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DGAP-HV: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2017 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.05.2017 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Haselünne Wertpapierkennnummer (WKN) 
520 160 International Securities Identification Number (ISIN) 
DE0005201602 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere 
Aktionäre zu der am Freitag, dem 19. Mai 2017, 
10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
in der Niedersachsenhalle im Hannover Congress Centrum, 
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, 
stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 
   Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz 
   (AktG) am 22. März 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat 
   den Konzernabschluss gebilligt. 
 
   Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung ist deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG 
   nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich 
   zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   - einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind 
   über die Internetadresse 
   www.berentzen-gruppe.de/investoren/termine/hauptversamm 
   lung/ zugänglich und werden in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 5.521.613,65 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   a) Zahlung einer Dividende  EUR 2.348.422,75 
      von EUR 0,25 je 
      dividendenberechtigter 
      Stammaktie für das 
      Geschäftsjahr 2016 
      und 
   b) Vortrag des              EUR 3.173.190,90 
      verbleibenden Betrages 
      in Höhe von auf neue 
      Rechnung 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von 
   der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 206.309 eigenen 
   Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung 
   kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 0,25 je dividendenberechtigter 
   Stammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1. 
   Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, das heißt am 24. Mai 2017, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung 
   erteilt. 
5. *Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017, des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
   des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2017 sowie 
   des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Finanz- und 
   Prüfungsausschusses, vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   Die Warth & Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum 
   Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017, zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
   des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y 
   Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen 
   Finanzinformationen gemäß §§ 37w Abs. 7, 37y Nr. 2 
   des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2017 und 
   2018 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
   bestellt. 
6. *Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Donatus Albrecht hat sein Mandat zum 20. Juni 2016 
   niedergelegt. Seine reguläre Amtszeit hätte mit Ablauf 
   der Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   beschließt. An Stelle von Herrn Donatus Albrecht 
   wurde Herr Daniël M.G. van Vlaardingen auf im 
   Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat seitens des 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats gestellten Antrag mit 
   Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (Registergericht) 
   vom 24. August 2016 für die Zeit bis zur Behebung des 
   Mangels zum neuen Aufsichtsratsmitglied der 
   Gesellschaft bestellt. Herr Daniël M.G. van Vlaardingen 
   soll nun durch die Hauptversammlung zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats gewählt werden. 
 
   Die Herren Dr. Frank Forster, Dr. Dirk Markus und Dr. 
   Martin Schoefer haben ihre jeweiligen Mandate mit 
   Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der 
   Hauptversammlung am 19. Mai 2017 niedergelegt. Ihre 
   reguläre Amtszeit hätte jeweils mit Ablauf der 
   Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   beschließt. 
 
   Herr Frank Schübel, Vorstandssprecher der 
   Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, hat dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft am 3. Januar 
   2017 mitgeteilt, dass er seine am 30. Oktober 2017 
   endende Vorstandsbestellung nicht verlängern wird. Herr 
   Schübel hat dabei die Absicht erklärt, der 
   Unternehmensgruppe sein Know-how künftig als Mitglied 
   des Aufsichtsrats der Berentzen-Gruppe 
   Aktiengesellschaft zur Verfügung zu stellen, auch um 
   strategische Kontinuität und Kompetenz weiter zu 
   gewährleisten. Die Vorstandsbestellung von Herrn 
   Schübel endet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 19. Mai 2017. 
 
   Aktionäre, die zusammen mehr als 25 Prozent der 
   Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben 
   gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG 
   vorgeschlagen, Herrn Frank Schübel durch Nachwahl als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. 
   Der Aufsichtsrat hat sich diesen Aktionärswahlvorschlag 
   zu eigen gemacht und schlägt nachfolgend Herrn Frank 
   Schübel zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vor. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 1 Abs. 
   1 Nr. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1 
   der Satzung aus drei Arbeitnehmervertretern und sechs 
   von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Anteilseignervertretern zusammen. Die Hauptversammlung 
   ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines 
   ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt 
   gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung für den Rest der 
   Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Nominierungsausschusses, 
   vor, 
 
   a) Herrn Prof. Dr. Roland Klose, wohnhaft in 
      Würzburg, Deutschland, Professor für 
      Betriebswirtschaftslehre, FOM Hochschule 
      für Oekonomie & Management, Essen / 
      Nürnberg, Deutschland, 
   b) Herrn Hendrik H. van der Lof, wohnhaft in 
      Almelo, Niederlande, Geschäftsführer der 
      Via Finis Invest B.V., Almelo, 
      Niederlande, 
   c) Herrn Frank Schübel, wohnhaft in 
      Gräfelfing, Deutschland, bis zum Ablauf 
      der Hauptversammlung am 19. Mai 2017 
      Sprecher des Vorstands der 
      Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, 
      Haselünne, Deutschland, ab dem 1. Juni 
      2017 Geschäftsführer der Teekanne GmbH & 
      Co. KG, Düsseldorf, Deutschland, 

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April 10, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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