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DGAP-News: InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
InVision Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN:
DE0005859698
WKN: 585969 Einladung zur
Ordentlichen Hauptversammlung 2017 Sehr geehrte
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein
zur Ordentlichen Hauptversammlung der InVision
Aktiengesellschaft, Düsseldorf, am
*Dienstag, den 23. Mai 2017, 10:00 Uhr,* in unserem
Hause
*InVision AG*
*Speditionstraße 5*
*40221 Düsseldorf*
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen
aus Kostengründen *keine Bewirtung* bereitstellt und
dass *Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet* werden
können.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts mit
dem Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 und dem erläuternden Bericht
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an stehen die vorgenannten
Unterlagen unter
www.invision.de/investors/shareholders_meetings
zum Download zur Verfügung. Die vorgenannten
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2016 und den Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2016 in seiner Sitzung am 20. März
2017 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer
Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer
Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf
es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung erfolgt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der InVision AG
zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen und zur
Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 4.752.113,65 wie folgt zu verwenden und den
folgenden Beschluss zu fassen:
_'Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR
4.752.113,65 wird für die Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. EUR
1.117.500,00 als Gesamtbetrag der Dividende,
verwendet. Der Restbetrag in Höhe von EUR
3.634.613,65 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.'_
a. Gesamtbetrag der EUR
Dividende 1.117.500,00
- 0,50 Euro je
dividendenberechtigte
r Stückaktie -
b. Vortrag auf neue EUR
Rechnung 3.634.613,65
*Bilanzgewinn* *EUR
4.752.113,65*
Die Dividende ist am 29. Mai 2017 zahlbar.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Bis zur
Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb
eigener Aktien (mit oder ohne
anschließender Einziehung oder
Veräußerung erworbener Aktien) die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien vermindern.
In diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet, der eine entsprechende Reduktion
des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden
Betrags der Dividende und eine entsprechende
Erhöhung des auf neue Rechnung vorzutragenden
Betrags vorsehen wird.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
_'Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.'_
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
_'Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.'_
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
2017 endet die bisherige Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus 3
Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung zu wählen, die über ihre
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt:
5.1 _Dr. Thomas Hermes, Rechtsanwalt und
Notar, Kanzlei Holthoff-Pförtner, Essen_
5.2 _Matthias Schroer, Kaufmann, Rosenheim_
5.3 _Prof. Dr. Wilhelm Mülder,
Hochschulprofessor, Hochschule
Niederrhein, Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften, Essen_
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge
gebunden. Die Wahlen sollen als Einzelwahlen
durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass
Herr Dr. Thomas Hermes den Aufsichtsratsvorsitz
übernimmt.
Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder
vorgeschlagenen Personen sind bei den
nachfolgend aufgeführten Gesellschaften
Mitglied eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremiums:
- Dr. Thomas Hermes ist
Aufsichtsratsvorsitzender der
Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG.
- Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm
Mülder haben keine weiteren Mandate.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Für die Leistungen im Rahmen der
Abschlussprüfung hat der Aufsichtsrat in
Einklang mit § 318 Abs. 1a HGB sowie Artikel 16
der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 über spezifische Anforderungen an
die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse ein öffentliches
Auswahlverfahren durchgeführt.
Es wurde kein Prüfungsausschuss gebildet,
sondern der Aufsichtsrat hat das Verfahren
selbst durchgeführt. Auf der Grundlage des
Ergebnisses dieses Auswahlverfahrens empfiehlt
der Aufsichtsrat der Hauptversammlung, die RSM
Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, und die Baker
Tilly AG, Düsseldorf, zur Wahl als
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017.
Nach intensiven Beratungen unter Abwägung aller
relevanten Aspekte hat der Aufsichtsrat eine
Präferenz für die RSM Verhülsdonk GmbH,
Düsseldorf, entwickelt. Entsprechend schlägt
der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die
RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 sowie für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017,
soweit diese erfolgen sollte, zu bestellen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
_'Die RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017,
soweit diese erfolgen sollte, bestellt.'_
*Angaben gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
EUR 2.235.000,00 und ist eingeteilt in 2.235.000 auf
den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien
und die Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
beträgt dementsprechend 2.235.000. Aus von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung der
InVision AG, Düsseldorf, nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des
Dienstag, den 16. Mai 2017 (24:00 Uhr), in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei
unten genannter Adresse angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum Ablauf
des 16. Mai 2017 (24:00 Uhr) durch Vorlage eines in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache oder
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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