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DGAP-News: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.05.2017 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-04-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Haselünne Wertpapierkennnummer (WKN)
520 160 International Securities Identification Number (ISIN)
DE0005201602 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere
Aktionäre zu der am Freitag, dem 19. Mai 2017,
10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ),
in der Niedersachsenhalle im Hannover Congress Centrum,
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016,
des zusammengefassten Lageberichts für die
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und den Konzern
einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315
Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz
(AktG) am 22. März 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat
den Konzernabschluss gebilligt.
Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine
Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung ist deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG
nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich
zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
- einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind
über die Internetadresse
www.berentzen-gruppe.de/investoren/termine/hauptversamm
lung/ zugänglich und werden in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 5.521.613,65 wie
folgt zu verwenden:
a) Zahlung einer Dividende EUR 2.348.422,75
von EUR 0,25 je
dividendenberechtigter
Stammaktie für das
Geschäftsjahr 2016
und
b) Vortrag des EUR 3.173.190,90
verbleibenden Betrages
in Höhe von auf neue
Rechnung
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von
der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 206.309 eigenen
Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung
kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien
verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,25 je dividendenberechtigter
Stammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1.
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die
Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag, das heißt am 24. Mai 2017,
fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung
erteilt.
5. *Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017, des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2017 sowie
des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht
zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine
entsprechende Empfehlung des Finanz- und
Prüfungsausschusses, vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum
Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017, zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y
Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr
2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen
Finanzinformationen gemäß §§ 37w Abs. 7, 37y Nr. 2
des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2017 und
2018 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
bestellt.
6. *Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat*
Herr Donatus Albrecht hat sein Mandat zum 20. Juni 2016
niedergelegt. Seine reguläre Amtszeit hätte mit Ablauf
der Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
beschließt. An Stelle von Herrn Donatus Albrecht
wurde Herr Daniël M.G. van Vlaardingen auf im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat seitens des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats gestellten Antrag mit
Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (Registergericht)
vom 24. August 2016 für die Zeit bis zur Behebung des
Mangels zum neuen Aufsichtsratsmitglied der
Gesellschaft bestellt. Herr Daniël M.G. van Vlaardingen
soll nun durch die Hauptversammlung zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt werden.
Die Herren Dr. Frank Forster, Dr. Dirk Markus und Dr.
Martin Schoefer haben ihre jeweiligen Mandate mit
Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der
Hauptversammlung am 19. Mai 2017 niedergelegt. Ihre
reguläre Amtszeit hätte jeweils mit Ablauf der
Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
beschließt.
Herr Frank Schübel, Vorstandssprecher der
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, hat dem
Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft am 3. Januar
2017 mitgeteilt, dass er seine am 30. Oktober 2017
endende Vorstandsbestellung nicht verlängern wird. Herr
Schübel hat dabei die Absicht erklärt, der
Unternehmensgruppe sein Know-how künftig als Mitglied
des Aufsichtsrats der Berentzen-Gruppe
Aktiengesellschaft zur Verfügung zu stellen, auch um
strategische Kontinuität und Kompetenz weiter zu
gewährleisten. Die Vorstandsbestellung von Herrn
Schübel endet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung am 19. Mai 2017.
Aktionäre, die zusammen mehr als 25 Prozent der
Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben
gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG
vorgeschlagen, Herrn Frank Schübel durch Nachwahl als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat sich diesen Aktionärswahlvorschlag
zu eigen gemacht und schlägt nachfolgend Herrn Frank
Schübel zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vor.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 1 Abs.
1 Nr. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1
der Satzung aus drei Arbeitnehmervertretern und sechs
von der Hauptversammlung zu wählenden
Anteilseignervertretern zusammen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines
ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt
gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung für den Rest der
Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine
entsprechende Empfehlung des Nominierungsausschusses,
vor,
a) Herrn Prof. Dr. Roland Klose, wohnhaft in
Würzburg, Deutschland, Professor für
Betriebswirtschaftslehre, FOM Hochschule
für Oekonomie & Management, Essen /
Nürnberg, Deutschland,
b) Herrn Hendrik H. van der Lof, wohnhaft in
Almelo, Niederlande, Geschäftsführer der
Via Finis Invest B.V., Almelo,
Niederlande,
c) Herrn Frank Schübel, wohnhaft in
Gräfelfing, Deutschland, bis zum Ablauf
der Hauptversammlung am 19. Mai 2017
Sprecher des Vorstands der
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft,
Haselünne, Deutschland, ab dem 1. Juni
2017 Geschäftsführer der Teekanne GmbH &
Co. KG, Düsseldorf, Deutschland,
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April 10, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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