Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
162 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2017 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: OHB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2017 in 
Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-05 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
OHB SE Bremen ISIN DE0005936124 
WKN 593 612 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
zu der am Dienstag, dem 16. Mai 2017, um 10.00 Uhr, in 
den Geschäftsräumen der OHB SE, 
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, 
stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses (IFRS) sowie der 
   Lageberichte für die OHB SE und den Konzern 
   für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 
   4 Handelsgesetzbuch* 
 
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz 
der Gesellschaft, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 
28359 Bremen, und im Internet unter http://www.ohb.de 
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch 
auch kostenlos zugesandt. 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie den 
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 in seiner 
Sitzung am 20. März 2017 gebilligt; der Jahresabschluss 
ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer 
Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des 
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung bedarf es 
mithin nicht, weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
Beschlussfassung erfolgt. 
 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung 
vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
von EUR 14.500.292,76 wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende   EUR 6.955.040,00 
von EUR 0,40 auf jede 
dividendenberechtigte 
Stückaktie 
(17.387.600 Stückaktien) 
Vortrag auf neue Rechnung      EUR 7.545.252,76 
Bilanzgewinn                   EUR 14.500.292,76 
 
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende 
und für den Vortrag auf neue Rechnung sind die im 
Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlages der 
Verwaltung dividendenberechtigten Aktien 
berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen 
eigenen Aktien (80.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung) sind gemäß § 71b 
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. 
 
Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der 
Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der 
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
gehalten werden, größer oder kleiner sein als im 
Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlages der 
Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt 
an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den 
Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien 
entfällt. Der in den Vortrag auf neue Rechnung 
einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den 
gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro 
dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen 
unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls 
ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag 
unterbreitet werden. 
 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands Entlastung zu erteilen. 
 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
5. *Bestätigungsbeschlussfassung über die 
   Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie 
Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet 
und ihre Berechtigung durch einen durch das 
depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf 
Dienstag, den 25. April 2017, 00:00 Uhr Ortszeit am 
Sitz der Gesellschaft, beziehen und der Gesellschaft 
ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter 
folgender Adresse bis spätestens Dienstag, den 9. Mai 
2017, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
zugehen: 
 
OHB SE 
c/o DZ-Bank vertr. durch die dwpbank 
DSHVG 
Landsberger Straße 187 
80687 München 
Fax: +49 (0)69 / 5099 1110 
E-Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer 
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch 
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe bei 
Stimmrechtsvertretung* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch die depotführende Bank, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und 
der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach 
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch 
diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen 
bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). 
 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine nach § 135 AktG 
gleichgestellte Institution oder Person mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person 
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher 
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der 
Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
OHB SE 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 / 8896906 55 
E-Mail: ohb@better-orange.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter http://www.ohb.de über die Links 
'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zum 
Download zur Verfügung. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten 
lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den 
Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der 
Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern 
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von Anträgen 
und Fragen ist nicht möglich. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 
werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter http://www.ohb.de über die Links 
'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zum 
Download zur Verfügung. Der Nachweis der 
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens mit 
Ablauf des 15. Mai 2017 bei der oben genannten Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der 
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 AktG, Art. 56 S. 2 und 3. 
SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG, § 50 SEAG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
(5%) des Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 873.405 
Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
(dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem 
Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis 
zum 1. Mai 2017, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen: 
 
OHB SE 
Vorstand 
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8 
28359 Bremen 
Telefax: +49 (0)421 / 2020 613 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse 
http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' 
und 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den 
Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats und des 
Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit 
einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten 
an: 
 
OHB SE 
Vorstand 
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8 
28359 Bremen 
Telefax: +49 (0)421 / 2020 613 
ir@ohb.de 
 
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem 
Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu 
einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 
Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 
Aktiengesetz einschließlich einer Begründung 
(diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 
Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter 
http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' 
und 'Hauptversammlung' veröffentlichen, wenn sie der 
Gesellschaft spätestens bis zum 1. Mai 2017, 24:00 Uhr 
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben 
genannten Adresse, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse 
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine 
Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 
127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis 
der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig 
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären bleiben unberücksichtigt. 
 
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 
Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine 
Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie aus insgesamt mehr als 
5.000 Zeichen besteht. Der Vorstand braucht 
Wahlvorschläge von Aktionären, außer in den Fällen 
des § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht zugänglich zu 
machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 
S. 4 AktG enthalten. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vor der 
Hauptversammlung fristgerecht übermittelt worden sind, 
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn 
sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt 
werden. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten bzw. zur Wahl des Abschlussprüfers 
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung 
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist und ein gesetzliches 
Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
verweigern. 
 
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 
Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 
AktG) der Aktionäre können auch im Internet unter 
http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' 
und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über 
die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie 
weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft http://www.ohb.de über die Links 
'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zur 
Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse 
bekannt gegeben. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Gemäß § 30b Absatz 1 Nr. 1 WpHG wird mitgeteilt, 
dass zum Zeitpunkt der Einberufung das Grundkapital der 
OHB SE EUR 17.468.096,00 beträgt und in ebenso viele 
nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede Aktie 
gewährt ein Stimmrecht. 
 
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 80.496 eigene Aktien. Hieraus stehen 
ihr keine Rechte zu. 
 
Bremen, im April 2017 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: OHB SE 
             Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8 
             28359 Bremen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 421 2020-720 
E-Mail:      ir@ohb.de 
Internet:    https://www.ohb.de 
ISIN:        DE0005936124 
WKN:         593612 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt, Freiverkehr in 
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate 
             Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
562375 2017-04-05 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.