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DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -2-

DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 in Stuttgart | Haus der Wirtschaft mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.05.2017 in Stuttgart | Haus der Wirtschaft mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Müller - Die lila Logistik AG Besigheim 
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 
ISIN DE0006214687 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 
 
Dienstag, 30. Mai 2017, um 11:00 Uhr ein. 
*Ort:* *Haus der Wirtschaft* 
       *König-Karl-Halle* 
       *Willi-Bleicher-Straße 19* 
       *70174 Stuttgart* 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Müller - Die lila Logistik AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 
   31. Dezember 2016, mit den Lageberichten des 
   Vorstands für die Gesellschaft und den 
   Konzern einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, 
   § 315 Absatz 4 HGB sowie dem Bericht des 
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 
 
   Diese Unterlagen können in den 
   Geschäftsräumen am Sitz der Müller - Die lila 
   Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 
   74354 Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet 
   unter der Adresse 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlung_ 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Anfrage auch zugesandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Seit dem 1. Januar 2017 ist der Anspruch der 
   Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig (§ 58 Absatz 4 Satz 2 
   AktG). Eine frühere Fälligkeit kann nicht 
   vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3 
   AktG). 
 
   Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 
   sollen EUR 0,30 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie ausgeschüttet werden. Die 
   Dividende soll am 2. Juni 2017 ausgezahlt 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 von 
   EUR 11.857.058,72 wie folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die          EUR 2.386.725,00 
   Aktionäre: 
   Ausschüttung einer 
   Dividende von EUR 0,30 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie, 
   bei 7.955.750 Stückaktien 
   sind das 
   Gewinnvortrag              EUR 9.470.333,72 
   Bilanzgewinn               EUR 11.857.058,72 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
   Baker Tilly AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2017 zu 
   bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von 
   § 20 Absatz 1 der Satzung (Vorsitz in der 
   Hauptversammlung)* 
 
   Der § 20 Absatz 1 der Satzung in der derzeit 
   gültigen Fassung bestimmt, dass den Vorsitz 
   in der Hauptversammlung der Vorsitzende des 
   Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter oder 
   ein vom Aufsichtsrat zu bestimmendes Mitglied 
   des Aufsichtsrats führt. Die Regelung ist in 
   der bestehenden Form wenig flexibel. § 20 
   Absatz 1 der Satzung soll daher präzisiert 
   und flexibilisiert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   § 20 Absatz 1 der Satzung wie folgt neu zu 
   fassen: 
 
   'Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt 
   der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, 
   sofern dieser verhindert ist, der 
   stellvertretende Vorsitzende des 
   Aufsichtsrats. Für den Fall, dass der 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein 
   Stellvertreter verhindert sind, führt den 
   Vorsitz in der Hauptversammlung eine vom 
   Aufsichtsrat durch Beschluss zu bestimmende 
   Person, die nicht Mitglied des Aufsichtsrats 
   sein muss.' 
II.   *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
      Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung beläuft sich die 
      Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 
      7.955.750, die Gesamtzahl der Stimmrechte 
      ebenfalls auf 7.955.750. 
III.  *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
      Hauptversammlung und die Ausübung des 
      Stimmrechts* 
 
      Aktionäre sind zur Teilnahme an der 
      Hauptversammlung und zur Ausübung des 
      Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei 
      der Gesellschaft angemeldet und ihre 
      Berechtigung zur Teilnahme an der 
      Hauptversammlung und zur Ausübung des 
      Stimmrechtes durch einen Nachweis des 
      Anteilsbesitzes durch das depotführende 
      Kreditinstitut oder 
      Finanzdienstleistungsinstitut nachgewiesen 
      haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
      hat sich auf den Beginn des *9. Mai 2017* 
      ('Nachweisstichtag') zu beziehen. 
 
      Die Anmeldung und der Nachweis des 
      Anteilsbesitzes bedürfen der Textform, 
      müssen in deutscher oder englischer 
      Sprache erfolgen und der Gesellschaft bis 
      spätestens zum Ablauf des *23. Mai 2017* 
      unter folgender Adresse zugehen: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      c/o Landesbank Baden-Württemberg 
      4035 H Hauptversammlungen 
      Am Hauptbahnhof 2 
      70173 Stuttgart 
 
      Telefax: +49 (0) 711 127 79264 
      oder per E-Mail an: *hv-anmeldung@LBBW.de* 
 
      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 
      die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
      die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
      nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur 
      Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur 
      Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. 
 
      Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
      Hauptversammlung und der Umfang des 
      Stimmrechts bemessen sich nach dem 
      Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
      Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat 
      keine Auswirkungen auf die 
      Veräußerbarkeit der Aktien, führt 
      nicht zu einer Sperre für die Verfügung 
      über Aktien, und ist kein relevantes Datum 
      für eine Dividendenberechtigung. Aktien 
      können unabhängig vom Nachweisstichtag 
      erworben und veräußert werden. Im 
      Fall einer Veräußerung von Aktien 
      nach dem Nachweisstichtag ist jedoch - 
      ungeachtet der Veräußerung - im 
      Verhältnis zur Gesellschaft weiterhin der 
      veräußernde Aktionär zur Teilnahme an 
      der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
      Stimmrechts berechtigt - rechtzeitige 
      Anmeldung und Vorlage des Nachweises des 
      Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
      vorausgesetzt. Personen, die zum 
      Nachweisstichtag noch keine Aktien 
      besitzen, sind ungeachtet eines späteren 
      Aktienerwerbs in der Hauptversammlung 
      nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es 
      sei denn, sie haben sich von einem 
      teilnahmeberechtigten Aktionär 
      bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
      ermächtigen lassen. 
 
      Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch 
      einen Bevollmächtigten an der 
      Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir 
      um eine frühzeitige Anmeldung. Dadurch 
      erleichtern Sie uns die Organisation der 
      Hauptversammlung. Auch durch eine solche 
      frühzeitige Anmeldung werden Aktien nicht 
      gesperrt oder blockiert. Aktionäre können 
      ungeachtet der Anmeldung weiterhin über 
      ihre Aktien verfügen. 
IV.   *Verfahren für die 
      Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung* 
 
      Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, 
      die nicht selbst an der Hauptversammlung 
      teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der 
      Hauptversammlung auch durch einen 
      Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im 
      Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
      fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und 
      ein fristgerechter Nachweis des 
      Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
      Bestimmungen erforderlich. 
 
      Wenn weder ein Kreditinstitut, eine 
      Aktionärsvereinigung oder ein anderer 
      diesen nach § 135 AktG ggf. i. V. m. § 125 
      Absatz 5 AktG gleichgestellter 
      Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
      Widerruf und der Nachweis der 
      Bevollmächtigung gegenüber der 
      Gesellschaft der Textform. Aktionäre 
      können für die Vollmachtserteilung den 
      Vollmachtsabschnitt auf dem 
      Eintrittskartenformular, das sie nach der 
      Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist 
      aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
      Vollmacht in Textform ausstellen. Das auf 
      der Eintrittskarte vorgesehene Formular 
      kann auch auf der Internetseite der 
      Gesellschaft unter der Adresse 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlung_ 
      heruntergeladen werden. Dort finden Sie 
      auch weitere ergänzende Informationen zur 
      Bevollmächtigung eines Vertreters. 
 
      Für die Übermittlung des Nachweises 
      der Bevollmächtigung und den Widerruf von 
      Vollmachten stehen folgende Adresse, 
      Fax-Nummer und E-Mail-Adresse zur 
      Verfügung: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
      Deutschland 
 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *Mueller-HV2017@computershare.de* 
      oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89 
      30903-74675 
 
      Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten 
      können den Nachweis der Bevollmächtigung 
      aber auch am Tag der Hauptversammlung im 
      Rahmen der Ein- und Ausgangskontrolle zur 
      Hauptversammlung erbringen. 
 
      Vollmachtserteilungen sind auch während 
      der Hauptversammlung möglich. 
      Entsprechende Formulare werden während der 
      Hauptversammlung vorgehalten. 
 
      Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an 
      der Hauptversammlung gilt automatisch als 
      Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten 
      Vollmacht. 
 
      Bei der Bevollmächtigung von 
      Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
      oder diesen nach § 135 AktG ggf. i. V. m. 
      § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten 
      Rechtsträgern gelten die gesetzlichen 
      Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. 
      Diese verlangen möglicherweise eine 
      besondere Form der Vollmacht, weil sie 
      gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
      nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, 
      die ein Kreditinstitut, eine 
      Aktionärsvereinigung oder einen dieser 
      nach § 135 AktG ggf. i. V. m. § 125 Absatz 
      5 AktG gleichgestellten Rechtsträger 
      bevollmächtigen möchten, sollten sich 
      deshalb mit diesen über ein mögliches 
      Formerfordernis für die Vollmacht 
      abstimmen. 
 
      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären - 
      wie bereits in früheren Jahren - an, einen 
      von der Gesellschaft benannten 
      weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
      bereits vor der Hauptversammlung zu 
      bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft 
      benannte Stimmrechtsvertreter übt das 
      Stimmrecht ausschließlich auf der 
      Grundlage der vom Aktionär erteilten 
      Weisungen aus. Ohne derartige Weisungen 
      kann der Stimmrechtsvertreter das 
      Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung 
      der Vollmacht an den von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter, ihr 
      Widerruf und die Erteilung von Weisungen 
      bedürfen der Textform. Ein Formular, von 
      dem bei der Vollmachts- und 
      Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden 
      kann, befindet sich auf der Vorderseite 
      der Eintrittskarte und wird unabhängig 
      davon auf Verlangen jedem Aktionär 
      unverzüglich und kostenlos übermittelt. 
      Das Verlangen ist zu richten an: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
      Deutschland 
 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *Mueller-HV2017@computershare.de* 
      oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89 
      30903-74675 
 
