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DGAP-HV: Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Pfandbriefbank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Deutsche Pfandbriefbank AG München ISIN DE0008019001 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG am 
Dienstag, den 30. Mai 2017, um 10.00 Uhr (MESZ) im 
Hotel Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538 
München, ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Deutsche Pfandbriefbank AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses für den 
   Konzern der Deutsche Pfandbriefbank AG, 
   jeweils zum 31. Dezember 2016, des 
   Lageberichts der Deutsche Pfandbriefbank AG 
   und des Konzernlageberichts für den Konzern 
   der Deutsche Pfandbriefbank AG 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016 
 
Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet 
unter 
 
http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ 
 
veröffentlicht. Sie werden zudem in der 
Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand 
und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert. 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 
ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 
 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 nach HGB 
ausgewiesenen Bilanzgewinn der Deutsche Pfandbriefbank 
AG von EUR 141.199.073,40 in Höhe von EUR 
141.199.073,40 zur Ausschüttung einer Dividende von 
 
EUR 1,05 je dividendenberechtigter Stückaktie 
 
zu verwenden und in Höhe des verbleibenden Betrags von 
EUR 0,00 in andere Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
Es ergibt sich damit folgende Verwendung des 
Bilanzgewinns: 
 
 _Bilanzgewinn:_             _EUR 
                             141.199.073,40_ 
 _Verteilung an die          _EUR 
 Aktionäre:_                 141.199.073,40_ 
 _Einstellung in andere      _EUR 0,00_ 
 Gewinnrücklagen:_ 
 
Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt, dass die 
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
eigenen Aktien hält und damit zu diesem Zeitpunkt alle 
Aktien der Gesellschaft dividenden- und stimmberechtigt 
sind. 
 
Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand 
und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten 
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. 
Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von 
EUR 1,05 je dividendenberechtigter Stückaktie bei 
entsprechend angepasster Einstellung in die Rücklagen 
vorsehen. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. 
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die 
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
folgenden Geschäftstag, das heißt, am Freitag, dem 
2. Juni 2017, fällig. Eine frühere Fälligkeit kann 
nicht vorgesehen werden (§ 58 Abs. 4 Satz 3 AktG). 
 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
4. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
erteilen. 
 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
Jeweils gestützt auf die Empfehlung des 
Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der 
Aufsichtsrat vor, die KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) 
für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die 
prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger 
verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den 
Konzern für das Geschäftsjahr 2017, wenn und soweit 
diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, 
zu bestellen. 
 
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an den 
Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats 
sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch 
Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die 
Auswahlmöglichkeit des Abschlussprüfers beschränkt 
hätten. 
 
II. *Weitere Angaben und Hinweise* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
380.376.059,67 ist im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung eingeteilt in 134.475.308 Stückaktien, 
die jeweils eine Stimme gewähren. 
 
Sofern die Gesellschaft direkt oder indirekt i.S.d. § 
71d AktG eigene Aktien hält, stehen der Gesellschaft 
aus diesen Aktien nach § 71b AktG keine Rechte zu. 
Eigene Aktien wären daher weder in der Hauptversammlung 
der Gesellschaft stimmberechtigt noch 
dividendenberechtigt. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien und sie beabsichtigt auch nicht, bis zur 
Hauptversammlung eigene Aktien direkt oder indirekt zu 
erwerben. 
 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
a) *Anmeldung* 
 
Alle Aktionäre, die sich bis spätestens Dienstag, den 
23. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) zur Hauptversammlung 
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben, 
sind gemäß § 14 der Satzung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - 
selbst oder durch Bevollmächtigte - berechtigt. 
 
Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des 
depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Dieser 
Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem 
Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also 
Dienstag, den 9. Mai 2017, 0:00 Uhr (MESZ) zu beziehen. 
 
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag 
für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick 
auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 
5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung oder für die Ausübung 
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
Aktionärseigenschaft erbracht hat. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis haben in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache i) unter der 
Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, c/o Deutsche Bank 
AG, Securities Production, General Meetings, Postfach 
20 01 07, 60605 Frankfurt am Main, oder ii) unter der 
Telefax-Nummer +49-69-12012-86045 oder iii) unter der 
eMail-Adresse wp.hv@db-is.com zu erfolgen. Für die 
Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung 
bei der Gesellschaft entscheidend. 
 
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher 
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiter 
frei verfügen. 
 
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, die an der 
Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte oder mittels Briefwahl ausüben wollen, 
frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche 
Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden 
in diesen Fällen direkt durch das depotführende 
Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine 
Eintrittskarte bei ihrer Depotbank angefordert haben, 
brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. 
 
b) *Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
nicht nur selbst, sondern auch durch einen 
Bevollmächtigten, wie z.B. ein hierzu bereites 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben. 
Auch in diesen Fällen ist eine frist- und formgerechte 
Anmeldung erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der 
Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte den Ziff. II. 3. 
a) bis c) dieser Einladung. 
 
c) *Briefwahl* 
 
Außerdem können Aktionäre ihr Stimmrecht, ohne an 
der Hauptversammlung selbst oder durch einen 
Bevollmächtigten teilzunehmen, durch Briefwahl ausüben. 
Auch in diesem Fall ist eine frist- und formgerechte 
Anmeldung erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der 
Briefwahl entnehmen Sie bitte der Ziff. II. 3. a) und 
d) dieser Einladung. 
 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe* 
a) *Allgemeines* 
 
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie 
persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und Ihr 
Stimmrecht selbst ausüben. Sie können Ihr Stimmrecht 
aber auch durch Bevollmächtigte, durch 

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April 18, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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