Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
117 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -6-

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-06 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 Einladung 
zur Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
*ordentlichen Hauptversammlung* der Gesellschaft ein. Sie 
findet statt am *Donnerstag, den 18. Mai 2017, ab 11.00 
Uhr,* in der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 
Frankfurt am Main. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft 
   und den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des 
   Vergütungsberichts und der Erklärung zur 
   Unternehmensführung gemäß §§ 289a, 315 Abs. 5 
   HGB (einschließlich des Corporate Governance 
   Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat 
   den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt 
   hat. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.united-internet.de im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung zugänglich. Sie werden 
   auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn der United Internet AG in Höhe von EUR 
   1.161.684.818,97 wie folgt zu verwenden: 
 
    Ein Teilbetrag von EUR 159.703.245,60 wird 
    als Dividende an die Aktionäre 
    ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der Einberufung 
    sind 199.629.057 Aktien für das 
    Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigt. 
    Daraus resultiert eine Dividende von EUR 
    0,80 pro Aktie. Der Restbetrag von EUR 
    1.001.981.573,37 wird auf neue Rechnung 
    vorgetragen. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   5.370.943 zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar 
   oder mittelbar von der Gesellschaft gehaltenen 
   eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der 
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,80 je 
   dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und 
   den Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der 
   ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   fällig, das heißt am Dienstag, den 23. Mai 
   2017. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für 
   diesen Zeitraum zu beschließen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für 
   diesen Zeitraum zu beschließen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer 
   prüferischen Durchsicht, des Prüfers für 
   unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 
   sowie - sofern eine solche erfolgt - für die 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie das erste Quartal 
   des Geschäftsjahres 2018 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über Erwerb und Veräußerung 
   eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- 
   und Bezugsrechts, sowie über die Aufhebung der 
   bestehenden Ermächtigung* 
 
   Die von der Hauptversammlung am 22. Mai 2014 
   beschlossene Ermächtigung des Vorstands, gemäß 
   § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu erwerben, 
   zu veräußern oder einzuziehen, läuft zum 22. 
   September 2017 aus. 
 
   Um die Flexibilität der Gesellschaft im Hinblick 
   auf die Vorteile des Erwerbs und der 
   Veräußerung eigener Aktien zu erhalten, soll 
   der Gesellschaft unter Aufhebung der bestehenden 
   Ermächtigung eine neue Ermächtigung nach § 71 Abs. 
   1 Nr. 8 AktG bis zum 18. September 2020 erteilt 
   werden, die auch die Verwendungsmöglichkeiten 
   insgesamt neu regelt. 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 
      8 AktG ermächtigt, bis zum 18. September 
      2020 zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der 
      gesetzlichen Beschränkungen eigene Aktien 
      ('United Internet Aktien') im Umfang von bis 
      zu zehn vom Hundert des derzeitigen 
      Grundkapitals bzw., falls dieser Wert 
      geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung 
      der vorliegenden Ermächtigung bestehenden 
      Grundkapitals, nach Maßgabe der 
      folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die 
      Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, 
      einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere 
      Zwecke von der Gesellschaft ausgeübt werden; 
      sie kann aber auch von abhängigen oder im 
      Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden 
      Unternehmen oder für ihre oder deren 
      Rechnung von Dritten ausgeübt werden. Auf 
      die erworbenen United Internet Aktien dürfen 
      zusammen mit anderen eigenen United Internet 
      Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft 
      befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG 
      zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr 
      als zehn vom Hundert des jeweiligen 
      Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung 
      darf nicht zum Zwecke des Handels mit 
      eigenen Aktien genutzt werden. 
   b) Der Erwerb der United Internet Aktien 
      erfolgt nach Wahl des Vorstands durch 
      Rückkauf (aa) über die Börse und/oder (bb) 
      mittels einer an alle Aktionäre gerichteten 
      öffentlichen Kaufofferte. 
 
      aa) Beim Erwerb über die Börse darf der 
          Gegenwert für den Erwerb der United 
          Internet Aktien (ohne 
          Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt 
          der Börsenkurse der Aktie der 
          Gesellschaft in der Schlussauktion 
          im XETRA-Handelssystem (oder eines 
          an die Stelle des XETRA-Systems 
          getretenen funktional vergleichbaren 
          Nachfolgesystems) an der Frankfurter 
          Wertpapierbörse an den dem Stichtag 
          vorangehenden fünf Handelstagen um 
          nicht mehr als zehn vom Hundert 
          über- oder unterschreiten. Stichtag 
          ist dabei der Tag der Eingehung der 
          Verpflichtung zum Erwerb. 
      bb) Beim Erwerb von United Internet Aktien 
          über eine an alle Aktionäre gerichtete 
          öffentliche Kaufofferte kann die 
          Gesellschaft (i) ein an alle Aktionäre 
          gerichtetes Angebot veröffentlichen 
          oder (ii) zur Abgabe von Angeboten 
          öffentlich auffordern; (iii) der 
          Ausschluss bzw. die Beschränkung des 
          Andienungsrechts der Aktionäre bedarf 
          eines Beschlusses des Vorstands und 
          der Zustimmung des Aufsichtsrats. 
 
