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Dow Jones News
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DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: -4-

DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-06 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008\WKN: 
510 200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
*Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am* 
 
*Mittwoch, den 17. Mai 2017,* 
*um 13.30 Uhr in der* 
*Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. 
Stock,* 
*Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg* 
 
*stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.* 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler 
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses 
zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte zum 31. Dezember 
2016 für die Basler Aktiengesellschaft und den 
Basler-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2016 und dem Bericht des Vorstands mit den 
erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für 
das Geschäftsjahr 2016 
 
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
Basler Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 
Ahrensburg, und im Internet unter www.baslerweb.com 
eingesehen werden. 
 
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung 
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 am 
29. März 2017 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 
173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung 
des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht 
vor. 
 
*2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
Geschäftsjahres 2016 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe 
von Euro 17.121.886,30 wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer          = 2.379.282,78 Euro 
Dividende von Euro 0,74 je 
Aktie 
Gewinnvortrag auf neue      = 14.742.603,52 Euro 
Rechnung 
Bilanzgewinn                = 17.121.886,30 Euro 
 
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für 
den Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des 
Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien 
berücksichtigt. Etwaige von der Gesellschaft gehaltene 
eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht 
dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich 
durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung 
eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter 
auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter 
Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster 
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet 
werden, der eine entsprechende Anpassung des insgesamt an 
die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und 
eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages vorsehen 
wird. 
 
*3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
 
*4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*5. Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer 
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu 
bestellen. 
 
*6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende 
Satzungsänderungen* 
 
Die in § 4 Abs. (3) der Satzung enthaltene Ermächtigung des 
Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital 
durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlage 
einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 
1.750.000,00 zu erhöhen, wird zum 30. Mai 2017 auslaufen und 
soll erneuert werden. 
 
Zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals schlagen 
Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu 
fassen: 
 
6.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 16. Mai 2022 das 
Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf 
den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 
Euro 1.750.000,00 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären 
ein Bezugsrecht zu. 
 
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre 
auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft 
Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von 
Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von 
Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundene 
Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des 
Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung 
gegen Bareinlagen 10 v. H. des Grundkapitals in Höhe von 
Euro 3.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den 
Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher 
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des 
Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 
1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist 
der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie 
der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter 
Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems 
der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung. 
 
Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die 
Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den 
Ausgabebetrag festzulegen. 
 
6.2. § 4 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
folgt geändert und neu gefasst: 
 
'§ 4 Grundkapital und Aktien 
(3) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 16. Mai 2022 das 
Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf 
den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 
Euro 1.750.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären 
Bezugsrecht zu. 
 
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre 
auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft 
Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von 
Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von 
Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundenen 
Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des 
Bezugrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung 
gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 
3.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrages den 
Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher 
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des 
Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 
1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist 
der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie 
der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter 
Wertpapierbörse (XETRAHandel) oder eines Nachfolgesystems 
der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung. 
 
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die 
Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den 
Ausgabebetrag festzulegen.' 
 
*Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu den unter 
Tagesordnungspunkt 6, Beschlussfassung über die Schaffung 
eines neuen genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende 
Satzungsänderungen, vorgesehenen Bezugsrechtsausschlüssen 
gemäß §§ 186 Abs. 3 Satz 4 sowie Abs. 4 Satz 2 und 203 
Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz.* 
 
Die in § 4 Abs. (3) der Satzung enthaltene Ermächtigung des 
Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital 
durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlage 
einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 
1.750.000,00 zu erhöhen, wird zum 30. Mai 2017 auslaufen und 
soll erneuert werden. 
 
Durch die Schaffung von genehmigten Kapital soll der 
Vorstand in die Lage versetzt werden, je nach 
Kapitalmarktlage eine Kapitalerhöhung um bis zu Euro 
1.750.000,00 gegen Bareinlage oder Sacheinlage einmal oder 
mehrmals bis zum 16. Mai 2022 durchzuführen. 
 
Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht 
einzuräumen. Allerdings soll der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats ermächtigt werden, Spitzenbeträge vom 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: -2-

Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, um die neuen Aktien 
der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des 
Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an 
Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder 
mit ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. 
 
Die Ermächtigung des Bezugsrechtsausschlusses für 
Spitzenbeträge im Falle der Barkapitalerhöhung dient 
lediglich der Vermeidung von unnötigen ungeraden 
Bezugsrechtsverhältnissen. 
 
Der Ausschluss des Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die 
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v. H. des Grundkapitals 
in Höhe von Euro 3.500.000,00 nicht übersteigt und der 
Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotierten 
Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen 
Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich 
unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 
4 AktG). Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der 
Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im elektronischen 
Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder 
eines Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor 
Ausübung der Ermächtigung. 
 
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die 
Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den 
Ausgabebetrag festzulegen. 
 
Die Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, um 
die neuen Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von 
Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen an 
Unternehmen auszugeben, dient dazu, den Vorstand in die Lage 
zu versetzen, unter Schonung der eigenen Liquidität der 
Gesellschaft, ohne weitere Beanspruchung sonstiger 
finanzieller Ressourcen, ohne Inanspruchnahme des 
Kapitalmarktes, geeignete Unternehmen, Teile von Unternehmen 
oder Beteiligungen gegen Ausgabe von Aktien erwerben zu 
können. So ist die Ermächtigung als taktisches und 
strategisches Instrument anzusehen, welches dem Vorstand die 
Chance eröffnet, auch vor möglichen Wettbewerbern 
Unternehmen oder Teile von Unternehmen zu erwerben oder 
Beteiligungen an Unternehmen einzugehen. Der Vorstand kann 
somit kurzfristig, flexibel und zeitnah auf sich bietende 
Gelegenheiten zur Unternehmensexpansion durch den Erwerb von 
Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an 
Unternehmen im Interesse der Gesellschaft und seiner 
Aktionäre reagieren. 
 
Ebenfalls zur Schonung der eigenen Liquidität dient die 
Ermächtigung des Bezugsrechtsausschlusses neue Aktien zum 
Ausgleich von Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit 
ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. 
 
*7. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der 
Basler Aktiengesellschaft* 
 
Auf der Hauptversammlung am 03. Juni 2016 haben die 
Aktionäre der Gesellschaft beschlossen, den Aufsichtsrat auf 
vier Mitglieder zu erweitern. Mit Datum vom 04. April 2017 
hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag des Vorstands Frau Dr. 
Mirja Steinkamp bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung 
in den Aufsichtsrat bestellt. Damit endet die Amtszeit von 
Frau Dr. Steinkamp mit Ablauf der ordentlichen 
Hauptversammlung am 17. Mai 2017. Aus diesem Grund ist die 
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. 
 
Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich 
nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 
10 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu 
wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen 
des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter 
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
Zusammensetzung benannten Ziele der Hauptversammlung vor, 
mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2021 beschließt, 
 
Frau Dr. Mirja Steinkamp, Wohnort: Hamburg, Beruf: 
Fachhochschullehrerin (Professorin) bei der NORDAKADEMIE, in 
den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
*Aufsichtsratsmandate* 
Frau Dr. Steinkamp hält keine weiteren Mandate in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. 
 
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler 
Aktiengesellschaft* 
Frau Dr. Mirja Steinkamp hält keine Aktien an der 
Gesellschaft und steht in keinen persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der 
Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft 
beteiligten Aktionären. 
 
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
Frau Dr. Mirja Steinkamp erfüllt aufgrund Ihres beruflichen 
Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen 
Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
*Zeitaufwand* 
Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Dr. Mirja Steinkamp 
versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden 
Zeitaufwand erbringen kann. 
 
