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DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KUKA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 31.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-19 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KUKA Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0006204407 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am 
 
31. Mai 2017 um 10:00 Uhr im Kongresszentrum 'Kongress 
am Park Augsburg' (nachfolgend 'Kongresshalle'), 
Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg, 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die KUKA 
   Aktiengesellschaft und den Konzern, 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu 
   den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB 
   sowie § 315 Abs. 4 HGB, für das Geschäftsjahr 
   2016; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen liegen vom 
   Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
   KUKA Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 
   86165 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus 
   und sind über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter www.kuka.com zugänglich. Eine Abschrift 
   wird jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos 
   erteilt und zugesandt. Ferner werden die 
   Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein und näher erläutert werden. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und damit 
   eine Feststellung durch die Hauptversammlung 
   entfällt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der KUKA Aktiengesellschaft aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von *EUR 
   87.611.258,51* wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 19.887.735,00 
   Dividende von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag              EUR 67.723.523,51 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien 39.775.470 
   Stückaktien (ISIN DE0006204407). 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung hält die KUKA Aktiengesellschaft 
   keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien 
   halten, so sind diese nicht dividendenberechtigt. 
   Für diesen Fall wird in der Hauptversammlung ein 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der bei entsprechend reduzierter 
   Ausschüttung unverändert eine Dividende von EUR 
   0,50 je stimmberechtigter Stückaktie und eine 
   Erhöhung des Gewinnvortrags vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
   der Gesamtentlastung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
   der Gesamtentlastung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu 
   lassen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Hans Ziegler hat mit Wirkung zum 01. 
   Dezember 2016 sein Mandat als Mitglied des 
   Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft 
   niedergelegt. Herr Dr. Hubert Lienhard hat mit 
   Wirkung zum 10. Januar 2017 sein Mandat als 
   Mitglied des Aufsichtsrats der KUKA 
   Aktiengesellschaft niedergelegt. Herr Dr. 
   Friedhelm Loh hat mit Wirkung zum 27. Januar 2017 
   sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der 
   KUKA Aktiengesellschaft niedergelegt. Herr 
   Professor Dr. Dirk Abel hat mit Wirkung zum 31. 
   Januar 2017 sein Mandat als Mitglied des 
   Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft 
   niedergelegt. Weiterhin hat Herr Bernd Minning 
   mit Wirkung zum 01. Februar 2017 sein Mandat als 
   Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
   KUKA Aktiengesellschaft niedergelegt. Herr 
   Professor Dr. Uwe Loos hat sein Mandat als 
   Mitglied des Aufsichtsrats der KUKA 
   Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 28. Februar 
   2017 niedergelegt. 
 
   Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft hatte 
   vor dem Hintergrund der zuvor aufgeführten 
   Amtsniederlegungen die gerichtliche Bestellung 
   von Aufsichtsratsmitgliedern für die vakant 
   gewordenen Positionen gemäß § 104 Abs. 1 
   AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 MitbestG 
   beantragt. Das Amtsgericht Augsburg bestellte 
   durch Beschlüsse vom 08. Februar 2017, zugestellt 
   am 10. Februar 2017, (i) Frau Professor Dr. 
   Michèle Morner, (ii) Frau Min (Francoise) Liu 
   sowie (iii) Herrn Dr. Yanmin (Andy) Gu zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats. Weiterhin 
   bestellte das Amtsgericht Augsburg durch 
   Beschlüsse vom 22. Februar 2017, zugestellt am 
   24. Februar 2017, (i) Herrn Hongbo (Paul) Fang 
   und (ii) Herrn Alexander Liong Hauw Tan zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft. 
 
   Die Amtszeit der vorgenannten gerichtlich 
   bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet 
   entsprechend der Beschlüsse des Amtsgerichts 
   Augsburg spätestens mit Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 31. Mai 2017, weshalb nun die 
   ordentliche Hauptversammlung am 31. Mai 2017 neue 
   Aufsichtsratsmitglieder wählen muss. 
 
   Gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der 
   Gesellschaft in der Fassung vom 14. Juni 2016 
   dauert die Amtszeit der neu zu wählenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für den Rest der 
   Amtsdauer der ausscheidenden Mitglieder, d.h. bis 
   zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 
   im Jahre 2018, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 
   1 und 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 
   1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz sowie § 10 Abs. 1 
   der Satzung aus insgesamt zwölf Mitgliedern 
   zusammen, und zwar sechs Mitgliedern, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden, und sechs 
   Mitgliedern, deren Wahl sich nach dem 
   Mitbestimmungsgesetz richtet. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat 
   nicht gebunden. 
 
   Gestützt auf die Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt 
   der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab Beendigung 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2017 
   folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner 
   in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Dr. Yanmin (Andy) Gu 
 
      Wohnort:              Panyu, Guangzhou, 
                            Provinz Guangdong, 
                            China 
      Alter:                53 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Betriebswirt 
      Derzeitige Tätigkeit: Vice President 
                            Midea Group Co., 
                            Ltd. 
   b) Hongbo (Paul) Fang 
 
      Wohnort:              Foshan, Provinz 
                            Guangdong, China 
      Alter:                50 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Betriebswirt 
      Derzeitige Tätigkeit: Vorsitzender und 
                            CEO der Midea 
                            Group Co., Ltd. 
   c) Min (Francoise) Liu 
 
      Wohnort:              Daliang, Shunde, 
                            Provinz Guangdong, 
                            China 
      Alter:                40 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Betriebswirtin 
      Derzeitige Tätigkeit: Director Human 
                            Resources Midea 
                            Group Co., Ltd. 
   d) Professor Dr. Michèle Morner 
 
      Wohnort:              Rosengarten, 
                            Deutschland 
      Alter:                50 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Betriebswirtin 
      Derzeitige Tätigkeit: Professorin 
   e) Alexander Liong Hauw Tan 
 
      Wohnort:           Guangzhou, Provinz 
                         Guangdong, China 
      Alter:             46 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:  Wirtschaftsingenieur 
      Derzeitige         Deputy CFO Midea 
      Tätigkeit:         Group 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
   hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Dr. Yanmin (Andy) Gu als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
6. *Beschlussfassungen über Satzungsänderungen* 
 
   a. Änderung des § 17 Abs. 2 Satz 2 der 
      Satzung 
 
      § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung soll aus 
      sprachlichen Gründen geändert werden. 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher 
      vor, § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wie 
      folgt neu zu fassen: 
 
      '(2) [...]. Im Falle der Leitung der 
           Hauptversammlung (§ 21 Abs. 1 der 

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April 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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