          i)   Wird ein an alle Aktionäre 
               gerichtetes Angebot der 
               Gesellschaft veröffentlicht, so 
               legt die Gesellschaft einen 
               Kaufpreis oder eine 
               Kaufpreisspanne je United 
               Internet Aktie fest. Im Falle 
               der Festlegung einer 
               Kaufpreisspanne wird der 
               endgültige Preis aus den 
               vorliegenden Annahmeerklärungen 
               ermittelt. Das Angebot kann eine 
               Annahmefrist, Bedingungen sowie 
               die Möglichkeit vorsehen, die 
               Kaufpreisspanne während der 
               Annahmefrist anzupassen, wenn 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -2-

sich nach der Veröffentlichung 
               eines an alle Aktionäre 
               gerichteten Angebots während der 
               Annahmefrist erhebliche 
               Kursbewegungen ergeben. 
 
               Der Kaufpreis bzw. die 
               Kaufpreisspanne je United 
               Internet Aktie (ohne 
               Erwerbsnebenkosten) darf den 
               durchschnittlichen Schlusskurs 
               einer United Internet Aktie im 
               XETRA-Handel (oder eines an die 
               Stelle des XETRA-Systems 
               getretenen funktional 
               vergleichbaren Nachfolgesystems) 
               an den letzten fünf Handelstagen 
               vor dem Stichtag um nicht mehr 
               als zehn vom Hundert 
               überschreiten und um nicht mehr 
               als zehn vom Hundert 
               unterschreiten. Stichtag ist 
               dabei der Tag der endgültigen 
               Entscheidung des Vorstands über 
               das an alle Aktionäre gerichtete 
               Angebot. Im Falle einer 
               Angebotsanpassung tritt an seine 
               Stelle der Tag der endgültigen 
               Entscheidung des Vorstands über 
               die Anpassung. 
 
               Sofern die Anzahl der 
               angedienten United Internet 
               Aktien die von der Gesellschaft 
               insgesamt zum Erwerb vorgesehene 
               Aktienanzahl übersteigt, kann 
               das Andienungsrecht der 
               Aktionäre insoweit 
               ausgeschlossen werden, als der 
               Erwerb nach dem Verhältnis der 
               angedienten United Internet 
               Aktien erfolgt. Ebenso kann eine 
               bevorrechtigte Berücksichtigung 
               geringer Stückzahlen bis zu 150 
               Stück angedienter United 
               Internet Aktien je Aktionär zur 
               Vereinfachung der Abwicklung 
               und/oder zur Vermeidung von 
               rechnerischen Bruchteilen 
               vorgesehen werden; auch insoweit 
               kann das Andienungsrecht der 
               Aktionäre ausgeschlossen werden. 
          ii)  Fordert die Gesellschaft zur 
               Abgabe von Angeboten, United 
               Internet Aktien zu verkaufen, 
               öffentlich auf, so kann sie bei 
               der Aufforderung eine 
               Kaufpreisspanne festlegen, 
               innerhalb derer Angebote 
               abgegeben werden können. Die 
               Aufforderung kann eine 
               Angebotsfrist, Bedingungen sowie 
               die Möglichkeit vorsehen, die 
               Kaufpreisspanne während der 
               Angebotsfrist anzupassen, wenn 
               sich nach der Veröffentlichung 
               der Aufforderung während der 
               Angebotsfrist erhebliche 
               Kursbewegungen ergeben. 
 
               Bei der Annahme wird aus den 
               vorliegenden Verkaufsangeboten 
               der endgültige Kaufpreis 
               ermittelt. Der Kaufpreis je 
               United Internet Aktie (ohne 
               Erwerbsnebenkosten) darf den 
               durchschnittlichen Schlusskurs 
               einer United Internet Aktie im 
               XETRA-Handel (oder eines an die 
               Stelle des XETRA-Systems 
               getretenen funktional 
               vergleichbaren Nachfolgesystems) 
               an den letzten fünf Handelstagen 
               vor dem Stichtag um nicht mehr 
               als zehn vom Hundert 
               überschreiten und um nicht mehr 
               als zehn vom Hundert 
               unterschreiten. Stichtag ist 
               dabei der Tag, an dem die 
               Angebote von der United Internet 
               AG angenommen werden. 
 