*Ergänzende Informationen zu Frau Steinkamp (Lebenslauf im 
Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex n.F.)* 
 
*Persönliche Daten:* 
 
Geburtsdatum: 14.08.1970 
Geburtsort: Minden (Westfalen), Deutschland 
 
*Berufsbildungen* 
 
01/2004 Erlangung der Berufsurkunde zur 
        *Wirtschaftsprüferin* 
01/2002 *Steuerberaterin*/Bestellung zur 
        Steuerberaterin (Syndikus) 
 
*Studium und Schule* 
 
03/1995 - 09/1997 *Universität Göttingen* 
                  Studium der 
                  Wirtschaftsgeschichte 
                  Abschluss: Dr. rer. pol. 
10/1990 - 02/1995 *Universität Hamburg* 
                  Studium der 
                  Betriebswirtschaftslehre 
                  Abschluss: Diplom-Kauffrau 
07/1993 - 09/1993 *Harvard University, USA, 
                  Summer School* 
08/1983 - 09/1990 *Gymnasium Meckelfeld* 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
seit 04/2017     *Fachhochschullehrerin 
                 (Professorin) bei der 
                 NORDAKADEMIE* 
                 Professur für 
                 Betriebswirtschaft - 
                 Schwerpunkt Rechnungslegung 
10/2014 -        *Leitung Finanzberichtswesen* 
03/2017          *(Konzern- und Rechnungswesen)* 
                 *Prokuristin, Steuerberaterin* 
                 (Syndikus) 
                 Neumann Gruppe GmbH, Hamburg 
                 Rohkaffeedienstleister 
10/2006 -        *Leitung Konzernrechnungs- und 
09/2014          Berichtswesen* 
                 *Prokuristin, Steuerberaterin* 
                 Neumann Gruppe GmbH, Hamburg 
10/2003 -        *Leitung Bereich Financial 
09/2006          Controlling* 
                 *Prokuristin (seit 2006), 
                 Steuerberaterin* 
                 Neumann Gruppe GmbH, Hamburg 
10/2002 -        *Steuerberaterin und 
09/2003          Wirtschaftsprüferin* 
                 Dr. Arno Steinkamp, Meckelfeld 
10/1997 -        *Prüfungsleiterin 
09/2002          Wirtschaftsprüfung* 
                 Ernst & Young AG, Hamburg 
01/1997 -        *Wissenschaftliche Angestellte* 
09/1997 
                 Universität Göttingen/Fakultät 
                 Wirtschaftsgeschichte 
 
Weitere Informationen zu Frau Dr. Steinkamp stehen unter dem 
Link 
 
http://www.baslerweb.com/de/investoren/hauptversammlung/2017 
 
bereit. 
 
*II. Datum der Bekanntmachung* 
Die ordentliche Hauptversammlung am 17. Mai 2017 wird durch 
Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im 
Bundesanzeiger am 06. April 2017 bekannt gemacht. 
 
*III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger Euro 3.500.000,00 und ist eingeteilt in 
3.500.000 auf den Inhaber ausgestellte Stückaktien. Jede 
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger beträgt damit 3.500.000. Von diesen 3.500.000 
Stimmrechten ruhen derzeit insgesamt 295.434 Stimmrechte aus 
eigenen Aktien (§ 71b AktG). Die konkrete Anzahl der nicht 
ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur Hauptversammlung noch 
verändern. 
 
*IV. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis 
ihres Aktienbesitzes bis spätestens 10. Mai 2017, 24.00 Uhr, 
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Aktienbesitz 
wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des depotführenden 
Instituts, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. auf den 26. April 2017, 00.00 Uhr, 
(sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser 
Nachweis ist in Textform in deutscher oder in englischer 
Sprache zu erbringen und muss der Gesellschaft unter 
folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf des 10. Mai 2017, 
24.00 Uhr, zugehen: 
 
Basler Aktiengesellschaft 
c/o COMMERZBANK AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
D-60261 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0) 69 / 136 - 26351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
Dabei richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben 
für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: -3-

Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein 
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem 
Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des 
Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch 
keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist 
nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne Teilnahme an der 
Hauptversammlung schriftlich oder im Wege elektronischer 
Kommunikation durch Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf 
der Internetseite der Gesellschaft www.baslerweb.com unter 
der Rubrik 'Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' 
zum Download bereitgestellte Formular zur Verfügung, welches 
auch direkt bei der Gesellschaft abgefordert werden kann. 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter den 
vorstehend genannten Voraussetzungen ordnungsgemäß zur 
Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis der 
Aktionärseigenschaft erbracht haben. Die per Briefwahl 
abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 16. Mai 
2017 bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen 
Adresse eingegangen sein: 
 
