DJ DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in ICM, Messegelände, 81823 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017
in ICM, Messegelände, 81823 München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
BayWa AG München - WKN 519406, 519400, A2BPYA
- ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A2BPYA0
Einladung zur 94. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag,
den 23. Mai 2017 um 10:00 Uhr (Einlass: ab 8:30 Uhr),
stattfindenden 94. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagungsort:
ICM Internationales Congress Center München
Messegelände
81823 München
*TAGESORDNUNG*
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts der BayWa
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016,
des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2016, einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des
Berichts des Aufsichtsrats*
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen
am Interimsstandort der BayWa AG,
St.-Martin-Str. 76, 81541 München, und im
Internet unter www.baywa.com auf der Seite
'Investor
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung
2017' eingesehen werden. Es wird darauf
hingewiesen, dass der gesetzlichen
Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf
der Internetseite der Gesellschaft Genüge
getan ist. Die Unterlagen werden den
Aktionären auf Anfrage einmalig mit einfacher
Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen
in der Hauptversammlung zugänglich sein und
näher erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und
der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 von
52.221.903,52 Euro wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer 29.549.808,00 Euro
Dividende von 0,85 Euro
je
dividendenberechtigter
Stückaktie =
- Vortrag auf neue 22.655.520,52 Euro
Rechnung
- Einstellung in die 16.575,00 Euro
anderen Gewinnrücklagen
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt
die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Einberufung unmittelbar oder mittelbar
gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß §
71b Aktiengesetz ('*AktG*') nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien verändern. In
diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von 0,85 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet werden.
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
*3.1.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
*3.2.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
die Beschlussfassung über die Entlastung von
Herrn Dr. Josef Krapf weiterhin für das
Geschäftsjahr 2014 sowie für das Geschäftsjahr
2015 bis zur Hauptversammlung 2018
zurückzustellen.
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
5 *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
*Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre*
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung
diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die
Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss
spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, 16. Mai 2017,
24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der
Anschrift
BayWa Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 89 889 69 06 - 33
oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de
eingegangen oder elektronisch unter Nutzung des
passwortgeschützten Internetportals, gemäß des von
der Gesellschaft festgelegten Verfahrens, unter der
Internetadresse www.baywa.com auf der Seite 'Investor
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017'
beauftragt sein.
Zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und der Beendigung
der Hauptversammlung können aus arbeitstechnischen
Gründen Umschreibungen im Aktienregister nur dann
vorgenommen werden, wenn der Umschreibungsantrag bis
zum Ablauf des Dienstags, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr
(MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen ist. Später
eingehende Umschreibungsanträge können erst nach der
Hauptversammlung bearbeitet werden, so dass der
Erwerber Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen
Aktien faktisch nicht ausüben kann (Umschreibungsstopp
bzw. 'Technical Record Date'). In solchen Fällen
bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung
noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie
möglich zu stellen.
Zur Erleichterung des Anmeldeablaufs erhalten die
Aktionäre mit der persönlichen Einladung zur
Hauptversammlung ein Anmeldeformular sowie Zugangsdaten
mit Aktionärsnummer und zugehörigem Zugangspasswort zur
Nutzung des passwortgeschützten Internetportals. Den
zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder
Bevollmächtigten werden nach Eingang der Anmeldung als
Organisationsmittel Eintrittskarten zugesandt bzw. am
Versammlungsort hinterlegt. Wir weisen darauf hin, dass
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts ausschließlich die
Teilnahmebedingungen nach Gesetz und Satzung
maßgeblich sind.
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat
die BayWa AG 34.901.185 Aktien ausgegeben, die jeweils
eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt 34.901.185. Hiervon hält die Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 19.500
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.
*Vertretung und Bevollmächtigung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch
Bevollmächtigte ausüben lassen, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, durch die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall
bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den
Aktionär oder den Bevollmächtigten. Ein
Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit dem
Anmeldeformular und der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Bitte beachten Sie, dass die
Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer
Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder
mehrere von diesen zurückzuweisen.
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 AktG
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw.
Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum,
mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution
die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig
abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere
Form der Vollmacht verlangt. Eines gesonderten
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedarf es insofern nicht.
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs.
