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DGAP-News: HUGO BOSS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Internationales Congresszentrum Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-10 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. HUGO BOSS AG Metzingen ISIN DE000A1PHFF7 WKN A1PHFF EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 23. Mai 2017, 10:00 Uhr, im Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS, Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* eingeladen. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrates, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2016 Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung 2017' zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 183.040.000,00 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 2,60 Euro je dividendenberechtigter Namensstammaktie (69.016.167 Stück Namensstammaktien) für das Geschäftsjahr 2016 = 179.442.034,20 Euro Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 29. Mai 2017, fällig. Die von der HUGO BOSS AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gehaltenen eigenen Namensstammaktien sind nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Namensstammaktien entfallende Betrag, derzeit Stück 1.383.833 Namensstammaktien, somit 3.597.965,80 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG gehaltenen eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung von 2,60 Euro je dividendenberechtigter Namensstammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu beschließen: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Flughafenstr. 61 70629 Stuttgart wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, sofern diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, bestellt. _HAUPTVERSAMMLUNG 2017 // WEITERE INFORMATIONEN_ *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2017 beträgt die Gesamtzahl der Aktien an der Gesellschaft 70.400.000 Namensstammaktien und somit eine Gesamtzahl der Stimmrechte 70.400.000, wovon 1.383.833 Stimmrechte aus eigenen Namensstammaktien ruhen. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* *Anmeldung* Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Dienstag, den 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ, zugehen: HUGO BOSS AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg oder per Telefax: +49 69 25 62 70 49 oder per E-Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich auch per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Link 'Online-Service zur Hauptversammlung' anmelden. Den Online-Zugang erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und der zugehörigen individuellen Zugangsnummer, die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer das Zugangspasswort, das sie im Rahmen der Registrierung vergeben haben. Mit ihrer Anmeldung (mit Aktionärsnummer und individueller Zugangsnummer oder nach Registrierung mit Aktionärsnummer und selbst vergebenem Zugangspasswort) können Sie bis Dienstag, den 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ Eintrittskarten bestellen. Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht Ihnen unser Internetservice bis Dienstag, den 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ für Änderungen Ihrer Eintrittskartenbestellung und bis Montag, den 22. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ für Vollmachts- und Weisungserteilung (sowie deren Änderung) zur Verfügung. Bei Anmeldungen durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellt sind, gelten Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung unseres Internetservice. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der genannten Internetseite. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung genutzt werden kann, sowie auf der genannten Internetseite. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne ihr Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können weitere Informationen über BNY Mellon Shareowner Services, P.O. Box 30170, College Station, TX 77842-3170, USA, E-Mail: shrrelations@cpushareownerservices.com, erhalten. *Freie Verfügbarkeit der Aktien* Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages (Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ) entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 17. Mai 2017 bis einschließlich 23. Mai 2017 erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 23.
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April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)