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DGAP-News: KUKA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-19 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. KUKA Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0006204407 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 31. Mai 2017 um 10:00 Uhr im Kongresszentrum 'Kongress am Park Augsburg' (nachfolgend 'Kongresshalle'), Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB, für das Geschäftsjahr 2016; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Die vorstehend genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der KUKA Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.kuka.com zugänglich. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos erteilt und zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und damit eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der KUKA Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von *EUR 87.611.258,51* wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 19.887.735,00 Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie Gewinnvortrag EUR 67.723.523,51 Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 39.775.470 Stückaktien (ISIN DE0006204407). Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die KUKA Aktiengesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien halten, so sind diese nicht dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird in der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der bei entsprechend reduzierter Ausschüttung unverändert eine Dividende von EUR 0,50 je stimmberechtigter Stückaktie und eine Erhöhung des Gewinnvortrags vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Gesamtentlastung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Gesamtentlastung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Herr Hans Ziegler hat mit Wirkung zum 01. Dezember 2016 sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft niedergelegt. Herr Dr. Hubert Lienhard hat mit Wirkung zum 10. Januar 2017 sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft niedergelegt. Herr Dr. Friedhelm Loh hat mit Wirkung zum 27. Januar 2017 sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft niedergelegt. Herr Professor Dr. Dirk Abel hat mit Wirkung zum 31. Januar 2017 sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft niedergelegt. Weiterhin hat Herr Bernd Minning mit Wirkung zum 01. Februar 2017 sein Mandat als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft niedergelegt. Herr Professor Dr. Uwe Loos hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 28. Februar 2017 niedergelegt. Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft hatte vor dem Hintergrund der zuvor aufgeführten Amtsniederlegungen die gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern für die vakant gewordenen Positionen gemäß § 104 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 MitbestG beantragt. Das Amtsgericht Augsburg bestellte durch Beschlüsse vom 08. Februar 2017, zugestellt am 10. Februar 2017, (i) Frau Professor Dr. Michèle Morner, (ii) Frau Min (Francoise) Liu sowie (iii) Herrn Dr. Yanmin (Andy) Gu zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Weiterhin bestellte das Amtsgericht Augsburg durch Beschlüsse vom 22. Februar 2017, zugestellt am 24. Februar 2017, (i) Herrn Hongbo (Paul) Fang und (ii) Herrn Alexander Liong Hauw Tan zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Die Amtszeit der vorgenannten gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet entsprechend der Beschlüsse des Amtsgerichts Augsburg spätestens mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2017, weshalb nun die ordentliche Hauptversammlung am 31. Mai 2017 neue Aufsichtsratsmitglieder wählen muss. Gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom 14. Juni 2016 dauert die Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats für den Rest der Amtsdauer der ausscheidenden Mitglieder, d.h. bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2018, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz sowie § 10 Abs. 1 der Satzung aus insgesamt zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und sechs Mitgliedern, deren Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz richtet. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat nicht gebunden. Gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2017 folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Dr. Yanmin (Andy) Gu Wohnort: Panyu, Guangzhou, Provinz Guangdong, China Alter: 53 Jahre Beruf/Ausbildung: Betriebswirt Derzeitige Tätigkeit: Vice President Midea Group Co., Ltd. b) Hongbo (Paul) Fang Wohnort: Foshan, Provinz Guangdong, China Alter: 50 Jahre Beruf/Ausbildung: Betriebswirt Derzeitige Tätigkeit: Vorsitzender und CEO der Midea Group Co., Ltd. c) Min (Francoise) Liu Wohnort: Daliang, Shunde, Provinz Guangdong, China Alter: 40 Jahre Beruf/Ausbildung: Betriebswirtin Derzeitige Tätigkeit: Director Human Resources Midea Group Co., Ltd. d) Professor Dr. Michèle Morner Wohnort: Rosengarten, Deutschland Alter: 50 Jahre Beruf/Ausbildung: Betriebswirtin Derzeitige Tätigkeit: Professorin e) Alexander Liong Hauw Tan Wohnort: Guangzhou, Provinz Guangdong, China Alter: 46 Jahre Beruf/Ausbildung: Wirtschaftsingenieur Derzeitige Deputy CFO Midea Tätigkeit: Group Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Yanmin (Andy) Gu als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 6. *Beschlussfassungen über Satzungsänderungen* a. Änderung des § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung soll aus sprachlichen Gründen geändert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen: '(2) [...]. Im Falle der Leitung der Hauptversammlung (§ 21 Abs. 1 der
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April 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)