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DGAP-News: InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-10 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. InVision Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: DE0005859698 WKN: 585969 Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2017 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur Ordentlichen Hauptversammlung der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, am *Dienstag, den 23. Mai 2017, 10:00 Uhr,* in unserem Hause *InVision AG* *Speditionstraße 5* *40221 Düsseldorf* Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen aus Kostengründen *keine Bewirtung* bereitstellt und dass *Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet* werden können. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB* Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an stehen die vorgenannten Unterlagen unter www.invision.de/investors/shareholders_meetings zum Download zur Verfügung. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 in seiner Sitzung am 20. März 2017 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der InVision AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen und zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.752.113,65 wie folgt zu verwenden und den folgenden Beschluss zu fassen: _'Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 4.752.113,65 wird für die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. EUR 1.117.500,00 als Gesamtbetrag der Dividende, verwendet. Der Restbetrag in Höhe von EUR 3.634.613,65 wird auf neue Rechnung vorgetragen.'_ a. Gesamtbetrag der EUR Dividende 1.117.500,00 - 0,50 Euro je dividendenberechtigte r Stückaktie - b. Vortrag auf neue EUR Rechnung 3.634.613,65 *Bilanzgewinn* *EUR 4.752.113,65* Die Dividende ist am 29. Mai 2017 zahlbar. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb eigener Aktien (mit oder ohne anschließender Einziehung oder Veräußerung erworbener Aktien) die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet, der eine entsprechende Reduktion des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und eine entsprechende Erhöhung des auf neue Rechnung vorzutragenden Betrags vorsehen wird. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: _'Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: _'Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 endet die bisherige Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt: 5.1 _Dr. Thomas Hermes, Rechtsanwalt und Notar, Kanzlei Holthoff-Pförtner, Essen_ 5.2 _Matthias Schroer, Kaufmann, Rosenheim_ 5.3 _Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Hochschule Niederrhein, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Essen_ Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass Herr Dr. Thomas Hermes den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt. Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums: - Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG. - Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Mandate. 6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Für die Leistungen im Rahmen der Abschlussprüfung hat der Aufsichtsrat in Einklang mit § 318 Abs. 1a HGB sowie Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ein öffentliches Auswahlverfahren durchgeführt. Es wurde kein Prüfungsausschuss gebildet, sondern der Aufsichtsrat hat das Verfahren selbst durchgeführt. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieses Auswahlverfahrens empfiehlt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung, die RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, und die Baker Tilly AG, Düsseldorf, zur Wahl als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017. Nach intensiven Beratungen unter Abwägung aller relevanten Aspekte hat der Aufsichtsrat eine Präferenz für die RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, entwickelt. Entsprechend schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, soweit diese erfolgen sollte, zu bestellen. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: _'Die RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, soweit diese erfolgen sollte, bestellt.'_ *Angaben gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 2.235.000,00 und ist eingeteilt in 2.235.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und die Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 2.235.000. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung der InVision AG, Düsseldorf, nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des Dienstag, den 16. Mai 2017 (24:00 Uhr), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei unten genannter Adresse angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum Ablauf des 16. Mai 2017 (24:00 Uhr) durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache oder
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April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)