               Sofern die Anzahl der zum Kauf 
               angebotenen United Internet 
               Aktien die von der Gesellschaft 
               insgesamt zum Erwerb vorgesehene 
               Aktienanzahl übersteigt, kann 
               das Andienungsrecht der 
               Aktionäre insoweit 
               ausgeschlossen werden, als die 
               Annahme nach dem Verhältnis der 
               angebotenen United Internet 
               Aktien erfolgt. Ebenso kann eine 
               bevorrechtigte Berücksichtigung 
               geringer Stückzahlen bis zu 150 
               Stück angedienter United 
               Internet Aktien je Aktionär zur 
               Vereinfachung der Abwicklung 
               und/oder zur Vermeidung von 
               rechnerischen Bruchteilen 
               vorgesehen werden; auch insoweit 
               kann das Andienungsrecht der 
               Aktionäre ausgeschlossen werden. 
          iii) Der Ausschluss bzw. die 
               Beschränkung des 
               Andienungsrechts der Aktionäre 
               bedarf eines Beschlusses des 
               Vorstands und der Zustimmung des 
               Aufsichtsrats. 
   c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats, die aufgrund dieser oder 
      früher erteilter Ermächtigungen gemäß § 
      71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz erworbenen 
      United Internet Aktien, zusätzlich zu einer 
      Veräußerung über die Börse oder in 
      einer anderen das Gebot der Gleichbehandlung 
      aller Aktionäre wahrenden Weise, zu 
      folgenden Zwecken zu verwenden: 
 
      aa) Veräußerung gegen eine 
          Barleistung, die den Börsenpreis von 
          Aktien der Gesellschaft gleicher 
          Ausstattung zum Zeitpunkt der 
          Veräußerung (ohne 
          Erwerbsnebenkosten) nicht wesentlich 
          unterschreitet. Als 
          maßgeblicher Börsenpreis im 
          Sinne der vorstehenden 
          Veräußerungsregelung gilt der 
          XETRA-Eröffnungskurs (oder eines an 
          die Stelle des XETRA-Systems 
          getretenen funktional vergleichbaren 
          Nachfolgesystems) für die Aktie der 
          Gesellschaft an der Frankfurter 
          Wertpapierbörse am Tag der 
          Veräußerung der United Internet 
          Aktien. Diese Ermächtigung gilt 
          jedoch nur mit der Maßgabe, 
          dass auf die veräußerten Aktien 
          insgesamt ein anteiliger Betrag von 
          höchstens 10 % des derzeitigen, 
          bzw., falls dieser Wert geringer 
          ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung 
          der vorliegenden Ermächtigung 
          bestehenden Grundkapitals fällt. Auf 
          die vorgenannte Höchstgrenze sind 
          dabei diejenigen Aktien anzurechnen, 
          für die während der Laufzeit dieser 
          Ermächtigung das Bezugsrecht in 
          unmittelbarer oder entsprechender 
          Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 
          AktG ausgeschlossen wurde. 
      bb) Veräußerung gegen eine 
          Sachleistung, insbesondere im Rahmen 
          des unmittelbaren oder mittelbaren 
          Erwerbs von Unternehmen, 
          Unternehmensteilen oder 
          Beteiligungen daran oder von 
          sonstigen Vermögensgegenständen, 
          einschließlich Forderungen 
          gegen die Gesellschaft, oder von 
          Ansprüchen auf den Erwerb von 
          Vermögensgegenständen oder im Rahmen 
          von Unternehmenszusammenschlüssen 
          als (Teil-)Gegenleistung. 
      cc) Gewährung von United Internet Aktien 
          im Rahmen von Vergütungs- bzw. 
          Belegschaftsaktienprogrammen, indem 
          die United Internet Aktien an 
          Mitglieder des Vorstands der United 
          Internet AG bzw. an Personen, die in 
          einem Arbeitsverhältnis zu der 
          Gesellschaft oder einem mit ihr 
          verbundenen Unternehmen stehen oder 
          standen und/oder Mitglieder der 
          Geschäftsführung von mit der 
          Gesellschaft verbundenen Unternehmen 
          angeboten oder übertragen werden. 
          Soweit United Internet Aktien an 
          Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft übertragen werden 
          sollen, obliegt die Entscheidung 
          hierüber dem Aufsichtsrat der 
          Gesellschaft. 
      dd) Erfüllung von Wandel- oder 
          Optionsrechten bzw. 
          Wandlungspflichten aus durch die 
          Gesellschaft oder von abhängigen 
          oder im Mehrheitsbesitz der 
          Gesellschaft stehenden Unternehmen 
          ausgegebenen Wandel- oder 
          Optionsschuldverschreibungen. 
      ee) Ganze oder teilweise Einziehung ohne 
          weiteren Hauptversammlungsbeschluss. 
          Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
          Zustimmung des Aufsichtsrats das 
          Grundkapital der Gesellschaft um den 
          auf die eingezogenen Aktien 
          entfallenden Teil des Grundkapitals 
          herabzusetzen. Der Vorstand kann mit 
          Zustimmung des Aufsichtsrats 
          abweichend hiervon bestimmen, dass 
          das Grundkapital bei der Einziehung 
          unverändert bleibt und sich 
          stattdessen durch Einziehung der 
          Anteil der übrigen Aktien am 
          Grundkapital erhöht. Der 
          Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 der 
          Satzung entsprechend der jeweiligen 
          Inanspruchnahme der Ermächtigung zur 
          Einziehung anzupassen. 
   d) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf United 
      Internet Aktien wird insoweit 
      ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß 
      den vorstehenden Ermächtigungen nach 
      Buchstaben c) aa) bis dd) verwendet werden. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -3-

