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DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-07 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. H&R GmbH & Co. KGaA Salzbergen - ISIN DE0007757007 - - Wertpapier-Kenn-Nummer 775700 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, um 10:00 Uhr, im Hotel Le Méridien Hamburg, Palais I und II An der Alster 52-56, 20099 Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2017 der Gesellschaft ein. Tagesordnung und Beschlussvorschläge der Verwaltung 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB); Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 14. März 2017 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die übrigen genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines Beschlusses der Hauptversammlung. Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuenkirchener Straße 8, 48499 Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, die vorgenannten Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während der üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem Zeitpunkt außerdem im Internet unter http://hur.com im Bereich H&R KGaA - Investor Relations - Hauptversammlung zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016 in der der Hauptversammlung vorgelegten Fassung festzustellen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli 2016 bestand die Gesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und firmierte unter H&R Aktiengesellschaft. Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte durch den Vorstand. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli 2016 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016* Seit dem Wirksamwerden des Rechtsformwechsels am 1. August 2016 werden die Geschäfte der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die H&R Komplementär GmbH, geführt. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Die persönlich haftende Gesellschafterin und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2017 endet turnusgemäß die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Joachim Girg und Herr Sven Hansen. Herr Sven Hansen war als Ersatzmitglied für Nils Hansen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft nachgerückt, der sein Amt als Aufsichtsratsmitglied im Zuge des Rechtsformwechsels niedergelegt hatte. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1, 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 (a) Herrn Dr. Joachim Girg, wohnhaft in München, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer der H&R Beteiligung GmbH (b) Herrn Sven Hansen, wohnhaft in Quickborn, Kaufmann, Geschäftsführender Gesellschafter der TUDAPETROL Mineralölerzeugnisse Nils Hansen K.G. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats wiederzuwählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Fall seiner Wiederwahl als Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Joachim Girg erneut zur Wahl als Aufsichtsratsvorsitzender vorgeschlagen werden soll. Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Dr. Joachim Girg: - keine Herr Sven Hansen: - keine Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin: * Herr Dr. Joachim Girg ist Geschäftsführer der H&R Beteiligung GmbH. Die H&R Beteiligung GmbH hält unmittelbar 43,01 % der stimmberechtigten Kommanditaktien an der H&R GmbH & Co. KGaA und es werden ihr von der H&R Internationale Beteiligung GmbH gehaltene stimmberechtigte Kommanditaktien zugerechnet, die 16,32 % aller stimmberechtigten Kommanditaktien entsprechen. Die Stimmrechte aus den von der H&R Beteiligung GmbH gehaltenen Kommanditaktien werden der H&R Holding GmbH und Herrn Nils Hansen kraft Beherrschung zugerechnet. * Herr Sven Hansen ist persönlich haftender Gesellschafter von Gesellschaften der Hansen & Rosenthal-Gruppe, die zum Teil in Geschäftsbeziehung zur H&R GmbH & Co. KGaA und deren Tochtergesellschaften stehen. Außerdem ist Herr Sven Hansen der Sohn von Herrn Nils Hansen, dem beherrschenden Kommanditaktionär der H&R GmbH & Co. KGaA, sowie der Bruder von Herrn Niels H. Hansen, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der H&R Komplementär GmbH. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Weitere Informationen zu den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Kurzvita) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://hur.com im Bereich H&R KGaA - Investor Relations - Hauptversammlung. 6. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen: Die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Erklärung der Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 7. *Beschlussfassung über Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien und entsprechende Satzungsänderung* Die H&R Beteiligung GmbH hat der Gesellschaft vier Aktien unentgeltlich überlassen. Hiermit wird bezweckt, für die in Tagesordnungspunkt 8 vorgesehene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ein glattes Ausgabeverhältnis zu schaffen. Daher soll das Grundkapital der Gesellschaft zunächst durch Einziehung der vier eigenen Aktien der Gesellschaft gemäß §§ 237 Abs. 3 Nr. 1, 278
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April 07, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)