8, 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen bzw. Institutionen
bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können
entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse
BayWa Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 89 889 69 06 - 33
oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de
oder über Eintragung im passwortgeschützten
Internetportal unter der Internetadresse www.baywa.com
auf der Seite 'Investor
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017' oder
gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden.
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 10, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)
erteilt, so bedarf es eines Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in
Textform. Dieser kann der Gesellschaft an die
vorstehend genannte Adresse oder über das
passwortgeschützte Internetportal unter der
Internetadresse www.baywa.com auf der Seite 'Investor
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017'
übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch am Tag
der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle
erbracht werden.
Soweit die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie,
dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine
Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur
Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei
Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde,
stets der Stimme enthalten werden.
Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform bis
zum Montag, 22. Mai 2017, 12:00 Uhr (MESZ) unter der
nachstehenden Adresse oder im passwortgeschützten
Internetportal unter der Internetadresse www.baywa.com
auf der Seite 'Investor
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017'
erteilt, geändert oder widerrufen werden:
BayWa Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 89 889 69 06 - 33
oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und
Weisungserteilung erhalten unsere Aktionäre zusammen
mit den Unterlagen zur Hauptversammlung zugesandt.
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs.
2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG*
*Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung (§
122 Abs. 2 AktG)*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
das entspricht rechnerisch 195.313 Aktien,
können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Jedem neuen Gegenstand für die
Tagesordnung muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also Samstag, 22. April 2017,
24:00 Uhr (MESZ). Wir bitten, entsprechende
Verlangen an folgende Adresse zu richten:
BayWa Aktiengesellschaft
Corporate Legal
St.-Martin-Straße 76
81541 München
Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung
werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens
im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem
unter der Internetadresse www.baywa.com auf der
Seite 'Investor
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung
2017' bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§
126 Abs. 1, 127 AktG)*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung zu stellen. Sie können in der
Hauptversammlung auch Wahlvorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern machen.
Darüber hinaus können Aktionäre der
Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
zur Hauptversammlung sind ausschließlich
zu richten an
BayWa Aktiengesellschaft
Corporate Legal
St.-Martin-Straße 76
81541 München
Deutschland
Telefax-Nr. +49 89 9222-3486
oder per E-Mail an:
Hauptversammlung@baywa.de.
Die bis zum Montag, 8. Mai 2017, 24:00 Uhr
(MESZ) bei der vorstehend angegebenen Adresse
eingegangenen und zugänglich zu machenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den
anderen Aktionären auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.baywa.com auf der Seite
'Investor
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung
2017' in der gesetzlich vorgeschriebenen Form
und gegebenenfalls mit den nach § 127 Satz 4
AktG zu ergänzenden Inhalten zugänglich
gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls auf dieser Internetseite
veröffentlicht. Die Gesellschaft weist darauf
hin, dass auch vor der Hauptversammlung an die
Gesellschaft übersandte Gegenanträge und
Wahlvorschläge, sofern über diese abgestimmt
werden soll, in der Hauptversammlung gestellt
werden müssen.
Ein Gegenantrag und seine Begründung sowie ein
Wahlvorschlag brauchen unter den
Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG
nicht zugänglich gemacht zu werden, die
Begründung eines Gegenantrags gemäß § 126
Abs. 2 Satz 2 AktG nicht, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
*Auskunftsrecht (§ 131 AktG)*
Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen sowie auf die
Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der
Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131
Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern,
insbesondere soweit die Auskunft auf der
Internetseite der Gesellschaft über mindestens
sieben Tage vor Beginn und in der
Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
1 AktG finden sich unter der Internetadresse
www.baywa.com auf der Seite 'Investor
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017'.
*Angabe der Internetseite, über die
hauptversammlungsrelevante Informationen zugänglich
sind*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich
zu machenden Unterlagen und Anträge der Aktionäre sowie
weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.baywa.com auf der Seite
'Investor Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung
2017' zur Verfügung.
München, im April 2017
*BayWa Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2017-04-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: BayWa AG
Arabellastr. 4
81925 München
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@baywa.de
Internet: http://www.baywa.com
ISIN: DE0005194062, DE0005194005, DE000A2BPYA0
WKN: 519406, 519400, A2BPYA
Börsen: Auslandsbörse(n) München, Frankfurt, XETRA
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
563809 2017-04-10
(END) Dow Jones Newswires
April 10, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)
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