Darüber hinaus kann der Vorstand mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats im Falle der 
      Veräußerung der eigenen Aktien durch 
      Angebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht 
      der Aktionäre für Spitzenbeträge 
      ausschließen. 
   e) Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, 
      zu ihrer Veräußerung oder anderweitigen 
      Verwendung beziehungsweise zu ihrer 
      Einziehung können unabhängig voneinander, 
      einmal oder mehrmals, ganz oder auch in 
      Teilen ausgeübt werden. 
   f) Die derzeit bestehende, durch die 
      Hauptversammlung am 22. Mai 2014 
      beschlossene und bis zum 22. September 2017 
      befristete Ermächtigung zum Erwerb und zur 
      Verwendung eigener Aktien wird für die Zeit 
      ab Wirksamwerden dieser Ermächtigung 
      aufgehoben und durch diesen Beschluss 
      ersetzt. 
 
   *Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 6 über die Ermächtigungen zum 
   Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts 
   gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 
   AktG* 
 
   Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 6 über die 
   Ermächtigung der Gesellschaft, bei einem Rückkauf 
   von United Internet Aktien mittels Kaufofferten das 
   Andienungsrecht der Aktionäre auszuschließen 
   und eine Veräußerung der von der Gesellschaft 
   erworbenen eigenen United Internet Aktien auch in 
   anderer Weise als über die Börse oder durch ein 
   Angebot an alle Aktionäre unter Ausschluss des 
   Bezugsrechts vorzunehmen, den nachfolgenden Bericht 
   erstattet. Der Bericht ist vom Tag der Einberufung 
   der Hauptversammlung an über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.united-internet.de im 
   Bereich Investor Relations/Hauptversammlung 
   zugänglich. Der Bericht wird auch in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Er 
   hat folgenden Inhalt: 
 
   Dieser Tagesordnungspunkt enthält den Vorschlag, 
   unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigungen vom 
   22. Mai 2014 die Gesellschaft zu ermächtigen, bis 
   zum 18. September 2020 United Internet Aktien im 
   Umfang von bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen 
   Grundkapitals, bzw., falls dieser Wert geringer 
   ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der 
   vorliegenden Ermächtigung bestehenden 
   Grundkapitals, zu erwerben. 
 
   Die gesetzliche Höchstfrist von 5 Jahren wird dabei 
   nicht ausgenutzt. Mit der vorgeschlagenen 
   Ermächtigung wird die Gesellschaft in die Lage 
   versetzt, von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
   vorgesehenen Möglichkeit des Erwerbs und der 
   Veräußerung eigener Aktien Gebrauch zu machen, 
   um die damit verbundenen Vorteile im Interesse der 
   Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren. 
 
   *a) Erwerb eigener Aktien und Ausschluss eines 
   etwaigen Andienungsrechts* 
 
   Dieser Tagesordnungspunkt 6 enthält u.a. den 
   Vorschlag, den Vorstand der Gesellschaft zu 
   ermächtigen, Aktien der Gesellschaft über die 
   Börse, aber auch im Rahmen von Kaufofferten zu 
   erwerben und dazu, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats, das Andienungsrecht der Aktionäre 
   auszuschließen. Damit soll die Gesellschaft 
   den Erwerb eigener Aktien optimal strukturieren 
   können. 
 
   Für die Gesellschaft kann es vorteilhaft sein, den 
   Rückerwerb eigener Aktien nicht über die Börse, 
   sondern durch eine Kaufofferte an alle Aktionäre 
   durchzuführen. Das ist beispielsweise dann der 
   Fall, wenn wegen des Volumens des geplanten 
   Rückerwerbs die Kaufofferte schneller durchzuführen 
   wäre als ein Rückerwerb über die Börse. 
 
