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DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
18.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-04-07 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
H&R GmbH & Co. KGaA Salzbergen - ISIN DE0007757007 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer 775700 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2017 Wir laden die
Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am
Donnerstag, dem 18. Mai 2017, um 10:00 Uhr, im Hotel Le
Méridien Hamburg, Palais I und II An der Alster 52-56,
20099 Hamburg stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung 2017 der Gesellschaft ein. Tagesordnung
und Beschlussvorschläge der Verwaltung
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R
GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016, des
zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts
der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr
2016, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden
Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches (HGB); Beschlussfassung über
die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R
GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 14.
März 2017 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3 AktG
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG
beschließt die Hauptversammlung über die
Feststellung des Jahresabschlusses. Die übrigen
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung
zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines
Beschlusses der Hauptversammlung.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an liegen in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuenkirchener
Straße 8, 48499 Salzbergen, sowie Am
Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, die vorgenannten
Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während
der üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind ab
diesem Zeitpunkt außerdem im Internet unter
http://hur.com im Bereich H&R KGaA - Investor
Relations - Hauptversammlung zugänglich. Auf
Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen
werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht
ausliegen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss
der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016 in
der der Hauptversammlung vorgelegten Fassung
festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli 2016
bestand die Gesellschaft in der Rechtsform einer
Aktiengesellschaft und firmierte unter H&R
Aktiengesellschaft. Die Geschäftsführung der
Gesellschaft erfolgte durch den Vorstand.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli
2016 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2016*
Seit dem Wirksamwerden des Rechtsformwechsels am
1. August 2016 werden die Geschäfte der
Gesellschaft durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die H&R Komplementär GmbH,
geführt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin für den Zeitraum vom
1. August bis 31. Dezember 2016 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am
18. Mai 2017 endet turnusgemäß die Amtszeit
der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Joachim
Girg und Herr Sven Hansen. Herr Sven Hansen war
als Ersatzmitglied für Nils Hansen in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft nachgerückt, der
sein Amt als Aufsichtsratsmitglied im Zuge des
Rechtsformwechsels niedergelegt hatte.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1, 278
Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4
Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung
aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und drei
Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2017
(a) Herrn Dr. Joachim Girg, wohnhaft in
München, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer
der H&R Beteiligung GmbH
(b) Herrn Sven Hansen, wohnhaft in
Quickborn, Kaufmann, Geschäftsführender
Gesellschafter der TUDAPETROL
Mineralölerzeugnisse Nils Hansen K.G.
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats wiederzuwählen.
Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.
Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im
Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß
Ziffer 5.4.3 Satz 3 Deutscher Corporate
Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass
im Fall seiner Wiederwahl als
Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Joachim Girg
erneut zur Wahl als Aufsichtsratsvorsitzender
vorgeschlagen werden soll.
Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl
vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Herr Dr. Joachim Girg:
- keine
Herr Sven Hansen:
- keine
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des
Deutschen Corporate Governance Kodex weist der
Aufsichtsrat auf Folgendes hin:
* Herr Dr. Joachim Girg ist Geschäftsführer
der H&R Beteiligung GmbH. Die H&R
Beteiligung GmbH hält unmittelbar 43,01 %
der stimmberechtigten Kommanditaktien an
der H&R GmbH & Co. KGaA und es werden ihr
von der H&R Internationale Beteiligung
GmbH gehaltene stimmberechtigte
Kommanditaktien zugerechnet, die 16,32 %
aller stimmberechtigten Kommanditaktien
entsprechen. Die Stimmrechte aus den von
der H&R Beteiligung GmbH gehaltenen
Kommanditaktien werden der H&R Holding
GmbH und Herrn Nils Hansen kraft
Beherrschung zugerechnet.
* Herr Sven Hansen ist persönlich haftender
Gesellschafter von Gesellschaften der
Hansen & Rosenthal-Gruppe, die zum Teil in
Geschäftsbeziehung zur H&R GmbH & Co. KGaA
und deren Tochtergesellschaften stehen.
Außerdem ist Herr Sven Hansen der
Sohn von Herrn Nils Hansen, dem
beherrschenden Kommanditaktionär der H&R
GmbH & Co. KGaA, sowie der Bruder von
Herrn Niels H. Hansen, dem Vorsitzenden
der Geschäftsführung der H&R Komplementär
GmbH.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie
den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen können.
Weitere Informationen zu den Kandidaten für die
Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
(Kurzvita) finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://hur.com im Bereich H&R
KGaA - Investor Relations - Hauptversammlung.
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, wie folgt zu beschließen:
Die Warth & Klein Grant Thornton AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlene Erklärung der Warth
& Klein Grant Thornton AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
7. *Beschlussfassung über Kapitalherabsetzung durch
Einziehung eigener Aktien und entsprechende
Satzungsänderung*
Die H&R Beteiligung GmbH hat der Gesellschaft
vier Aktien unentgeltlich überlassen. Hiermit
wird bezweckt, für die in Tagesordnungspunkt 8
vorgesehene Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln ein glattes
Ausgabeverhältnis zu schaffen. Daher soll das
Grundkapital der Gesellschaft zunächst durch
Einziehung der vier eigenen Aktien der
Gesellschaft gemäß §§ 237 Abs. 3 Nr. 1, 278
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April 07, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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