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DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-19 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Berlin 
ISIN: DE0005659700 
 
Sehr geehrte Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Diese findet am Mittwoch, dem 31. 
Mai 2017, um 10:30 Uhr, im Max Delbrück Communications 
Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch, 
Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der Eckert & Ziegler 
   Strahlen- und Medizintechnik AG zum 31. 
   Dezember 2016, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2016, des 
   Berichts des Aufsichtsrates über das 
   Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 
   289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
   Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden 
   Unterlagen können im Internet unter 
   www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung 
   eingesehen werden. Da der Aufsichtsrat sowohl 
   den Jahresabschluss als auch den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat, findet 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung statt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 erzielten Bilanzgewinn in 
   Höhe von Euro 3.585.827,72 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,66 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie: 
   Euro 3.490.188,90 
 
   Einstellung des Restbetrages in die 
   Gewinnrücklagen: Euro 95.638,82. 
 
   Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie 
   der in die Gewinnrücklagen einzustellende 
   Restbetrag basieren auf dem zum Zeitpunkt der 
   Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten 
   Grundkapital in Höhe von Euro 5.288.165,00, 
   eingeteilt in 5.288.165 nennwertlose 
   Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der Einberufung 
   von der Gesellschaft gehaltenen 4.818 eigenen 
   Aktien sind dagegen nicht 
   dividendenberechtigt. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   kann sich bis zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende von Euro 0,66 
   je dividendenberechtigter Stückaktie sowie 
   einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum 
   Prüfer für eine etwaige Durchsicht des 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 
   sowie von sonstigen unterjährigen (verkürzten) 
   Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie des unterjährigen 
   verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts für das erste Quartal 
   2018 zu wählen, wenn und soweit diese einer 
   derartigen Durchsicht unterzogen werden. 
6. *Beschlussfassung über Änderungen der 
   Satzung zur Ermächtigung des Aufsichtsrates 
   zur Regelung der Vertretungsbefugnis der 
   Vorstandsmitglieder sowie zur Neuregelung des 
   Entsenderechts* 
 
   Die derzeit gültige Satzung der Gesellschaft 
   sieht in § 8 vor, dass der Aufsichtsrat 
   ermächtigt ist, jedem Vorstandsmitglied die 
   Befugnis zur Alleinvertretung einzuräumen. 
   Nicht vorgesehen ist bislang die Ermächtigung 
   des Aufsichtsrats, Vorstandsmitglieder von den 
   Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB 
   (Verbot der Mehrfachvertretung) zu befreien. 
   Um die Flexibilität des Aufsichtsrats bei der 
   Ausgestaltung der Vertretungsbefugnis der 
   Vorstandsmitglieder zu erhöhen, soll die 
   Ermächtigung des Aufsichtsrats entsprechend 
   erweitert werden. Ferner soll das in § 5 Abs. 
   1 Satz 6 der Satzung für die Herren Dr. 
   Andreas Eckert und Jürgen Ziegler verankerte 
   Entsendrecht für je ein Mitglied des 
   Aufsichtsrats aufgehoben werden. Stattdessen 
   soll der Aktionärin Eckert Wagniskapital und 
   Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal, das 
   Recht eingeräumt werden, zwei Mitglieder in 
   den Aufsichtsrat zu entsenden. Herr Dr. 
   Andreas Eckert und Herr Jürgen Ziegler haben 
   der Gesellschaft gegenüber bereits ihr 
   Einverständnis zur Aufhebung des ihnen 
   zustehenden Entsenderechts erklärt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   die folgenden Satzungsbestimmungen wie folgt 
   zu ändern und neu zu fassen: 
 
   a) § 8 der Satzung der Gesellschaft wird 
      aufgehoben und insgesamt wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      _'§ 8 Vertretung_ 
 
      _(1)_ 
 
      _Die Gesellschaft wird gerichtlich und 
      außergerichtlich, wenn nur ein 
      Vorstandsmitglied bestellt ist, durch 
      dieses vertreten. Sind zwei oder mehr 
      Vorstandsmitglieder bestellt, so wird sie 
      durch zwei Vorstandsmitglieder 
      gemeinschaftlich oder durch ein 
      Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit 
      einem Prokuristen vertreten._ 
 
      _(2)_ 
 
      _Der Aufsichtsrat kann einem oder 
      mehreren Mitgliedern des Vorstands die 
      Befugnis zur Einzelvertretung erteilen._ 
 
      _(3)_ 
 
      _Der Aufsichtsrat kann 
      Vorstandsmitglieder von den 
      Beschränkungen des § 181 BGB in den durch 
      § 112 AktG gezogenen Grenzen befreien.'_ 
   b) § 5 Abs. 1 Satz 6 der Satzung wird 
      ersatzlos gestrichen. In § 9 der Satzung 
      wird folgender Absatz 2 neu eingefügt: 
 
      '_(2)_ 
 
      Solange die Eckert Wagniskapital und 
      Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal, 
      Aktionärin der Gesellschaft ist, hat sie 
      das nicht übertragbare Recht, zwei der 
      auf die Anteilseigner entfallenden 
      Mitglieder in den Aufsichtsrat der 
      Gesellschaft zu entsenden 
      (Entsenderecht). Für den Fall, dass die 
      Eckert Wagniskapital und 
      Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal, 
      nicht mehr Aktionärin der Gesellschaft 
      ist, ruht das Entsenderecht. Das 
      Entsenderecht kann der Gesellschaft 
      gegenüber durch eine Erklärung in 
      Textform, aus der sich das zu entsendende 
      Mitglied des Aufsichtsrats ergibt, 
      ausgeübt werden.' 
 
      Der derzeitige § 9 Abs. 2 wird zu § 9 
      Abs. 3, der derzeitige § 9 Abs. 3 wird zu 
      § 9 Abs. 4, der derzeitige § 9 Abs. 4 
      wird zu § 9 Abs. 5 und der derzeitige § 9 
      Abs. 5 wird zu § 9 Abs. 6. 
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr. 
   Nikolaus Fuchs hat gegenüber dem Aufsichtsrat 
   und dem Vorstand der Gesellschaft in 
   Übereinstimmung mit § 9 Abs. 3 der 
   Satzung der Gesellschaft erklärt, sein Amt zum 
   Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 
   31. Mai 2017 niederzulegen. Es ist 
   beabsichtigt, für das ausscheidende Mitglied 
   des Aufsichtsrats ein neues Mitglied in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus 
   von den Aktionären bestimmten Mitgliedern 
   zusammen. Er besteht gemäß § 9 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus sechs 
   Mitgliedern. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab 
   der Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 31. Mai 2017 für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2021 beschließt, 
 
   Herrn Albert Rupprecht, 
 
   Mitglied des Bundestags, bildungs- und 
   forschungspolitischer Sprecher der 
   CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag, 
   wohnhaft in Waldthurn, 
 
   zum Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft zu wählen. 
 
   Herr Albert Rupprecht nimmt derzeit keine 
   Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen wahr. 
 

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April 19, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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