Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 16.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Biotech-Perle kurz vor entscheidender Meilenstein-Meldung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
111 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in ICM, Messegelände, 81823 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 
in ICM, Messegelände, 81823 München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BayWa AG München - WKN 519406, 519400, A2BPYA 
- ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A2BPYA0 
Einladung zur 94. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 
den 23. Mai 2017 um 10:00 Uhr (Einlass: ab 8:30 Uhr), 
stattfindenden 94. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagungsort: 
ICM Internationales Congress Center München 
Messegelände 
81823 München 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  und des Lageberichts der BayWa 
  Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016, 
  des gebilligten Konzernabschlusses und des 
  Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
  2016, einschließlich des erläuternden 
  Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
  315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des 
  Berichts des Aufsichtsrats* 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
  am Interimsstandort der BayWa AG, 
  St.-Martin-Str. 76, 81541 München, und im 
  Internet unter www.baywa.com auf der Seite 
  'Investor 
  Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 
  2017' eingesehen werden. Es wird darauf 
  hingewiesen, dass der gesetzlichen 
  Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf 
  der Internetseite der Gesellschaft Genüge 
  getan ist. Die Unterlagen werden den 
  Aktionären auf Anfrage einmalig mit einfacher 
  Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen 
  in der Hauptversammlung zugänglich sein und 
  näher erläutert werden. Entsprechend den 
  gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
  Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
  vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
  und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
  der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns 2016* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 von 
  52.221.903,52 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
  - Ausschüttung einer      29.549.808,00 Euro 
    Dividende von 0,85 Euro 
    je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie = 
  - Vortrag auf neue        22.655.520,52 Euro 
    Rechnung 
  - Einstellung in die      16.575,00 Euro 
    anderen Gewinnrücklagen 
 
  Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
  die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
  Einberufung unmittelbar oder mittelbar 
  gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 
  71b Aktiengesetz ('*AktG*') nicht 
  dividendenberechtigt sind. Bis zur 
  Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
  dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
  diesem Fall wird bei unveränderter 
  Ausschüttung von 0,85 Euro je 
  dividendenberechtigter Stückaktie der 
  Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
  Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
  unterbreitet werden. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2016* 
 
  *3.1.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
  den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
  Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
  diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
  *3.2.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
  die Beschlussfassung über die Entlastung von 
  Herrn Dr. Josef Krapf weiterhin für das 
  Geschäftsjahr 2014 sowie für das Geschäftsjahr 
  2015 bis zur Hauptversammlung 2018 
  zurückzustellen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2016* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
  Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
  zu erteilen. 
5 *Wahl des Abschlussprüfers für das 
  Geschäftsjahr 2017* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
  Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister 
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die 
Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss 
spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, 16. Mai 2017, 
24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der 
Anschrift 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de 
 
eingegangen oder elektronisch unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetportals, gemäß des von 
der Gesellschaft festgelegten Verfahrens, unter der 
Internetadresse www.baywa.com auf der Seite 'Investor 
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017' 
beauftragt sein. 
 
Zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und der Beendigung 
der Hauptversammlung können aus arbeitstechnischen 
Gründen Umschreibungen im Aktienregister nur dann 
vorgenommen werden, wenn der Umschreibungsantrag bis 
zum Ablauf des Dienstags, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr 
(MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen ist. Später 
eingehende Umschreibungsanträge können erst nach der 
Hauptversammlung bearbeitet werden, so dass der 
Erwerber Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen 
Aktien faktisch nicht ausüben kann (Umschreibungsstopp 
bzw. 'Technical Record Date'). In solchen Fällen 
bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung 
noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden 
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie 
möglich zu stellen. 
 
Zur Erleichterung des Anmeldeablaufs erhalten die 
Aktionäre mit der persönlichen Einladung zur 
Hauptversammlung ein Anmeldeformular sowie Zugangsdaten 
mit Aktionärsnummer und zugehörigem Zugangspasswort zur 
Nutzung des passwortgeschützten Internetportals. Den 
zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder 
Bevollmächtigten werden nach Eingang der Anmeldung als 
Organisationsmittel Eintrittskarten zugesandt bzw. am 
Versammlungsort hinterlegt. Wir weisen darauf hin, dass 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts ausschließlich die 
Teilnahmebedingungen nach Gesetz und Satzung 
maßgeblich sind. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die BayWa AG 34.901.185 Aktien ausgegeben, die jeweils 
eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
beträgt 34.901.185. Hiervon hält die Gesellschaft zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 19.500 
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. 
 
*Vertretung und Bevollmächtigung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte ausüben lassen, z.B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, durch die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall 
bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten. Ein 
Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit dem 
Anmeldeformular und der Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Bitte beachten Sie, dass die 
Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer 
Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder 
mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 AktG 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. 
Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, 
mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution 
die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig 
abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere 
Form der Vollmacht verlangt. Eines gesonderten 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedarf es insofern nicht. 
 
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 
8, 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Personen bzw. Institutionen 
bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können 
entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de 
 
oder über Eintragung im passwortgeschützten 
Internetportal unter der Internetadresse www.baywa.com 
auf der Seite 'Investor 
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017' oder 
gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. 
 