Basler Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
An der Strusbek 60-62 
D-22926 Ahrensburg 
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
E-Mail: hv2017@baslerweb.com 
 
Weitere Hinweise zur Briefwahl befinden sich auf dem 
Formular zur Ausübung der Stimmrechte im Wege der Briefwahl. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
in der Hauptversammlung* 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, 
andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, 
einer Person ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. 
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und 
ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in 
Textform zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen 
werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per 
Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die 
folgende Adresse erfolgen: 
 
Basler Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
An der Strusbek 60-62 
D-22926 Ahrensburg 
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
E-Mail: hv2017@baslerweb.com 
 
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der Rückseite 
der Eintrittskarte zugesendet. Dieses Formular steht auch 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort 
unter 'Hauptversammlung' zum Herunterladen bereit. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten 
erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr 
Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 
135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in 
einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig 
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
Vollmacht abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als 
eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung* 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor 
der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die 
dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen sich 
ebenfalls gemäß den vorstehend genannten Bedingungen 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den 
Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Ein von 
der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur 
gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen 
Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; auch bei 
nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft 
benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen 
Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die 
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft erteilen möchten, werden aus organisatorischen 
Gründen gebeten, diese bis spätestens zum Ablauf des 16. Mai 
2017 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die 
nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse zu 
übermitteln: 
 
Basler Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
An der Strusbek 60-62 
D-22926 Ahrensburg 
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
E-Mail: hv2017@baslerweb.com 
 
Alternativ ist eine Übergabe an die 
Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. 
Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der 
Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den 
Aktionären unter der Internetadresse www.baslerweb.com unter 
der Rubrik 'Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' 
zur Verfügung. 
 
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft 
angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. 
Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
besteht nicht. 
 
*V. Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
Abs. 2 AktG* 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital 
von Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die 
folgende Adresse 
 
Basler Aktiengesellschaft 
Vorstand 
An der Strusbek 60-62 
D-22926 Ahrensburg 
 
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 16. 
April 2017 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der 
Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage 
beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien 
bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen 
halten. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 
Abs. 1, 127 AktG* 
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung 
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 
1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 
AktG zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum 
Aufsichtsrat sind ausschließlich zu richten an: 
 
Basler Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
An der Strusbek 60-62 
D-22926 Ahrensburg 
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
E-Mail: hv2017@baslerweb.com 
 
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und 
Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder 
zu den Wahlen zum Aufsichtsrat, die mit Begründung, wobei 
Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder 
zu den Wahlen zum Aufsichtsrat keiner Begründung bedürfen, 
die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also 
bis zum 02. Mai 2017 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft an 
der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden 
unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
www.baslerweb.com veröffentlicht. Anderweitig adressierte 
Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle 
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden 
ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
veröffentlicht. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der 
Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, 
etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht 
zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der 
Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch 
dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die 
Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem 
Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen 
Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer) beziehungsweise nach § 
125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Angaben über die Mitgliedschaft der 
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt 
sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter 
der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung 
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa 
weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft 
oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen 
Nachteil zuzufügen. 
 
*VI. Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft gemäß § 124a AktG* 
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur 
Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.baslerweb.com im Bereich 'Investoren' 
unter 'Hauptversammlung'. 
 
*VII. Hinweis* 
Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht 
und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens 
aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine 
Mitteilungspflicht wird hingewiesen. 
 
Ahrensburg, im April 2017 
 
*Basler Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Basler Aktiengesellschaft 
             An der Strusbek 60 - 62 
             22926 Ahrensburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 4102 4630 
Fax:         +49 4102 463109 
E-Mail:      ir@baslerweb.com 
Internet:    http://www.baslerweb.com 
ISIN:        DE0005102008 
WKN:         510200 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
             Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
562837 2017-04-06 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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