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DGAP-News: Rheinmetall Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Rheinmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-30 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Rheinmetall Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN:
DE0007030009 \ WKN: 703000 Einladung zur
Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Rheinmetall AG, Düsseldorf, die am Dienstag, dem 9. Mai
2017, 10.00 Uhr, im MARITIM Hotel Berlin,
Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, stattfindet.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts
der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht
zusammengefasst ist, einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
gem. § 289 Absatz 4 und 5 und § 315 Absatz 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für
das Geschäftsjahr 2016*
Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet
unter _www.rheinmetall.com/hauptversammlung_ zur
Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
am 22. März 2017 entsprechend §§ 172, 173
Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Rheinmetall AG des
Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 65.000.000,00 EUR
wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer = 61.897.689,90 EUR
Dividende von 1,45 EUR
je
dividendenberechtigter
Stückaktie
- Einstellung in die = 3.102.310,10 EUR
anderen
Gewinnrücklagen
Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt.
Falls sich bis zur Hauptversammlung die Anzahl der
eigenen Aktien ändert, wird der Hauptversammlung
bei unveränderter Ausschüttung von 1,45 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, Zweigniederlassung Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs.
1 und Abs. 2 und 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1
Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes 1976 aus je acht
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der
Arbeitnehmer und zu mindestens 30 Prozent aus
Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern
zusammen.
Da der Gesamterfüllung des zuvor genannten
Mindestanteils nach § 96 Abs. 2 S. 3 AktG
widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von der
Seite der Anteilseigner und von der Seite der
Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den acht
Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen
daher mindestens zwei mit Frauen und mindestens
zwei mit Männern besetzt sein.
Dem Aufsichtsrat gehören aktuell insgesamt vier
weibliche Mitglieder an, davon zwei auf der Seite
der Anteilseigner und zwei auf der Seite der
Arbeitnehmer.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Ulrich Grillo
unmittelbar nach der Hauptversammlung am 9. Mai
2017 als Nachfolger von Herrn Klaus Greinert zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG
zu wählen. Herr Ulrich Grillo ist seit 2016
Mitglied des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich
jeweils auf die Empfehlung des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats.
a) Da die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von
Klaus Greinert, Professor Dr. Susanne
Hannemann, Professor Dr. Andreas Georgi und
Professor Dr. Frank Richter mit Beendigung
der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 endet,
ist eine Neuwahl von vier
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre
erforderlich.
aa) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Professor Dr. Susanne Hannemann
Bochum
Professorin für Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre,
insbesondere Unternehmensbesteuerung
und Wirtschaftsprüfung
Hochschule Bochum
als Vertreterin der Anteilseigner
wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Amtszeit von Frau Professor Dr.
Hannemann beginnt nach Beendigung der
Hauptversammlung 2017 und läuft bis
zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt.
Frau Professor Dr. Hannemann ist
darüber hinaus in keinen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen Mitglied.
bb) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Professor Dr. Andreas Georgi
Starnberg
Professor für Führungs- und
Steuerungsprobleme von
Unternehmungen
Ludwig-Maximilians-Universität
München
Executive Advisor
als Vertreter der Anteilseigner wieder
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Amtszeit von Herrn Professor Dr.
Georgi beginnt nach Beendigung der
Hauptversammlung 2017 und läuft bis zur
Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt.
Mitgliedschaften von Herrn Professor
Dr. Georgi in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
- Asea Brown Boveri
Aktiengesellschaft
- Felix Schoeller Holding GmbH &
Co.KG
- Oldenburgische Landesbank AG.
Herr Professor Dr. Georgi ist darüber
hinaus in keinen vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
cc) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Franz Josef Jung
Eltville am Rhein
Rechtsanwalt und Notar
als Vertreter der Anteilseigner in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Amtszeit von Herrn Dr. Jung
beginnt nach Beendigung der
Hauptversammlung 2017 und läuft bis
zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt.
Herr Dr. Jung ist darüber hinaus in
keinen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen Mitglied.
dd) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr.-Ing. Klaus Draeger
München
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
der BMW AG
als Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Die Amtszeit von Herrn Dr.-Ing.
Draeger beginnt nach Beendigung der
Hauptversammlung 2017 und läuft bis
zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt.
Mitgliedschaften von Herrn Dr.-Ing.
Draeger in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
- TÜV SÜD AG
Herr Dr.-Ing. Draeger ist darüber
hinaus in keinen vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Neben den vorstehenden Informationen zu den
Wahlvorschlägen finden Sie jeweils einen kurzen
Lebenslauf auf der Internetseite der Gesellschaft
unter _www.rheinmetall.com/hauptversammlung_.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen der vorstehend vorgeschlagenen Kandidatin
bzw. den vorstehend vorgeschlagenen Kandidaten und
der Rheinmetall AG, deren Konzernunternehmen, den
Organen der Rheinmetall AG oder einem wesentlich
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March 30, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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