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)

erteilt, so bedarf es eines Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
Textform. Dieser kann der Gesellschaft an die 
vorstehend genannte Adresse oder über das 
passwortgeschützte Internetportal unter der 
Internetadresse www.baywa.com auf der Seite 'Investor 
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017' 
übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch am Tag 
der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle 
erbracht werden. 
 
Soweit die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, 
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, 
dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine 
Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur 
Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei 
Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, 
stets der Stimme enthalten werden. 
 
Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform bis 
zum Montag, 22. Mai 2017, 12:00 Uhr (MESZ) unter der 
nachstehenden Adresse oder im passwortgeschützten 
Internetportal unter der Internetadresse www.baywa.com 
auf der Seite 'Investor 
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017' 
erteilt, geändert oder widerrufen werden: 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de 
 
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung erhalten unsere Aktionäre zusammen 
mit den Unterlagen zur Hauptversammlung zugesandt. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
 *Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung (§ 
 122 Abs. 2 AktG)* 
 
 Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
 zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
 anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
 das entspricht rechnerisch 195.313 Aktien, 
 können verlangen, dass Gegenstände auf die 
 Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
 Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen, 
 dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag 
 des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
 sind und dass sie die Aktien bis zur 
 Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
 halten. Jedem neuen Gegenstand für die 
 Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
 Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
 schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
 richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 
 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag 
 des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
 sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
 Zugangstermin ist also Samstag, 22. April 2017, 
 24:00 Uhr (MESZ). Wir bitten, entsprechende 
 Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
  BayWa Aktiengesellschaft 
  Corporate Legal 
  St.-Martin-Straße 76 
  81541 München 
  Deutschland 
 
 Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung 
 werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens 
 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
 Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
 denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
 die Information in der gesamten Europäischen 
 Union verbreiten. Sie werden außerdem 
 unter der Internetadresse www.baywa.com auf der 
 Seite 'Investor 
 Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 
 2017' bekannt gemacht und den Aktionären 
 mitgeteilt. 
 
 *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 
 126 Abs. 1, 127 AktG)* 
 
 Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
 Hauptversammlung auch ohne vorherige 
 Übermittlung an die Gesellschaft 
 Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand 
 und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
 Tagesordnung zu stellen. Sie können in der 
 Hauptversammlung auch Wahlvorschläge zur Wahl 
 von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
 Abschlussprüfern machen. 
 
 Darüber hinaus können Aktionäre der 
 Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung 
 Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand 
 und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
 Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von 
 Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
 Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge 
 müssen mit einer Begründung versehen sein. 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 zur Hauptversammlung sind ausschließlich 
 zu richten an 
 
  BayWa Aktiengesellschaft 
  Corporate Legal 
  St.-Martin-Straße 76 
  81541 München 
  Deutschland 
  Telefax-Nr. +49 89 9222-3486 
  oder per E-Mail an: 
  Hauptversammlung@baywa.de. 
 
 Die bis zum Montag, 8. Mai 2017, 24:00 Uhr 
 (MESZ) bei der vorstehend angegebenen Adresse 
 eingegangenen und zugänglich zu machenden 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den 
 anderen Aktionären auf der Internetseite der 
 Gesellschaft unter www.baywa.com auf der Seite 
 'Investor 
 Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 
 2017' in der gesetzlich vorgeschriebenen Form 
 und gegebenenfalls mit den nach § 127 Satz 4 
 AktG zu ergänzenden Inhalten zugänglich 
 gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
 werden ebenfalls auf dieser Internetseite 
 veröffentlicht. Die Gesellschaft weist darauf 
 hin, dass auch vor der Hauptversammlung an die 
 Gesellschaft übersandte Gegenanträge und 
 Wahlvorschläge, sofern über diese abgestimmt 
 werden soll, in der Hauptversammlung gestellt 
 werden müssen. 
 
 Ein Gegenantrag und seine Begründung sowie ein 
 Wahlvorschlag brauchen unter den 
 Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG 
 nicht zugänglich gemacht zu werden, die 
 Begründung eines Gegenantrags gemäß § 126 
 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht, wenn sie insgesamt 
 mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
 *Auskunftsrecht (§ 131 AktG)* 
 
 Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf 
 Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
 Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
 zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
 Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
 erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
 erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
 geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
 einem verbundenen Unternehmen sowie auf die 
 Lage des Konzerns und der in den 
 Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der 
 Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 
 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, 
 insbesondere soweit die Auskunft auf der 
 Internetseite der Gesellschaft über mindestens 
 sieben Tage vor Beginn und in der 
 Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 
1 AktG finden sich unter der Internetadresse 
www.baywa.com auf der Seite 'Investor 
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017'. 
 
*Angabe der Internetseite, über die 
hauptversammlungsrelevante Informationen zugänglich 
sind* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen und Anträge der Aktionäre sowie 
weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.baywa.com auf der Seite 
'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 
2017' zur Verfügung. 
 
München, im April 2017 
 
*BayWa Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: BayWa AG 
             Arabellastr. 4 
             81925 München 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@baywa.de 
Internet:    http://www.baywa.com 
ISIN:        DE0005194062, DE0005194005, DE000A2BPYA0 
WKN:         519406, 519400, A2BPYA 
Börsen:      Auslandsbörse(n) München, Frankfurt, XETRA 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
563809 2017-04-10 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 10, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.