   Da der Rückerwerb eigener Aktien durch Einsatz von 
   Kaufofferten die generelle Höchstgrenze von zehn 
   vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals, bzw., 
   falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt 
   der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung 
   bestehenden Grundkapitals, in jedem Fall einhalten 
   muss, und darüber hinaus ein Rückerwerb im Hinblick 
   auf die Finanzierungspläne der Gesellschaft vom 
   Volumen her durch die Gesellschaft beschränkbar 
   sein muss, ist es denkbar, dass die Gesellschaft im 
   Rahmen einer Kaufofferte mehr Aktien der 
   Gesellschaft angedient bekommt, als dies im Rahmen 
   der Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien 
   zulässig wäre bzw. als dies die Gesellschaft 
   volumenmäßig vorgesehen hat. Um in einer 
   solchen Situation das Gleichbehandlungsrecht der 
   Aktionäre zu wahren, soll in der Regel vorgesehen 
   werden, dass jeder andienende Aktionär beim 
   Rückkauf im proportionalen Verhältnis der von ihm 
   angedienten Aktien zur Gesamtmenge der angedienten 
   Aktien berücksichtigt wird. Die Kaufofferte 
   ließe sich daher nicht durchführen, wenn nicht 
   das generelle Andienungsrecht der Aktionäre ganz 
   bzw. teilweise ausgeschlossen werden kann. 
 
   Eine bevorzugte Berücksichtigung kleinerer 
   Andienungen bis zu 150 Aktien kann vorgesehen 
   werden, um den Verwaltungsaufwand bei der 
   Abwicklung einer solchen Kaufofferte zu begrenzen 
   oder rechnerische Bruchteile auszuschließen. 
 
   Nur durch den Ausschluss des Andienungsrechts wird 
   die Gesellschaft in die Lage versetzt, den 
   Rückerwerb eigener Aktien durch Einsatz einer 
   Kaufofferte durchzuführen. Daher hält der Vorstand 
   die Einschränkungen des Andienungsrechts der 
   Aktionäre bzw. seinen Ausschluss nach sorgfältiger 
   Abwägung der Interessen der Aktionäre und des 
   Interesses der Gesellschaft aufgrund der Vorteile, 
   die sich aus dem Einsatz von Kaufofferten ergeben 
   können, für grundsätzlich gerechtfertigt. Bei der 
   Strukturierung einer möglichen Kaufofferte wird der 
   Vorstand anhand der vorstehenden Leitlinien sehr 
   genau prüfen und sorgfältig abwägen, ob und in 
   welchem Umfang der Ausschluss der Andienungsrechte 
   zu erfolgen hat. 
 
   *b) Verwendung erworbener eigener Aktien und 
   Ausschluss des Bezugsrechts* 
 
   Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene 
   Ermächtigung des Vorstands sieht ferner vor, dass 
   der Vorstand ermächtigt wird, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats die aufgrund dieser oder früher 
   erteilter Ermächtigungen gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 
   8 Aktiengesetz erworbenen United Internet Aktien 
   über die Börse oder durch ein Angebot an alle 
   Aktionäre zu veräußern sowie zu den in 
   Tagesordnungspunkt 6 Buchstaben c) aa) bis ee) 
   genannten Zwecken zu verwenden. Das Bezugsrecht der 
   Aktionäre auf United Internet Aktien wird insoweit 
   ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der 
   vorstehenden Ermächtigung nach Buchstaben c) aa) 
   bis dd) von Tagesordnungspunkt 6 verwendet werden. 
   Darüber hinaus kann der Vorstand mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats im Falle der Veräußerung der 
   eigenen Aktien durch Angebot an alle Aktionäre das 
   Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge 
   ausschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts 
   für Spitzenbeträge ist erforderlich, um eine Abgabe 
   erworbener eigener Aktien im Wege eines 
   Veräußerungsangebots an die Aktionäre 
   technisch durchführbar zu machen. Die als freie 
   Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre 
   ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch 
   Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise 
   bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Zu den 
   übrigen Bezugsrechtsausschlüssen wird nachfolgend 
   wie folgt Bericht erstattet: 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe c) aa): Die 
   Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats in 
   anderer Weise als über die Börse oder durch ein 
   Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, 
   wenn die eigenen United Internet Aktien gegen eine 
   Barleistung, die den Börsenpreis von Aktien der 
   Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der 
   Veräußerung (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht 
   wesentlich unterschreitet, veräußert werden. 
   Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der 
   vorstehenden Veräußerungsregelung gilt der 
   XETRA-Eröffnungskurs (oder eines an die Stelle des 
   XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren 
   Nachfolgesystems) für die Aktie der Gesellschaft an 
   der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der 
   Veräußerung der United Internet Aktien. Diese 
   Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, 
   dass auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts 
   veräußerten Aktien insgesamt ein anteiliger 
   Betrag von höchstens 10% des derzeitigen, bzw., 
   falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt 
   der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung 
   bestehenden Grundkapitals fällt. Auf die 
   vorgenannte Höchstgrenze sind dabei diejenigen 
   Aktien anzurechnen, für die während der Laufzeit 
   dieser Ermächtigung das Bezugsrecht in 
   unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 
   186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wurde. 
 
