Anzeige
Mehr »
Login
Sonntag, 05.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 685 internationalen Medien
InnoCan Pharma: Multi-Milliarden-Wert in diesem Pennystock?!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
198 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-HV: Wacker Chemie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Wacker Chemie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Wacker Chemie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-05 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Wacker Chemie AG München WKN: WCH888 
ISIN: DE000WCH8881 Einladung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 
19. Mai 2017, um 10:00 Uhr im Internationalen Congress 
Center München (ICM) auf dem Messegelände Riem, Am 
Messesee 6, 81829 München. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31.12.2016, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31.12.2016 und des 
   zusammengefassten Lageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem 
   Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von *1.243.894.995,18 EUR* wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   1. Ausschüttung an die *99.355.966,00 EUR* 
      Aktionäre: 
      Dies entspricht 
      angesichts der 
      Einteilung des 
      Grundkapitals von 
      260.763.000,00 EUR 
      in 52.152.600 
      Stückaktien unter 
      Berücksichtigung 
      der von der 
      Gesellschaft 
      gehaltenen 
      2.474.617 eigenen 
      Aktien, aus denen 
      der Gesellschaft 
      keine Rechte 
      zustehen, der 
      Zahlung einer 
      Dividende von *2,00 
      EUR* je 
      dividendenberechtig 
      ter Aktie. 
   2. Gewinnvortrag auf   *1.144.539.029,18 
      neue Rechnung:      EUR* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands der Wacker Chemie AG 
   für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Wacker Chemie 
   AG für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - jeweils gestützt auf 
   die Empfehlung und Präferenz des 
   Prüfungsausschusses - vor zu beschließen: 
 
   (a) Die KPMG AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       München, wird zum Abschlussprüfer des 
       Jahresabschlusses und des 
       Konzernabschlusses für das am 31.12.2017 
       endende Geschäftsjahr sowie zum Prüfer 
       für eine etwaige prüferische Durchsicht 
       von Zwischenfinanzberichten für das 
       Geschäftsjahr 2017 gewählt. 
   (b) Die KPMG AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       München, wird zum Prüfer für eine 
       etwaige prüferische Durchsicht des 
       Zwischenfinanzberichts für das erste 
       Quartal des Geschäftsjahrs 2018 gewählt. 
 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat nach 
   Durchführung eines Auswahl- und 
   Vorschlagsverfahrens im Einklang mit Artikel 16 
   Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und Rates 
   vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission gemäß Artikel 16 Abs. 2 der 
   Verordnung die 
 
   1. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      München, und die 
   2. PricewaterhouseCoopers AG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   empfohlen und dabei eine Präferenz für die KPMG 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   mitgeteilt. 
 
*Zugänglich gemachte Unterlagen* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die gesetzlich 
zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von 
Aktionären sowie weitere Informationen und 
weitergehende Erläuterungen zu den im Folgenden 
beschriebenen Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen ab dem 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auch auf 
der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung unter 
 
*www.wacker.com/hauptversammlung*. 
 
Als besonderer Service werden die gesetzlich zugänglich 
zu machenden Unterlagen den Aktionären auf Anfrage auch 
zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass der 
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung 
auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan 
ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen 
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
 
Auch in der Hauptversammlung werden die gesetzlich 
zugänglich zu machenden Unterlagen ausliegen. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung ebenfalls auf der Internetseite der 
Gesellschaft veröffentlicht. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 
52.152.600 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen 
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung 2.474.617 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr 
keine Stimmrechte zu. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die 
sich bei der Gesellschaft fristgerecht in Textform 
angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
unter der nachfolgenden Adresse spätestens am 12. Mai 
2017, 24:00 Uhr, zugehen: 
 
*Wacker Chemie AG* 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Fax: +49 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden 
Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der 
Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung (28. April 2017, 00:00 Uhr) beziehen 
('Nachweisstichtag') und der Gesellschaft unter 
obengenannter Adresse spätestens am 12. Mai 2017, 24:00 
Uhr, zugehen. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Die Aktionäre erhalten nach Eingang der Anmeldung und 
der Bescheinigung über den Anteilsbesitz von der 
obengenannten Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen in der Regel 
durch das depotführende Institut vorgenommen. 
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die 
Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut 
anfordern, brauchen deshalb in der Regel nichts weiter 
zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei 
ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für 
sie die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
vornimmt. Eintrittskarten sind reine 
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
Teilnahmebedingungen dar. 
 
Wir bitten um Verständnis, dass für jedes Aktiendepot 
grundsätzlich nur bis zu zwei Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung ausgestellt werden. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags ('Record Date')* 
 
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Personen, die am Record 
Date noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von 
ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur 
teilnahme- und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft 
form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst 
Aktienbesitznachweis des bisherigen Aktionärs zugeht 
und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur 
Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Kupfer - Jetzt! So gelingt der Einstieg in den Rohstoff-Trend!
In diesem kostenfreien Report schaut sich Carsten Stork den Kupfer-Trend im Detail an und gibt konkrete Produkte zum Einstieg an die Hand.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.