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DGAP-News: HUGO BOSS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.05.2017 in Internationales Congresszentrum Stuttgart mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
HUGO BOSS AG Metzingen ISIN DE000A1PHFF7
WKN A1PHFF EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der
am Dienstag, den 23. Mai 2017, 10:00 Uhr,
im Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS,
Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung* eingeladen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der HUGO BOSS AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des
zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS
AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2016, des Berichts des Aufsichtsrates, des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
und des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2016
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen sind im Internet unter
hauptversammlung.hugoboss.com unter dem
Menüpunkt 'Hauptversammlung 2017' zugänglich.
Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den Bilanzgewinn der HUGO
BOSS AG für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe
von 183.040.000,00 Euro wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 2,60 Euro je
dividendenberechtigter Namensstammaktie
(69.016.167 Stück Namensstammaktien) für das
Geschäftsjahr 2016
= 179.442.034,20 Euro
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab
1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 29. Mai 2017,
fällig.
Die von der HUGO BOSS AG im Zeitpunkt der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
gehaltenen eigenen Namensstammaktien sind
nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Namensstammaktien
entfallende Betrag, derzeit Stück 1.383.833
Namensstammaktien, somit 3.597.965,80 Euro
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG
gehaltenen eigenen Aktien bis zur
Hauptversammlung erhöhen oder vermindern,
wird bei unveränderter Ausschüttung von 2,60
Euro je dividendenberechtigter
Namensstammaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
über die Gewinnverwendung unterbreitet
werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2016
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2016
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie, für den Fall einer prüferischen
Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten
Abschluss und den Zwischenlagebericht für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu
beschließen:
Die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Flughafenstr. 61
70629 Stuttgart
wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 sowie für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts (§§ 37w, 37y
Wertpapierhandelsgesetz) für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, sofern
diese einer solchen prüferischen Durchsicht
unterzogen werden, bestellt.
_HAUPTVERSAMMLUNG 2017 // WEITERE INFORMATIONEN_
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2017
beträgt die Gesamtzahl der Aktien an der Gesellschaft
70.400.000 Namensstammaktien und somit eine Gesamtzahl
der Stimmrechte 70.400.000, wovon 1.383.833 Stimmrechte
aus eigenen Namensstammaktien ruhen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Anmeldung*
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung
sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und
rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in
deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehend
bestimmten Adresse spätestens am Dienstag, den 16. Mai
2017, 24:00 Uhr MESZ, zugehen:
HUGO BOSS AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
oder per Telefax: +49 69 25 62 70 49
oder per E-Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind,
können sich auch per Internet gemäß dem von der
Gesellschaft festgelegten Verfahren unter
hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Link
'Online-Service zur Hauptversammlung' anmelden. Den
Online-Zugang erhalten Sie durch Eingabe Ihrer
Aktionärsnummer und der zugehörigen individuellen
Zugangsnummer, die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen
entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst
vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen
Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert
haben, verwenden anstelle der individuellen
Zugangsnummer das Zugangspasswort, das sie im Rahmen
der Registrierung vergeben haben. Mit ihrer Anmeldung
(mit Aktionärsnummer und individueller Zugangsnummer
oder nach Registrierung mit Aktionärsnummer und selbst
vergebenem Zugangspasswort) können Sie bis Dienstag,
den 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ Eintrittskarten
bestellen.
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht Ihnen
unser Internetservice bis Dienstag, den 16. Mai 2017,
24:00 Uhr MESZ für Änderungen Ihrer
Eintrittskartenbestellung und bis Montag, den 22. Mai
2017, 24:00 Uhr MESZ für Vollmachts- und
Weisungserteilung (sowie deren Änderung) zur
Verfügung. Bei Anmeldungen durch Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und
Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder §
135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellt sind, gelten Besonderheiten in Bezug auf
die Nutzung unseres Internetservice. Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der genannten Internetseite.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf
dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten
Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung
genutzt werden kann, sowie auf der genannten
Internetseite.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen können das
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre - ohne ihr Recht auf Teilnahme an der
Hauptversammlung einschränken zu wollen -, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können
weitere Informationen über BNY Mellon Shareowner
Services, P.O. Box 30170, College Station, TX
77842-3170, USA, E-Mail:
shrrelations@cpushareownerservices.com, erhalten.
*Freie Verfügbarkeit der Aktien*
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das
Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages
(Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ) entsprechen,
da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der
Zeit vom 17. Mai 2017 bis einschließlich 23. Mai
2017 erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 23.
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April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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