      Diese Adressen gelten auch für die 
      anschließende Übermittlung der 
      Vollmachten nebst Weisungen. Bitte 
      beachten Sie, dass eine so übermittelte 
      Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter nebst 
      Weisung bis spätestens zum *29. Mai 2017 
      bis 14:00 Uhr (MESZ)* zugegangen sein 
      muss, um berücksichtigt werden zu können, 
      und dass die von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter keine 
      Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung 
      von Widersprüchen gegen 
      Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum 
      Stellen von Fragen oder von Anträgen 
      entgegennehmen. Für die Abstimmung über 
      Anträge, zu denen es keine mit dieser 
      Einladung und keine später bekannt 
      gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder 
      Aufsichtsrat gibt, stehen die von der 
      Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter ebenfalls nicht zur 
      Verfügung. 
 
      Am Tag der Hauptversammlung können die 
      Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
      Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
      sowie deren Änderung oder Widerruf in 
      Textform auch an der Ein- und 
      Ausgangskontrolle der Hauptversammlung 
      erfolgen. 
 
      Die persönliche Teilnahme des Aktionärs 
      oder eines bevollmächtigten Dritten an der 
      Hauptversammlung gilt automatisch als 
      Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht 
      an die Stimmrechtsvertreter der 
      Gesellschaft. 
V.    *Ergänzungsverlangen* 
 
      Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
      zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals 
      (dies entspricht - aufgerundet auf die 
      nächsthöhere ganze Aktienzahl - 397.788 
      Aktien der Gesellschaft) erreichen, können 
      verlangen, dass Gegenstände auf die 
      Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
      werden (vgl. § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG). 
      Jedem neuen Gegenstand muss eine 
      Begründung oder eine Beschlussvorlage 
      beiliegen. 
 
      Das Verlangen ist schriftlich an den 
      Vorstand der Gesellschaft zu richten und 
      muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
      vor der Versammlung, d. h. spätestens bis 
      zum Ablauf des *29. April 2017*, zugehen. 
      Die Adresse des Vorstands lautet wie 
      folgt: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      z. Hd. des Vorstands 
      Ferdinand-Porsche-Straße 4 
      74354 Besigheim-Ottmarsheim 
 
      Für die Übermittlung in der 
      elektronischen Form des § 126a 
      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lautet die 
      Adresse: 
 
      *investor@lila-logistik.com* 
 
      Die Antragsteller haben gemäß § 122 
      Absatz 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass 
      sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag 
      des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
      Aktien sind und dass sie die Aktien bis 
      zur Entscheidung des Vorstands über den 
      Antrag halten. Auf die 
      Anrechnungsmöglichkeiten nach § 70 AktG 
      wird hingewiesen. 
 
      Bekanntzumachende Ergänzungen der 
      Tagesordnung werden unverzüglich im 
      Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind 
      außerdem unverzüglich über die 
      Internetadresse 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlung_ zugänglich. 
      Unter 'Erläuterungen zu den Rechten der 
      Aktionäre' sind dort auch weitere 
      Einzelheiten zu den Voraussetzungen der 
      Ausübung der Rechte und ihren Grenzen 
      enthalten. 
VI.   *Gegenanträge* 
 
      Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
      Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen 
      die Vorschläge von Vorstand und/oder 
      Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
      Tagesordnung zu stellen. 
 
      Gegenanträge, die der Müller - Die lila 
      Logistik AG unter der nachstehend 
      angegebenen Adresse bis spätestens zum 
      Ablauf des *15. Mai 2017* zugegangen sind, 
      werden einschließlich einer etwaigen 
      Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich 
      über die Internetseite: 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlung_ zugänglich 
      gemacht (vgl. § 126 Absatz 1 Satz 1 und 
      Satz 2 AktG). Gegenanträge ohne Begründung 
      müssen nicht zugänglich gemacht werden. 
 
      In § 126 Absatz 2 AktG nennt das Gesetz 
      weitere Gründe, bei deren Vorliegen ein 
      Gegenantrag und dessen Begründung nicht 
      zugänglich gemacht werden müssen. Dies ist 
      bei einer Begründung zu einem Gegenantrag 
      beispielsweise der Fall, wenn sie 
      insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
      Eine ausführliche Darstellung dieser 
      Gründe findet sich auf der Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlung_. Unter 
      'Erläuterungen zu den Rechten der 
      Aktionäre' sind dort auch die Einzelheiten 
      zu den Voraussetzungen der Ausübung des 
      Rechts und seinen Grenzen enthalten. 
 
      Für die Übermittlung von 
      Gegenanträgen ist folgende Adresse 
      maßgeblich: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      Investor Relations 
      Ferdinand-Porsche-Straße 4 
      74354 Besigheim-Ottmarsheim 
 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *investor@lila-logistik.com* 
      oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 
      7143 810 129 
 
      Anderweitig adressierte oder nicht 
      rechtzeitig zugegangene Gegenanträge 

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April 12, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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