DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-06 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008\WKN: 510 200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung *Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am* *Mittwoch, den 17. Mai 2017,* *um 13.30 Uhr in der* *Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock,* *Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg* *stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.* *I. Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte zum 31. Dezember 2016 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016 Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg, und im Internet unter www.baslerweb.com eingesehen werden. Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 am 29. März 2017 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. *2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro 17.121.886,30 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer = 2.379.282,78 Euro Dividende von Euro 0,74 je Aktie Gewinnvortrag auf neue = 14.742.603,52 Euro Rechnung Bilanzgewinn = 17.121.886,30 Euro Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Etwaige von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages vorsehen wird. *3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. *4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. *5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. *6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende Satzungsänderungen* Die in § 4 Abs. (3) der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 1.750.000,00 zu erhöhen, wird zum 30. Mai 2017 auslaufen und soll erneuert werden. Zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen: 6.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 16. Mai 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 1.750.000,00 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v. H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 3.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung. Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag festzulegen. 6.2. § 4 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert und neu gefasst: '§ 4 Grundkapital und Aktien (3) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 16. Mai 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 1.750.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 3.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrages den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRAHandel) oder eines Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag festzulegen.' *Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu den unter Tagesordnungspunkt 6, Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende Satzungsänderungen, vorgesehenen Bezugsrechtsausschlüssen gemäß §§ 186 Abs. 3 Satz 4 sowie Abs. 4 Satz 2 und 203 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz.* Die in § 4 Abs. (3) der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 1.750.000,00 zu erhöhen, wird zum 30. Mai 2017 auslaufen und soll erneuert werden. Durch die Schaffung von genehmigten Kapital soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, je nach Kapitalmarktlage eine Kapitalerhöhung um bis zu Euro 1.750.000,00 gegen Bareinlage oder Sacheinlage einmal oder mehrmals bis zum 16. Mai 2022 durchzuführen. Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Allerdings soll der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt werden, Spitzenbeträge vom
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Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, um die neuen Aktien
der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des
Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an
Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder
mit ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können.
Die Ermächtigung des Bezugsrechtsausschlusses für
Spitzenbeträge im Falle der Barkapitalerhöhung dient
lediglich der Vermeidung von unnötigen ungeraden
Bezugsrechtsverhältnissen.
Der Ausschluss des Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit
Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v. H. des Grundkapitals
in Höhe von Euro 3.500.000,00 nicht übersteigt und der
Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotierten
Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen
Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich
unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG). Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der
Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im elektronischen
Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder
eines Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor
Ausübung der Ermächtigung.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die
Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den
Ausgabebetrag festzulegen.
Die Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen, um
die neuen Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von
Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen an
Unternehmen auszugeben, dient dazu, den Vorstand in die Lage
zu versetzen, unter Schonung der eigenen Liquidität der
Gesellschaft, ohne weitere Beanspruchung sonstiger
finanzieller Ressourcen, ohne Inanspruchnahme des
Kapitalmarktes, geeignete Unternehmen, Teile von Unternehmen
oder Beteiligungen gegen Ausgabe von Aktien erwerben zu
können. So ist die Ermächtigung als taktisches und
strategisches Instrument anzusehen, welches dem Vorstand die
Chance eröffnet, auch vor möglichen Wettbewerbern
Unternehmen oder Teile von Unternehmen zu erwerben oder
Beteiligungen an Unternehmen einzugehen. Der Vorstand kann
somit kurzfristig, flexibel und zeitnah auf sich bietende
Gelegenheiten zur Unternehmensexpansion durch den Erwerb von
Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an
Unternehmen im Interesse der Gesellschaft und seiner
Aktionäre reagieren.
Ebenfalls zur Schonung der eigenen Liquidität dient die
Ermächtigung des Bezugsrechtsausschlusses neue Aktien zum
Ausgleich von Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit
ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können.
*7. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der
Basler Aktiengesellschaft*
Auf der Hauptversammlung am 03. Juni 2016 haben die
Aktionäre der Gesellschaft beschlossen, den Aufsichtsrat auf
vier Mitglieder zu erweitern. Mit Datum vom 04. April 2017
hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag des Vorstands Frau Dr.
Mirja Steinkamp bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung
in den Aufsichtsrat bestellt. Damit endet die Amtszeit von
Frau Dr. Steinkamp mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung am 17. Mai 2017. Aus diesem Grund ist die
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich
nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §
10 Abs. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter
Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung benannten Ziele der Hauptversammlung vor,
mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt,
Frau Dr. Mirja Steinkamp, Wohnort: Hamburg, Beruf:
Fachhochschullehrerin (Professorin) bei der NORDAKADEMIE, in
den Aufsichtsrat zu wählen.
*Aufsichtsratsmandate*
Frau Dr. Steinkamp hält keine weiteren Mandate in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.
*Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler
Aktiengesellschaft*
Frau Dr. Mirja Steinkamp hält keine Aktien an der
Gesellschaft und steht in keinen persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der
Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionären.
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG*
Frau Dr. Mirja Steinkamp erfüllt aufgrund Ihres beruflichen
Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen
Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
*Zeitaufwand*
Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Dr. Mirja Steinkamp
versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden
Zeitaufwand erbringen kann.
