteuerung und Wirtschaftsprüfung Hochschule Bochum als Vertreterin der Anteilseigner wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit von Frau Professor Dr. Hannemann beginnt nach Beendigung der Hauptversammlung 2017 und läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Frau Professor Dr. Hannemann ist darüber hinaus in keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Mitglied. bb) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Professor Dr. Andreas Georgi Starnberg Professor für Führungs- und Steuerungsprobleme von Unternehmungen Ludwig-Maximilians-Universität München Executive Advisor als Vertreter der Anteilseigner wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit von Herrn Professor Dr. Georgi beginnt nach Beendigung der Hauptversammlung 2017 und läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Mitgliedschaften von Herrn Professor Dr. Georgi in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Asea Brown Boveri Aktiengesellschaft - Felix Schoeller Holding GmbH & Co.KG - Oldenburgische Landesbank AG. Herr Professor Dr. Georgi ist darüber hinaus in keinen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. cc) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Franz Josef Jung Eltville am Rhein Rechtsanwalt und Notar als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit von Herrn Dr. Jung beginnt nach Beendigung der Hauptversammlung 2017 und läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Herr Dr. Jung ist darüber hinaus in keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Mitglied. dd) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.-Ing. Klaus Draeger München Ehemaliges Mitglied des Vorstands der BMW AG als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit von Herrn Dr.-Ing. Draeger beginnt nach Beendigung der Hauptversammlung 2017 und läuft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Mitgliedschaften von Herrn Dr.-Ing. Draeger in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - TÜV SÜD AG Herr Dr.-Ing. Draeger ist darüber hinaus in keinen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Neben den vorstehenden Informationen zu den Wahlvorschlägen finden Sie jeweils einen kurzen Lebenslauf auf der Internetseite der Gesellschaft unter _www.rheinmetall.com/hauptversammlung_. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen der vorstehend vorgeschlagenen Kandidatin bzw. den vorstehend vorgeschlagenen Kandidaten und der Rheinmetall AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der Rheinmetall AG oder einem wesentlich
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March 30, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)