   Durch den damit verbundenen Bezugsrechtsausschluss 
   können United Internet Aktien beispielsweise an 
   institutionelle Anleger verkauft oder neue 
   Aktionärsgruppen im In- und Ausland gewonnen 
   werden. Dies versetzt die Verwaltung in die Lage, 
   sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung 
   bietende Möglichkeiten schnell, flexibel und 
   kostengünstig zu nutzen. Es bedarf nicht der zeit- 
   und kostenaufwändigen Abwicklung eines 
   Bezugsrechts. Die Vermögens- und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -4-

Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden dadurch 
   gewahrt, dass die Ermächtigung zum Erwerb und damit 
   mittelbar auch die Ermächtigung zur 
   Veräußerung auf insgesamt höchstens zehn vom 
   Hundert des derzeitigen Grundkapitals bzw., falls 
   dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der 
   Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden 
   Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt ist. 
   Durch das Erfordernis einer Gegenleistung, die bei 
   Barleistungen den Börsenpreis nicht wesentlich 
   unterschreitet, wird sichergestellt, dass die 
   Aktionäre vermögensmäßig allenfalls 
   unwesentlich verwässert werden. Dem steht der 
   Vorteil für die Gesellschaft und die Aktionäre 
   gegenüber, durch die Erweiterung des 
   Aktionärskreises das Interesse an der Aktie zu 
   steigern. 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe c) bb): Die 
   Aktien können ferner mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrates gegen eine Sachleistung 
   veräußert werden, insbesondere im Rahmen des 
   unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs von 
   Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen 
   daran oder von sonstigen Vermögensgegenständen, 
   einschließlich Forderungen gegen die 
   Gesellschaft, oder von Ansprüchen auf den Erwerb 
   von Vermögensgegenständen oder im Rahmen von 
   Unternehmenszusammenschlüssen als 
   (Teil-)Gegenleistung. Dies soll die United Internet 
   AG im Wettbewerb um interessante 
   Akquisitionsobjekte stärken und ihr ermöglichen, 
   schnell, flexibel und liquiditätsschonend auf sich 
   bietende Gelegenheiten zum Erwerb solcher 
   Vermögensgegenstände unter Einsatz eigener Aktien 
   zu reagieren. Dem trägt der vorgeschlagene 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Rechnung. 
   Die Interessen der Aktionäre sind zum einen durch 
   die Volumengrenze von 10% gewahrt, die eine 
   weitergehende Einbuße der Beteiligungsquote 
   ausschließt. Zum anderen wird sich der 
   Vorstand bei der Festlegung der Bewertungsrelation 
   am Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft 
   orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen 
   Börsenpreis ist indes nicht vorgesehen, 
   insbesondere damit einmal erzielte 
   Verhandlungsergebnisse durch Schwankungen des 
   Börsenpreises nicht wieder infrage gestellt werden 
   können. 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe c) cc): Zudem ist 
   vorgesehen, dass der Vorstand mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats die eigenen United Internet Aktien im 
   Rahmen von Vergütungs- bzw. 
   Belegschaftsaktienprogrammen an Mitglieder des 
   Vorstands der United Internet AG bzw. an Personen, 
   die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft 
   oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen 
   oder standen und/oder Mitglieder der 
   Geschäftsführung von mit der Gesellschaft 
   verbundenen Unternehmen anbieten bzw. übertragen 
   kann. Soweit United Internet Aktien an Mitglieder 
   des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden 
   sollen, obliegt die Entscheidung dem Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft. Die Möglichkeit zur Ausgabe von 
   Aktien im Rahmen von Vergütungs- bzw. 
   Belegschaftsaktienprogrammen liegt im Interesse der 
   Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da auf diese 
   Weise die Identifikation der Programmteilnehmer mit 
   dem Unternehmen und dadurch die Steigerung des 
   Unternehmenswerts gefördert werden. Um den 
   Programmteilnehmern eigene Aktien zum Erwerb 
   anbieten zu können, muss das Erwerbsrecht der 
   Aktionäre auf diese Aktien ausgeschlossen werden. 
   Die Nutzung vorhandener eigener Aktien als 
   aktienkurs- und wertorientierte 
   Vergütungsbestandteile statt einer Kapitalerhöhung 
   oder einer Barleistung kann für die Gesellschaft 
   zudem wirtschaftlich sinnvoll sein. Hierzu muss das 
   Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe c) dd): Weiter 
   ist vorgesehen, dass der Vorstand mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats ermächtigt wird, die eigenen 
   United Internet Aktien zur Erfüllung von Wandel- 
   oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus 
   durch die Gesellschaft oder ihre nachgeordneten 
   Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel- oder 
   Optionsschuldverschreibungen zu verwenden. Durch 
   die vorgeschlagene Beschlussfassung wird keine neue 
   oder weitere Ermächtigung zur Ausgabe von Options- 
   und/oder Wandelanleihen neben der bestehenden 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder 
   Wandelanleihen geschaffen. Sie dient lediglich dem 
   Zweck, der Verwaltung die Möglichkeit einzuräumen, 
   Options- bzw. Wandlungsrechte oder 
   Wandlungspflichten, die aufgrund der bestehenden 
   Ermächtigung ausgegeben werden, mit eigenen Aktien 
   anstelle der Inanspruchnahme des ansonsten 
   verfügbaren bedingten Kapitals zu bedienen, wenn 
   dies im Einzelfall nach Prüfung durch Vorstand und 
   Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft liegt. 
   Der Vorteil der Verwendung bereits bestehender 
   eigener Aktien liegt unter anderem darin, dass - 
   anders als bei der Inanspruchnahme bedingten 
   Kapitals - keine neuen Aktien geschaffen werden 
   müssen und deshalb der für eine Kapitalerhöhung 
   typische Verwässerungseffekt vermieden werden kann. 
 