*Ergänzende Informationen zu Frau Steinkamp (Lebenslauf im
Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex n.F.)*
*Persönliche Daten:*
Geburtsdatum: 14.08.1970
Geburtsort: Minden (Westfalen), Deutschland
*Berufsbildungen*
01/2004 Erlangung der Berufsurkunde zur
*Wirtschaftsprüferin*
01/2002 *Steuerberaterin*/Bestellung zur
Steuerberaterin (Syndikus)
*Studium und Schule*
03/1995 - 09/1997 *Universität Göttingen*
Studium der
Wirtschaftsgeschichte
Abschluss: Dr. rer. pol.
10/1990 - 02/1995 *Universität Hamburg*
Studium der
Betriebswirtschaftslehre
Abschluss: Diplom-Kauffrau
07/1993 - 09/1993 *Harvard University, USA,
Summer School*
08/1983 - 09/1990 *Gymnasium Meckelfeld*
*Beruflicher Werdegang:*
seit 04/2017 *Fachhochschullehrerin
(Professorin) bei der
NORDAKADEMIE*
Professur für
Betriebswirtschaft -
Schwerpunkt Rechnungslegung
10/2014 - *Leitung Finanzberichtswesen*
03/2017 *(Konzern- und Rechnungswesen)*
*Prokuristin, Steuerberaterin*
(Syndikus)
Neumann Gruppe GmbH, Hamburg
Rohkaffeedienstleister
10/2006 - *Leitung Konzernrechnungs- und
09/2014 Berichtswesen*
*Prokuristin, Steuerberaterin*
Neumann Gruppe GmbH, Hamburg
10/2003 - *Leitung Bereich Financial
09/2006 Controlling*
*Prokuristin (seit 2006),
Steuerberaterin*
Neumann Gruppe GmbH, Hamburg
10/2002 - *Steuerberaterin und
09/2003 Wirtschaftsprüferin*
Dr. Arno Steinkamp, Meckelfeld
10/1997 - *Prüfungsleiterin
09/2002 Wirtschaftsprüfung*
Ernst & Young AG, Hamburg
01/1997 - *Wissenschaftliche Angestellte*
09/1997
Universität Göttingen/Fakultät
Wirtschaftsgeschichte
Weitere Informationen zu Frau Dr. Steinkamp stehen unter dem
Link
http://www.baslerweb.com/de/investoren/hauptversammlung/2017
bereit.
*II. Datum der Bekanntmachung*
Die ordentliche Hauptversammlung am 17. Mai 2017 wird durch
Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im
Bundesanzeiger am 06. April 2017 bekannt gemacht.
*III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger Euro 3.500.000,00 und ist eingeteilt in
3.500.000 auf den Inhaber ausgestellte Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger beträgt damit 3.500.000. Von diesen 3.500.000
Stimmrechten ruhen derzeit insgesamt 295.434 Stimmrechte aus
eigenen Aktien (§ 71b AktG). Die konkrete Anzahl der nicht
ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur Hauptversammlung noch
verändern.
*IV. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis
ihres Aktienbesitzes bis spätestens 10. Mai 2017, 24.00 Uhr,
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in
deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Aktienbesitz
wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des depotführenden
Instituts, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. auf den 26. April 2017, 00.00 Uhr,
(sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser
Nachweis ist in Textform in deutscher oder in englischer
Sprache zu erbringen und muss der Gesellschaft unter
folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf des 10. Mai 2017,
24.00 Uhr, zugehen:
Basler Aktiengesellschaft
c/o COMMERZBANK AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 / 136 - 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Dabei richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme und der
Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben
für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des
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Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der Internetseite der Gesellschaft www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zum Download bereitgestellte Formular zur Verfügung, welches auch direkt bei der Gesellschaft abgefordert werden kann. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter den vorstehend genannten Voraussetzungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 16. Mai 2017 bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse eingegangen sein: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2017@baslerweb.com Weitere Hinweise zur Briefwahl befinden sich auf dem Formular zur Ausübung der Stimmrechte im Wege der Briefwahl. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2017@baslerweb.com Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zum Herunterladen bereit. Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung* Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehend genannten Bedingungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen möchten, werden aus organisatorischen Gründen gebeten, diese bis spätestens zum Ablauf des 16. Mai 2017 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse zu übermitteln: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2017@baslerweb.com Alternativ ist eine Übergabe an die Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den Aktionären unter der Internetadresse www.baslerweb.com unter der Rubrik 'Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. *V. Rechte der Aktionäre* *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse Basler Aktiengesellschaft Vorstand An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 16. April 2017 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat sind ausschließlich zu richten an: Basler Aktiengesellschaft Investor Relations An der Strusbek 60-62 D-22926 Ahrensburg Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 E-Mail: hv2017@baslerweb.com Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat, die mit Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat keiner Begründung bedürfen, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 02. Mai 2017 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.baslerweb.com veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer) beziehungsweise nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Angaben über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten. *Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG* In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG
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jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter
der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa
weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft
oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen
Nachteil zuzufügen.
*VI. Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft gemäß § 124a AktG*
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur
Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.baslerweb.com im Bereich 'Investoren'
unter 'Hauptversammlung'.
*VII. Hinweis*
Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht
und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens
aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine
Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Ahrensburg, im April 2017
*Basler Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2017-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Basler Aktiengesellschaft
An der Strusbek 60 - 62
22926 Ahrensburg
Deutschland
Telefon: +49 4102 4630
Fax: +49 4102 463109
E-Mail: ir@baslerweb.com
Internet: http://www.baslerweb.com
ISIN: DE0005102008
WKN: 510200
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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