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DGAP-News: KUKA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 31.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-04-19 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
KUKA Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0006204407
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der am
31. Mai 2017 um 10:00 Uhr im Kongresszentrum 'Kongress
am Park Augsburg' (nachfolgend 'Kongresshalle'),
Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die KUKA
Aktiengesellschaft und den Konzern,
einschließlich des erläuternden Berichts zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB
sowie § 315 Abs. 4 HGB, für das Geschäftsjahr
2016; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen vom
Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der
KUKA Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140,
86165 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus
und sind über die Internetseite der Gesellschaft
unter www.kuka.com zugänglich. Eine Abschrift
wird jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos
erteilt und zugesandt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein und näher erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und damit
eine Feststellung durch die Hauptversammlung
entfällt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der KUKA Aktiengesellschaft aus dem
abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von *EUR
87.611.258,51* wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 19.887.735,00
Dividende von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag EUR 67.723.523,51
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien 39.775.470
Stückaktien (ISIN DE0006204407).
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die KUKA Aktiengesellschaft
keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien
halten, so sind diese nicht dividendenberechtigt.
Für diesen Fall wird in der Hauptversammlung ein
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der bei entsprechend reduzierter
Ausschüttung unverändert eine Dividende von EUR
0,50 je stimmberechtigter Stückaktie und eine
Erhöhung des Gewinnvortrags vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege
der Gesamtentlastung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege
der Gesamtentlastung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu
lassen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Herr Hans Ziegler hat mit Wirkung zum 01.
Dezember 2016 sein Mandat als Mitglied des
Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft
niedergelegt. Herr Dr. Hubert Lienhard hat mit
Wirkung zum 10. Januar 2017 sein Mandat als
Mitglied des Aufsichtsrats der KUKA
Aktiengesellschaft niedergelegt. Herr Dr.
Friedhelm Loh hat mit Wirkung zum 27. Januar 2017
sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der
KUKA Aktiengesellschaft niedergelegt. Herr
Professor Dr. Dirk Abel hat mit Wirkung zum 31.
Januar 2017 sein Mandat als Mitglied des
Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft
niedergelegt. Weiterhin hat Herr Bernd Minning
mit Wirkung zum 01. Februar 2017 sein Mandat als
Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der
KUKA Aktiengesellschaft niedergelegt. Herr
Professor Dr. Uwe Loos hat sein Mandat als
Mitglied des Aufsichtsrats der KUKA
Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 28. Februar
2017 niedergelegt.
Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft hatte
vor dem Hintergrund der zuvor aufgeführten
Amtsniederlegungen die gerichtliche Bestellung
von Aufsichtsratsmitgliedern für die vakant
gewordenen Positionen gemäß § 104 Abs. 1
AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 MitbestG
beantragt. Das Amtsgericht Augsburg bestellte
durch Beschlüsse vom 08. Februar 2017, zugestellt
am 10. Februar 2017, (i) Frau Professor Dr.
Michèle Morner, (ii) Frau Min (Francoise) Liu
sowie (iii) Herrn Dr. Yanmin (Andy) Gu zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats. Weiterhin
bestellte das Amtsgericht Augsburg durch
Beschlüsse vom 22. Februar 2017, zugestellt am
24. Februar 2017, (i) Herrn Hongbo (Paul) Fang
und (ii) Herrn Alexander Liong Hauw Tan zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Die Amtszeit der vorgenannten gerichtlich
bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet
entsprechend der Beschlüsse des Amtsgerichts
Augsburg spätestens mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung am 31. Mai 2017, weshalb nun die
ordentliche Hauptversammlung am 31. Mai 2017 neue
Aufsichtsratsmitglieder wählen muss.
Gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der
Gesellschaft in der Fassung vom 14. Juni 2016
dauert die Amtszeit der neu zu wählenden
Mitglieder des Aufsichtsrats für den Rest der
Amtsdauer der ausscheidenden Mitglieder, d.h. bis
zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
im Jahre 2018, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs.
1 und 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs.
1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz sowie § 10 Abs. 1
der Satzung aus insgesamt zwölf Mitgliedern
zusammen, und zwar sechs Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden, und sechs
Mitgliedern, deren Wahl sich nach dem
Mitbestimmungsgesetz richtet.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge
der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat
nicht gebunden.
Gestützt auf die Empfehlungen des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt
der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2017
folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Dr. Yanmin (Andy) Gu
Wohnort: Panyu, Guangzhou,
Provinz Guangdong,
China
Alter: 53 Jahre
Beruf/Ausbildung: Betriebswirt
Derzeitige Tätigkeit: Vice President
Midea Group Co.,
Ltd.
b) Hongbo (Paul) Fang
Wohnort: Foshan, Provinz
Guangdong, China
Alter: 50 Jahre
Beruf/Ausbildung: Betriebswirt
Derzeitige Tätigkeit: Vorsitzender und
CEO der Midea
Group Co., Ltd.
c) Min (Francoise) Liu
Wohnort: Daliang, Shunde,
Provinz Guangdong,
China
Alter: 40 Jahre
Beruf/Ausbildung: Betriebswirtin
Derzeitige Tätigkeit: Director Human
Resources Midea
Group Co., Ltd.
d) Professor Dr. Michèle Morner
Wohnort: Rosengarten,
Deutschland
Alter: 50 Jahre
Beruf/Ausbildung: Betriebswirtin
Derzeitige Tätigkeit: Professorin
e) Alexander Liong Hauw Tan
Wohnort: Guangzhou, Provinz
Guangdong, China
Alter: 46 Jahre
Beruf/Ausbildung: Wirtschaftsingenieur
Derzeitige Deputy CFO Midea
Tätigkeit: Group
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Dr. Yanmin (Andy) Gu als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
6. *Beschlussfassungen über Satzungsänderungen*
a. Änderung des § 17 Abs. 2 Satz 2 der
Satzung
§ 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung soll aus
sprachlichen Gründen geändert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher
vor, § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wie
folgt neu zu fassen:
'(2) [...]. Im Falle der Leitung der
Hauptversammlung (§ 21 Abs. 1 der
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April 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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