   *c) Bericht* 
 
   Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die 
   Ausnutzung der Ermächtigung unterrichten. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft 
sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 
205.000.000,00. Es ist eingeteilt in 205.000.000 auf den 
Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem 
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je 
Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beläuft sich somit auf 205.000.000. Zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die 
United Internet AG unmittelbar oder mittelbar 5.370.943 
eigene Aktien, aus denen der United Internet AG keine 
Rechte zustehen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis 
zum Ablauf des *11. Mai 2017, 24.00 Uhr* bei der 
Gesellschaft angemeldet haben und am Tage der 
Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der 
Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die 
Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. 
 
Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
www.united-internet.de im Bereich Investor 
Relations/Hauptversammlung gemäß dem von der 
Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen. Aktionäre, 
die die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten, 
benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige 
Zugangspasswort. 
 
Aktionäre die sich für den elektronischen 
Einladungsversand registriert haben, verwenden hierzu ihr 
selbst gewähltes Zugangspasswort. 
 
Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet 
sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges 
Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung per Post zugesandt. 
 
Die Anmeldung kann auch unter der Anschrift 
 
United Internet AG, 
c/o Computershare Operations Center, 
80249 München, 
Fax-Nr. 089 309037-4675, 
hv2017@united-internet.de 
 
erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, 
wird den Aktionären, die im Aktienregister eingetragen 
sind, mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per 
Post zugesandt, sofern sie sich nicht für den 
elektronischen Einladungsversand registriert haben. Nähere 
Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den 
Hinweisen auf dem Anmeldeformular bzw. der Einladungsmail 
oder den diesbezüglichen Angaben auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.united-internet.de im Bereich 
Investor Relations/Hauptversammlung. 
 
Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte 
zur Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über 
das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft 
anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte 
unmittelbar selbst auszudrucken, bzw. sich diese per 
E-Mail zusenden zu lassen. 
 
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im 
Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der 
Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen Gründen 
können vom *12. Mai 2017, 00.00 Uhr* bis zum Tag der 
Hauptversammlung (einschließlich) keine 
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. 
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes 
Technical Record Date) ist daher der 11. Mai 2017, 24:00 
Uhr. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb 
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin 
frei verfügen. Für ihr Recht zur Teilnahme und das 
Stimmrecht ist jedoch entscheidend, dass die Aktionäre am 
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre 
der Gesellschaft eingetragen sind. Für den Umfang ihres 
Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand 
am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter 
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder den weisungsgebundenen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -5-

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. 
 
In jedem Fall der Bevollmächtigung bedarf es der 
ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder 
durch den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform (§ 126b BGB) und können der Gesellschaft über 
das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter www.united-internet.de im Bereich Investor 
Relations/Hauptversammlung gemäß dem von der 
Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt werden. 
Dafür verwenden Aktionäre ihre Zugangsdaten, die ihnen wie 
oben beschrieben mit dem Einladungsschreiben per Post 
zugesandt wurden. Für die Übermittlung des Nachweises 
stehen die für die Anmeldung genannten Adressen 
(postalische Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse) 
ebenfalls zur Verfügung. 
 
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein 
Vollmachtsformular übersandt, das zur Vollmachtserteilung 
verwendet werden kann. Das Vollmachtsformular wird den 
Aktionären auch jederzeit auf Verlangen gesondert 
zugesandt und ist außerdem im Internet unter 
www.united-internet.de im Bereich Investor 
Relations/Hauptversammlung abrufbar. Die Aktionäre werden 
gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von der 
Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars 
zu erteilen. 
 
Für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG 
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren 
Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der 
Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, 
insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen ergänzende, 
von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte Anforderungen. 
Wir bitten unsere Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils 
zu Bevollmächtigenden abzustimmen. 
 
Am Tag der Hauptversammlung stehen für die Erteilung, den 
Nachweis und den Widerruf der Bevollmächtigung auch die 
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der 
Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 Frankfurt am 
Main, zur Verfügung. 
 
