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DGAP-HV: H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
H&R GmbH & Co. KGaA Salzbergen - ISIN DE0007757007 - 
- Wertpapier-Kenn-Nummer 775700 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2017 Wir laden die 
Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 
Donnerstag, dem 18. Mai 2017, um 10:00 Uhr, im Hotel Le 
Méridien Hamburg, Palais I und II An der Alster 52-56, 
20099 Hamburg stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 der Gesellschaft ein. Tagesordnung 
und Beschlussvorschläge der Verwaltung 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R 
   GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016, des 
   zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts 
   der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 
   2016, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
   Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben 
   nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des 
   Handelsgesetzbuches (HGB); Beschlussfassung über 
   die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R 
   GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 14. 
   März 2017 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3 AktG 
   gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG 
   beschließt die Hauptversammlung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses. Die übrigen 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines 
   Beschlusses der Hauptversammlung. 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuenkirchener 
   Straße 8, 48499 Salzbergen, sowie Am 
   Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, die vorgenannten 
   Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während 
   der üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind ab 
   diesem Zeitpunkt außerdem im Internet unter 
   http://hur.com im Bereich H&R KGaA - Investor 
   Relations - Hauptversammlung zugänglich. Auf 
   Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
   vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen 
   werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht 
   ausliegen. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 
   der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016 in 
   der der Hauptversammlung vorgelegten Fassung 
   festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli 2016 
   bestand die Gesellschaft in der Rechtsform einer 
   Aktiengesellschaft und firmierte unter H&R 
   Aktiengesellschaft. Die Geschäftsführung der 
   Gesellschaft erfolgte durch den Vorstand. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Seit dem Wirksamwerden des Rechtsformwechsels am 
   1. August 2016 werden die Geschäfte der 
   Gesellschaft durch die persönlich haftende 
   Gesellschafterin, die H&R Komplementär GmbH, 
   geführt. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für den Zeitraum vom 
   1. August bis 31. Dezember 2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 
   18. Mai 2017 endet turnusgemäß die Amtszeit 
   der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Joachim 
   Girg und Herr Sven Hansen. Herr Sven Hansen war 
   als Ersatzmitglied für Nils Hansen in den 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft nachgerückt, der 
   sein Amt als Aufsichtsratsmitglied im Zuge des 
   Rechtsformwechsels niedergelegt hatte. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1, 278 
   Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 
   Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung 
   aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und drei 
   Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 
 
   (a) Herrn Dr. Joachim Girg, wohnhaft in 
       München, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer 
       der H&R Beteiligung GmbH 
   (b) Herrn Sven Hansen, wohnhaft in 
       Quickborn, Kaufmann, Geschäftsführender 
       Gesellschafter der TUDAPETROL 
       Mineralölerzeugnisse Nils Hansen K.G. 
 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wiederzuwählen. 
   Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet. 
 
   Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im 
   Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß 
   Ziffer 5.4.3 Satz 3 Deutscher Corporate 
   Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass 
   im Fall seiner Wiederwahl als 
   Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Joachim Girg 
   erneut zur Wahl als Aufsichtsratsvorsitzender 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl 
   vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Herr Dr. Joachim Girg: 
 
   - keine 
 
   Herr Sven Hansen: 
 
   - keine 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex weist der 
   Aufsichtsrat auf Folgendes hin: 
 
   * Herr Dr. Joachim Girg ist Geschäftsführer 
     der H&R Beteiligung GmbH. Die H&R 
     Beteiligung GmbH hält unmittelbar 43,01 % 
     der stimmberechtigten Kommanditaktien an 
     der H&R GmbH & Co. KGaA und es werden ihr 
     von der H&R Internationale Beteiligung 
     GmbH gehaltene stimmberechtigte 
     Kommanditaktien zugerechnet, die 16,32 % 
     aller stimmberechtigten Kommanditaktien 
     entsprechen. Die Stimmrechte aus den von 
     der H&R Beteiligung GmbH gehaltenen 
     Kommanditaktien werden der H&R Holding 
     GmbH und Herrn Nils Hansen kraft 
     Beherrschung zugerechnet. 
   * Herr Sven Hansen ist persönlich haftender 
     Gesellschafter von Gesellschaften der 
     Hansen & Rosenthal-Gruppe, die zum Teil in 
     Geschäftsbeziehung zur H&R GmbH & Co. KGaA 
     und deren Tochtergesellschaften stehen. 
     Außerdem ist Herr Sven Hansen der 
     Sohn von Herrn Nils Hansen, dem 
     beherrschenden Kommanditaktionär der H&R 
     GmbH & Co. KGaA, sowie der Bruder von 
     Herrn Niels H. Hansen, dem Vorsitzenden 
     der Geschäftsführung der H&R Komplementär 
     GmbH. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie 
   den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen können. 
 
   Weitere Informationen zu den Kandidaten für die 
   Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft 
   (Kurzvita) finden sich auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter http://hur.com im Bereich H&R 
   KGaA - Investor Relations - Hauptversammlung. 
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   Die Warth & Klein Grant Thornton AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex empfohlene Erklärung der Warth 
   & Klein Grant Thornton AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
7. *Beschlussfassung über Kapitalherabsetzung durch 
   Einziehung eigener Aktien und entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Die H&R Beteiligung GmbH hat der Gesellschaft 
   vier Aktien unentgeltlich überlassen. Hiermit 
   wird bezweckt, für die in Tagesordnungspunkt 8 
   vorgesehene Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln ein glattes 
   Ausgabeverhältnis zu schaffen. Daher soll das 
   Grundkapital der Gesellschaft zunächst durch 
   Einziehung der vier eigenen Aktien der 
   Gesellschaft gemäß §§ 237 Abs. 3 Nr. 1, 278 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 07, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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