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DGAP-HV: InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
InVision Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: 
DE0005859698 
WKN: 585969 Einladung zur 
Ordentlichen Hauptversammlung 2017 Sehr geehrte 
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein 
zur Ordentlichen Hauptversammlung der InVision 
Aktiengesellschaft, Düsseldorf, am 
*Dienstag, den 23. Mai 2017, 10:00 Uhr,* in unserem 
Hause 
*InVision AG* 
*Speditionstraße 5* 
*40221 Düsseldorf* 
 
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen 
aus Kostengründen *keine Bewirtung* bereitstellt und 
dass *Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet* werden 
können. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts mit 
   dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 und dem erläuternden Bericht 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 
   4, 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an stehen die vorgenannten 
   Unterlagen unter 
 
   www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
   zum Download zur Verfügung. Die vorgenannten 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
   ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. 
   Dezember 2016 und den Konzernabschluss zum 31. 
   Dezember 2016 in seiner Sitzung am 20. März 
   2017 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer 
   Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf 
   es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der InVision AG 
   zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen und zur 
   Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 
   EUR 4.752.113,65 wie folgt zu verwenden und den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _'Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 
   4.752.113,65 wird für die Ausschüttung einer 
   Dividende von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. EUR 
   1.117.500,00 als Gesamtbetrag der Dividende, 
   verwendet. Der Restbetrag in Höhe von EUR 
   3.634.613,65 wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen.'_ 
 
   a.       Gesamtbetrag der      EUR 
            Dividende             1.117.500,00 
            - 0,50 Euro je 
            dividendenberechtigte 
            r Stückaktie - 
   b.       Vortrag auf neue      EUR 
            Rechnung              3.634.613,65 
   *Bilanzgewinn*                 *EUR 
                                  4.752.113,65* 
 
   Die Dividende ist am 29. Mai 2017 zahlbar. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb 
   eigener Aktien (mit oder ohne 
   anschließender Einziehung oder 
   Veräußerung erworbener Aktien) die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien vermindern. 
   In diesem Fall wird bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie der 
   Hauptversammlung ein angepasster 
   Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
   unterbreitet, der eine entsprechende Reduktion 
   des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden 
   Betrags der Dividende und eine entsprechende 
   Erhöhung des auf neue Rechnung vorzutragenden 
   Betrags vorsehen wird. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _'Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _'Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
   2017 endet die bisherige Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus 3 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung zu wählen, die über ihre 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt: 
 
   5.1 _Dr. Thomas Hermes, Rechtsanwalt und 
       Notar, Kanzlei Holthoff-Pförtner, Essen_ 
   5.2 _Matthias Schroer, Kaufmann, Rosenheim_ 
   5.3 _Prof. Dr. Wilhelm Mülder, 
       Hochschulprofessor, Hochschule 
       Niederrhein, Fachbereich 
       Wirtschaftswissenschaften, Essen_ 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge 
   gebunden. Die Wahlen sollen als Einzelwahlen 
   durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass 
   Herr Dr. Thomas Hermes den Aufsichtsratsvorsitz 
   übernimmt. 
 
   Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder 
   vorgeschlagenen Personen sind bei den 
   nachfolgend aufgeführten Gesellschaften 
   Mitglied eines gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremiums: 
 
   - Dr. Thomas Hermes ist 
     Aufsichtsratsvorsitzender der 
     Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG. 
   - Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm 
     Mülder haben keine weiteren Mandate. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Für die Leistungen im Rahmen der 
   Abschlussprüfung hat der Aufsichtsrat in 
   Einklang mit § 318 Abs. 1a HGB sowie Artikel 16 
   der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 über spezifische Anforderungen an 
   die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse ein öffentliches 
   Auswahlverfahren durchgeführt. 
 
   Es wurde kein Prüfungsausschuss gebildet, 
   sondern der Aufsichtsrat hat das Verfahren 
   selbst durchgeführt. Auf der Grundlage des 
   Ergebnisses dieses Auswahlverfahrens empfiehlt 
   der Aufsichtsrat der Hauptversammlung, die RSM 
   Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, und die Baker 
   Tilly AG, Düsseldorf, zur Wahl als 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017. 
   Nach intensiven Beratungen unter Abwägung aller 
   relevanten Aspekte hat der Aufsichtsrat eine 
   Präferenz für die RSM Verhülsdonk GmbH, 
   Düsseldorf, entwickelt. Entsprechend schlägt 
   der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die 
   RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2017 sowie für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, 
   soweit diese erfolgen sollte, zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   _'Die RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, wird 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, 
   soweit diese erfolgen sollte, bestellt.'_ 
 
*Angaben gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
EUR 2.235.000,00 und ist eingeteilt in 2.235.000 auf 
den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien 
und die Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung 
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
beträgt dementsprechend 2.235.000. Aus von der 
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine 
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die 
Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung der 
InVision AG, Düsseldorf, nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 
Dienstag, den 16. Mai 2017 (24:00 Uhr), in Textform (§ 
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei 
unten genannter Adresse angemeldet haben. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum Ablauf 
des 16. Mai 2017 (24:00 Uhr) durch Vorlage eines in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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