Das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der 
Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als Widerruf 
einer zuvor erteilten Vollmacht. Vielmehr hat der Aktionär 
dann auf der Hauptversammlung einen entsprechenden 
Widerruf in der erforderlichen Form zu erklären und der 
Gesellschaft nachzuweisen. Die Gesellschaft hält auf der 
Hauptversammlung für die Aktionäre vorbereitete 
Widerrufsformulare bereit. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen 
in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht 
ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte 
nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Auch im Falle einer 
Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung 
erforderlich. 
 
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von 
Vollmachten und Weisungen gegenüber den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind nur wie folgt 
möglich: 
 
(i)   unter dem Aktionärsportal auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
      www.united-internet.de im Bereich Investor 
      Relations/Hauptversammlung nur bis zum 18. 
      Mai 2017, 12.00 Uhr; 
(ii)  unter der für die Anmeldung genannten 
      postalischen Adresse nur bis zum 17. Mai 
      2017, 24.00 Uhr; 
(iii) unter der für die Anmeldung genannten 
      Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum 
      18. Mai 2017, 12.00 Uhr. 
 
Im Übrigen stehen dafür am Tag der Hauptversammlung 
bis kurz vor Beginn der Abstimmung auch die Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der Alten Oper, 
Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main, zur 
Verfügung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären 
Eintrittskarten übersandt. Diese bitten wir zur 
Hauptversammlung mitzubringen. Der Erhalt und die Vorlage 
einer Eintrittskarte sind jedoch keine Voraussetzung für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts, sondern dienen lediglich der leichteren 
organisatorischen Abwicklung. Die Stimmkarten werden vor 
der Hauptversammlung am Versammlungsort ausgehändigt. 
 
Informationen zur Hauptversammlung erhalten Sie auch im 
Internet unter www.united-internet.de im Bereich Investor 
Relations/Hauptversammlung. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
*(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 AktG)* 
 
*1. Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)* 
 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse 
bis zum Ablauf des *17. April 2017, 24.00 Uhr* schriftlich 
zugehen: 
 
 United Internet AG 
 Investor Relations 
 Elgendorfer Straße 57 
 56410 Montabaur 
 Fax-Nr. 02602 96-1013 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur 
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren 
Voraussetzungen stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.united-internet.de im Bereich 
Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
*2. Anträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1 AktG)* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu 
stellen. 
 
Bis zum Ablauf des *3. Mai 2017, 24.00 Uhr* der 
Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse zugegangene 
Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG werden den 
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.united-internet.de im Bereich Investor 
Relations/Hauptversammlung unverzüglich zugänglich 
gemacht: 
 
 United Internet AG 
 Investor Relations 
 Elgendorfer Straße 57 
 56410 Montabaur 
 Fax-Nr. 02602 96-1013 
 investor-relations@united-internet.de 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 
Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den 
Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein 
Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Website 
zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
www.united-internet.de im Bereich Investor 
Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
*3. Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
zur Wahl von Abschlussprüfern zu machen, soweit Gegenstand 
der Tagesordnung eine Wahl ist. 
 
Bis zum Ablauf des *3. Mai 2017, 24.00 Uhr* der 
Gesellschaft unter der in Ziffer 2 genannten Adresse 
zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG 
werden den Aktionären auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.united-internet.de im Bereich 
Investor Relations/Hauptversammlung unverzüglich 
zugänglich gemacht. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 
AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus 
denen gemäß §§ 127 Satz 1 i.V.m. 126 Abs. 2 und 127 
Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag und dessen Begründung nicht 
über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, 
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.united-internet.de im Bereich Investor 
Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
*4. Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG)* 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in 
der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen 
Unternehmen, die Lage des United Internet-Konzerns und der 
in den United Internet-Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der 
Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
www.united-internet.de im Bereich Investor 
Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Der Inhalt der Einberufung, die der Hauptversammlung 
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere nach § 124a 
AktG zugänglich zu machende Informationen und Formulare im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
www.united-internet.de im Bereich Investor 
Relations/Hauptversammlung zugänglich. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während 
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse 
unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung* 
 
Nach § 15 Abs. 4 der Satzung der United Internet AG kann 
die Hauptversammlung auszugsweise oder vollständig in Bild 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

und Ton übertragen werden. Die Übertragung kann auch 
in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit 
uneingeschränkt Zugang hat. Der Versammlungsleiter ist 
ermächtigt vorzusehen, die vollständige oder teilweise 
Bild- und Tonübertragung der Versammlung in einer näher 
von ihm zu bestimmenden Weise zuzulassen. Eine 
Übertragung der Hauptversammlung ist derzeit nicht 
vorgesehen. 
 
Montabaur, im April 2017 
 
*United Internet AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: United Internet AG 
             Elgendorfer Str. 57 
             56410 Montabaur 
             Deutschland 
E-Mail:      sgramkow@united-internet.de 
Internet:    http://www.united-internet.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
562839 2017-04-06 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.