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DGAP-News: Deutsche Pfandbriefbank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-18 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Deutsche Pfandbriefbank AG München ISIN DE0008019001
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG am
Dienstag, den 30. Mai 2017, um 10.00 Uhr (MESZ) im
Hotel Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538
München, ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Deutsche Pfandbriefbank AG und des
gebilligten Konzernabschlusses für den
Konzern der Deutsche Pfandbriefbank AG,
jeweils zum 31. Dezember 2016, des
Lageberichts der Deutsche Pfandbriefbank AG
und des Konzernlageberichts für den Konzern
der Deutsche Pfandbriefbank AG
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet
unter
http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/
veröffentlicht. Sie werden zudem in der
Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand
und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 nach HGB
ausgewiesenen Bilanzgewinn der Deutsche Pfandbriefbank
AG von EUR 141.199.073,40 in Höhe von EUR
141.199.073,40 zur Ausschüttung einer Dividende von
EUR 1,05 je dividendenberechtigter Stückaktie
zu verwenden und in Höhe des verbleibenden Betrags von
EUR 0,00 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Es ergibt sich damit folgende Verwendung des
Bilanzgewinns:
_Bilanzgewinn:_ _EUR
141.199.073,40_
_Verteilung an die _EUR
Aktionäre:_ 141.199.073,40_
_Einstellung in andere _EUR 0,00_
Gewinnrücklagen:_
Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt, dass die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung keine
eigenen Aktien hält und damit zu diesem Zeitpunkt alle
Aktien der Gesellschaft dividenden- und stimmberechtigt
sind.
Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand
und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten.
Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von
EUR 1,05 je dividendenberechtigter Stückaktie bei
entsprechend angepasster Einstellung in die Rücklagen
vorsehen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1.
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag, das heißt, am Freitag, dem
2. Juni 2017, fällig. Eine frühere Fälligkeit kann
nicht vorgesehen werden (§ 58 Abs. 4 Satz 3 AktG).
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen*
Jeweils gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der
Aufsichtsrat vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS)
für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger
verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den
Konzern für das Geschäftsjahr 2017, wenn und soweit
diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden,
zu bestellen.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an den
Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats
sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch
Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die
Auswahlmöglichkeit des Abschlussprüfers beschränkt
hätten.
II. *Weitere Angaben und Hinweise*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR
380.376.059,67 ist im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung eingeteilt in 134.475.308 Stückaktien,
die jeweils eine Stimme gewähren.
Sofern die Gesellschaft direkt oder indirekt i.S.d. §
71d AktG eigene Aktien hält, stehen der Gesellschaft
aus diesen Aktien nach § 71b AktG keine Rechte zu.
Eigene Aktien wären daher weder in der Hauptversammlung
der Gesellschaft stimmberechtigt noch
dividendenberechtigt. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien und sie beabsichtigt auch nicht, bis zur
Hauptversammlung eigene Aktien direkt oder indirekt zu
erwerben.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
a) *Anmeldung*
Alle Aktionäre, die sich bis spätestens Dienstag, den
23. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) zur Hauptversammlung
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben,
sind gemäß § 14 der Satzung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts -
selbst oder durch Bevollmächtigte - berechtigt.
Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des
depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Dieser
Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem
Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also
Dienstag, den 9. Mai 2017, 0:00 Uhr (MESZ) zu beziehen.
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag
für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick
auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz
5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder für die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der
Aktionärseigenschaft erbracht hat.
Die Anmeldung und der Nachweis haben in Textform in
deutscher oder englischer Sprache i) unter der
Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, c/o Deutsche Bank
AG, Securities Production, General Meetings, Postfach
20 01 07, 60605 Frankfurt am Main, oder ii) unter der
Telefax-Nummer +49-69-12012-86045 oder iii) unter der
eMail-Adresse wp.hv@db-is.com zu erfolgen. Für die
Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung
bei der Gesellschaft entscheidend.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiter
frei verfügen.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, die an der
Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch
Bevollmächtigte oder mittels Briefwahl ausüben wollen,
frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche
Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden
in diesen Fällen direkt durch das depotführende
Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine
Eintrittskarte bei ihrer Depotbank angefordert haben,
brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.
b) *Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
nicht nur selbst, sondern auch durch einen
Bevollmächtigten, wie z.B. ein hierzu bereites
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben.
Auch in diesen Fällen ist eine frist- und formgerechte
Anmeldung erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der
Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte den Ziff. II. 3.
a) bis c) dieser Einladung.
c) *Briefwahl*
Außerdem können Aktionäre ihr Stimmrecht, ohne an
der Hauptversammlung selbst oder durch einen
Bevollmächtigten teilzunehmen, durch Briefwahl ausüben.
Auch in diesem Fall ist eine frist- und formgerechte
Anmeldung erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der
Briefwahl entnehmen Sie bitte der Ziff. II. 3. a) und
d) dieser Einladung.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe*
a) *Allgemeines*
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie
persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und Ihr
Stimmrecht selbst ausüben. Sie können Ihr Stimmrecht
aber auch durch Bevollmächtigte, durch
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April 18, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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