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Dow Jones News
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DGAP-HV: HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Internationales Congresszentrum Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HUGO BOSS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2017 in Internationales Congresszentrum Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
HUGO BOSS AG Metzingen ISIN DE000A1PHFF7 
WKN A1PHFF EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der 
 
am Dienstag, den 23. Mai 2017, 10:00 Uhr, 
 
im Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS, 
Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* eingeladen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der HUGO BOSS AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS 
   AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2016, des Berichts des Aufsichtsrates, des 
   Vorschlags des Vorstands für die Verwendung 
   des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 
   und des erläuternden Berichts zu den Angaben 
   nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des 
   Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen sind im Internet unter 
   hauptversammlung.hugoboss.com unter dem 
   Menüpunkt 'Hauptversammlung 2017' zugänglich. 
   Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den Bilanzgewinn der HUGO 
   BOSS AG für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe 
   von 183.040.000,00 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 2,60 Euro je 
   dividendenberechtigter Namensstammaktie 
   (69.016.167 Stück Namensstammaktien) für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
   = 179.442.034,20 Euro 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab 
   1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 29. Mai 2017, 
   fällig. 
 
   Die von der HUGO BOSS AG im Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   gehaltenen eigenen Namensstammaktien sind 
   nach dem Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Der auf nicht 
   dividendenberechtigte Namensstammaktien 
   entfallende Betrag, derzeit Stück 1.383.833 
   Namensstammaktien, somit 3.597.965,80 Euro 
   wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG 
   gehaltenen eigenen Aktien bis zur 
   Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, 
   wird bei unveränderter Ausschüttung von 2,60 
   Euro je dividendenberechtigter 
   Namensstammaktie der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   über die Gewinnverwendung unterbreitet 
   werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates 
   für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie, für den Fall einer prüferischen 
   Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten 
   Abschluss und den Zwischenlagebericht für das 
   erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu 
   beschließen: 
 
   Die 
 
    Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Flughafenstr. 61 
    70629 Stuttgart 
 
   wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie für die prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts (§§ 37w, 37y 
   Wertpapierhandelsgesetz) für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, sofern 
   diese einer solchen prüferischen Durchsicht 
   unterzogen werden, bestellt. 
_HAUPTVERSAMMLUNG 2017 // WEITERE INFORMATIONEN_ 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2017 
beträgt die Gesamtzahl der Aktien an der Gesellschaft 
70.400.000 Namensstammaktien und somit eine Gesamtzahl 
der Stimmrechte 70.400.000, wovon 1.383.833 Stimmrechte 
aus eigenen Namensstammaktien ruhen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung 
sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister 
als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und 
rechtzeitig angemeldet sind. 
 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehend 
bestimmten Adresse spätestens am Dienstag, den 16. Mai 
2017, 24:00 Uhr MESZ, zugehen: 
 
 HUGO BOSS AG 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 oder per Telefax: +49 69 25 62 70 49 
 oder per E-Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können sich auch per Internet gemäß dem von der 
Gesellschaft festgelegten Verfahren unter 
hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Link 
'Online-Service zur Hauptversammlung' anmelden. Den 
Online-Zugang erhalten Sie durch Eingabe Ihrer 
Aktionärsnummer und der zugehörigen individuellen 
Zugangsnummer, die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen 
entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst 
vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen 
Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert 
haben, verwenden anstelle der individuellen 
Zugangsnummer das Zugangspasswort, das sie im Rahmen 
der Registrierung vergeben haben. Mit ihrer Anmeldung 
(mit Aktionärsnummer und individueller Zugangsnummer 
oder nach Registrierung mit Aktionärsnummer und selbst 
vergebenem Zugangspasswort) können Sie bis Dienstag, 
den 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ Eintrittskarten 
bestellen. 
 
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht Ihnen 
unser Internetservice bis Dienstag, den 16. Mai 2017, 
24:00 Uhr MESZ für Änderungen Ihrer 
Eintrittskartenbestellung und bis Montag, den 22. Mai 
2017, 24:00 Uhr MESZ für Vollmachts- und 
Weisungserteilung (sowie deren Änderung) zur 
Verfügung. Bei Anmeldungen durch Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und 
Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 
135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellt sind, gelten Besonderheiten in Bezug auf 
die Nutzung unseres Internetservice. Einzelheiten 
entnehmen Sie bitte der genannten Internetseite. 
 
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf 
dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten 
Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung 
genutzt werden kann, sowie auf der genannten 
Internetseite. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in 
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Institute oder Unternehmen können das 
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre - ohne ihr Recht auf Teilnahme an der 
Hauptversammlung einschränken zu wollen -, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung an die 
Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können 
weitere Informationen über BNY Mellon Shareowner 
Services, P.O. Box 30170, College Station, TX 
77842-3170, USA, E-Mail: 
shrrelations@cpushareownerservices.com, erhalten. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das 
Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister 
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. 
Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages 
(Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ) entsprechen, 
da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der 
Zeit vom 17. Mai 2017 bis einschließlich 23. Mai 
2017 erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 23. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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